Ein durch Tonabbau künstlich entstandener Ententeich, der zur Ableitung von Mischwasser genutzt wird, ist ein Ingenieurbauwerk. Die Vergrößerung eines solchen Teichs um mehr als 10% und eine Nutzungsänderung als Zwischenspeicher für Regenwasser ist eine Umgestaltung mit wesentlichen Eingriffen in den Bestand und damit ein Umbau. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt ein Zuschlag von 20% als vereinbart.
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