Die Rodgauer Baustoffwerke stellen mit Unika ecobluu die nächste Generation von Kalksandsteinen vor. Neben hoher Qualität wurde bei der Entwicklung der Mauersteine besonderen Wert auf klima- und...
Eigentlich besteht der Umbau einer ehemaligen Bahn-Werkstatt zum Repair Center in Zürich aus zwei Projekten: einer Sanierung und einem Mieterausbau. Beide aber folgen einem Prinzip, dem baubüro in...
Das Bürogebäude Strassburgstrasse 11 in Zürich gehört der größten Schweizer Gewerkschaft, der Unia. Es wurde 1972 durch den Architekten Rolf Früh als Teil einer Planung erstellt, die den ganzen...
Der ländliche Raum ist vielerorts von demografischer Schrumpfung und resultierendem Leerstand geprägt. Auch soziale und medizinische Dienstleistungen sind rar gesät. Wie kann man dem Rückgang an...
Alle reden – zu Recht – über Karstadt, Horten und seltener auch über Woolworth. „Seltener“ vielleicht, weil die letztgenannte Kaufhauskette mit Expansionszielen auf dem deutschen Markt eher das...
OLG Köln, Urteil vom 08.04.2024 - 11 U 215/22 (nicht rechtskräftig)
Ein Architekt wurde Anfang 2021 schriftlich mit Grundleistungen der Objektplanung für ein privates Bauvorhaben (Verbrauchervertrag) beauftragt. Das Honorar wurde nach Stundenaufwand vereinbart. Eine Belehrung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HOAI 2021 erfolgte nicht. Der Architekt rechnet gegenüber dem Verbraucher nach Stundenaufwand eine Summe von 6.304,83 € ab. Dem trat der Auftraggeber entgegen. Es kam zum Streit, sodass der Architekt sein Honorar klageweise geltend machen musste.
Im schwedischen Helsingborg haben Ramboll und der Architekt Stephen James im Auftrag der Stadt eine Brücke für den Hafen entworfen, die das neue Wohn-und Büroquartier Oceanpiren für Fußgänger und...
Das Original ist natürlich nicht zu kaufen oder wäre schlicht zu teuer: ein Notizbuch mit den Skizzen und Notizen Le Corbusiers. Das Interesse an diesem Notizbuch, das im Februar/März 1951 auf dem...
In Metzdorf führt eine 66 m Schrägseilbrücke über die Sauer. Sie ermöglicht Fußgängern und Radfahrerinnen den Grenzübergang ins benachbarte Luxemburg. Ungewöhnlich für eine Fußgängerbrücke: Das...
Die Bauüberwachung ist die haftungsträchtigste Phase des Bauvorhabens. Häufig müssen Planer für Mängel der ausführenden Unternehmer am Bauwerk geradestehen.