Verträge, die Architekt:innen oder Ingenieur:innen außerhalb ihrer Geschäftsräume mit Verbraucher:innen schließen, unterliegen grundsätzlich einem Widerrufsrecht. Ausnahmsweise entfällt dieses, wenn der Geschäftsbetrieb nicht auf den Abschluss von Fernabsatzverträgen ausgerichtet ist.
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