Am Institut für Entwerfen und Städtebau der Leibniz Universität Hannover wurde seit 2019 die digitale Plattform „Uuurble“ zur Erforschung und Beschreibung von Städten und Stadtquartieren entwickelt....
Bauhaus Weiterbildungsakademie WeimarAn der Bauhaus Weiterbildungsakademie Weimar e. V. startet in Kooperation mit der Bauhaus-Universität Weimar im April 2023 das weiterbildende Zertifikatsstudium...
Das European Network Architecture for Health (ENAH) prämierte im Februar 2023 vier internationale Masterarbeiten mit dem Architecture for Health Student Award und dem Charité-Sonderpreis. Die Jury...
Der BDA Mittelhessen vergibt zum vierten Mal den Studienpreis des BDA Hessen an der THM in Gießen. Die Jury wählte aus den zahlreichen Einsendungen jeweils ein Siegerprojekt unter den Absolvent:innen ...
Am 31. März 2023 wurde die Ausstellung „Wege nach Utopia. Wohnen zwischen Sehnsucht und Krise“ im Bauhaus-Museum Weimar eröffnet. Das Institut für Europäische Urbanistik (IfEU) der Bauhaus-Universität...
Die neue Plattform ETH RAUM der ETH Zürich bietet Weiterbildungen für Fach- und Führungskräfte im Themenfeld Raumentwicklung. Die Weiterbildungsprogramme befassen sich mit den zentralen Aufgaben...
Wie über die eigene Arbeit schreiben? Wie, wenn es zudem die ganze Arbeit sein soll, also das Werk bis dato? Noch scheint das Buch das Medium zu sein, in welchem Architekt:innen ihre Arbeit...
Nach einer ersten Bestandsaufnahme 2019, dem „Vokabular des Zwischenraums“ (ebenfalls Park Books), in der mit vielen anderen Begriffen der des „Balkonwohnens“ den Rezensenten nachhaltig beeindruckte,...
Die Bauhandwerkersicherungshypothek ist neben der Bauhandwerkersicherheit ein Instrument zur Absicherung des eigenen Honorars gegenüber dem Auftraggeber, zeitlich weit vor der Schlussrechnung des...
OLG München, Beschluss vom 08.03.2022 – 28 U 9184/21; BGH, Beschluss vom 05.10.2022 – VII ZR 83/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen)
Mit der Vereinbarung einer förmlichen Abnahme gemäß § 12 Abs. 3 VOB/B ist die Abnahmefiktion des § 12 Abs. 5 VOB/B und die Abnahme durch schlüssiges Verhalten (konkludente Abnahme) ausgeschlossen.