Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (kurz nur: OLG) hatte über die Haftung eines Architekten zu entscheiden, der von einem Generalunternehmer auf Freistellung von Mängelgewährleistungsansprüchen der Bauherrin in Anspruch genommen wurde. Es ging um Ausführungsmängel am Wärmedämmverbundsystem, am Flachdach und an der Verbundabdichtung...
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