Eingebettet in die Landschaft des Westallgäus ist der Wangen Turm ein architektonisches Wahrzeichen und ein wegweisender Holzbau für die Landesgartenschau 2024. Basierend auf der Forschung des...
Alle reden – zu Recht – über Karstadt, Horten und seltener auch über Woolworth. „Seltener“ vielleicht, weil die letztgenannte Kaufhauskette mit Expansionszielen auf dem deutschen Markt eher das...
Unsere gebaute Umwelt ist mehr als die Summe ihrer Teile. Wie wir Städte, Quartiere und Gebäude bauen, umbauen und weiterbauen, hat entscheidenden Einfluss auf unsere Zukunft. Die Beziehung zwischen...
Bei Schlagmann Poroton wird der Wert des Werkstoffs Ziegel, auch bekannt als das „rote Gold“, früh erkannt: Bereits seit 2016 bietet das Unternehmen ein eigenes Recycling-System an, bei dem auf...
Interaktive Stationen, Experimente und Vorträge zum Thema Leichtbau
Die ARCHITECT@WORK öffnet am 05. und 06. Juni 2024 in der Messe München ihre Pforten. Von Ausstellerseite ist die Messe ausgebucht. Auch 2024 setzt die ARCHITECT@WORK auf die Expertise von Hannes...
Beton ohne Zement, geht das? Ja, ist Wolfgang Rieder überzeugt, der sein Unternehmen auf die Reise mit dem Ziel „klimapositiv bis 2030“ geschickt hat. Der schrittweise Ersatz von Zement in der...
Ausgezeichnete Akustik in Rotterdamer Schwimmzentrum
Das in der Hafenstadt Rotterdam entstandene Schwimmzentrum „Zwemcentrum Rotterdam“ empfängt seine Besucher in einem hochmodernen Ambiente. Zur Entstehung der Sportstätte wurde das ehemalige Bezirksamt...
Geehrter Architekt hält "Rede an die Architektur" am 8. Juni in Bielefeld
Der Schweizer Architekt Roger Boltshauser wird mit dem Semperpreis 2024 der Sächsischen Akademie der Künste ausgezeichnet. Mit Boltshauser würdige die Akademie einen Architekten, der sich seit über 20 Jahren mit nachhaltigen Baumaterialien und innovativen Energiekonzepten beschäftig, heißt es in der Pressemitteilung.
OLG Köln, Urteil vom 08.04.2024 - 11 U 215/22 (nicht rechtskräftig)
Ein Architekt wurde Anfang 2021 schriftlich mit Grundleistungen der Objektplanung für ein privates Bauvorhaben (Verbrauchervertrag) beauftragt. Das Honorar wurde nach Stundenaufwand vereinbart. Eine Belehrung nach § 7 Abs. 2 Satz 1 HOAI 2021 erfolgte nicht. Der Architekt rechnet gegenüber dem Verbraucher nach Stundenaufwand eine Summe von 6.304,83 € ab. Dem trat der Auftraggeber entgegen. Es kam zum Streit, sodass der Architekt sein Honorar klageweise geltend machen musste.
DGNB veröffentlicht Qualitätsstandard zur Bewertung
Aufgrund von zunehmender Ressourcenknappheit und der Auswirkungen des Klimawandels spielt die Kreislaufwirtschaft im Bauen eine immer wichtigere Rolle. Um die Zirkularität von Gebäuden in aggregierter...