Mit Urteil vom 22.11.2023 (Az. 3 U 15/23) hat das OLG Celle eine für Tragwerksplaner, Architekten und Ingenieure praxisrelevante Entscheidung zur Abnahme von Planungsleistungen getroffen. Der Senat stellt klar, dass auch rein geistige Planungsleistungen – insbesondere die Leistungen eines Statikers – konkludent abgenommen werden können. Entscheidend ist dabei nicht die Fertigstellung oder Abnahme des Bauwerks, sondern bereits die Entgegennahme und Billigung der Planungsunterlagen ...
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