Ein Bauherr beauftragt einen Architekten zunächst mündlich mit den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8. Ein schriftlicher Vertrag, der den mündlichen Auftrag fixieren soll, wird hierzu später geschlossen. Im Laufe der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung) wird der Vertrag beendet und der Architekt legt seine Schlussrechnung vor. Gegen diese rechnet der Bauherr ...
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