Wohnungsbau-Offensive – „Der Erfolg hängt vom Zusammenwirken aller ab“
Im Gespräch mit der Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks

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Mit einer Wohnungsbau-Offensive will Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks für eine wirkungsvolle Entlastung auf den Wohnungs­märkten sorgen. Bei der Vorstellung der Empfehlungen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen Ende November 2015 in Berlin sagte die Ministerin: „Die aktuelle Lage erfordert zügiges Handeln aller Beteiligten, um den Wohnungsbau anzukurbeln.“ Nach aktueller Prognose werden in den nächsten Jahren jeweils mindestens 350.000 neue Wohnungen benötigt, um Familien, Alleinerziehende, Studierende und die steigende Zahl von Flüchtlingen angemessen unterbringen zu können. Für den DBZ Heftthemenschwerpunkt „Kosten­günstiger Wohnungsbau“sprach die DBZ Redaktion mit der Heftpatin, Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks, über das Ende 2015 vorgestellte 10-Punkte-Programm zur Wohnungsbauoffensive und die dazu schon eingeleiteten Maßnahmen.

Frau Ministerin Hendricks, wie geht es jetzt weiter mit dem Bündnis für bezahlbares Bauen und Wohnen und was sind die nächsten Schritte zur Umsetzung der zehn Punkte?

Ministerin Hendricks: Das Bündnis ist kein Debattierclub. Nachdem die Empfehlungen vorliegen und in die Wohnungsbau-Offensive geflossen sind, haben Bund, Länder und Gemeinden mit der Umsetzung begonnen. Ein schlankes Expertengremium, das in Kürze die Arbeit aufnimmt, wird mir kontinuierlich über die Fortschritte berichten. Dann sehen wir auch, wo man eventuell nachsteuern muss.

Zur Bündnisforderung „Bauland bereitstellen und Grundstücke der öffentlichen Hand verbilligt und nach Konzeptqualität vergeben“: Stehen aus Ihrer Sicht der öffentlichen Hand – Bund, Länder und Kommunen – ausreichend Grundstücke zur Verfügung und wie kann man sich die Bewertung der Konzeptqualität vorstellen?

Mehr und ausreichend verfügbares Wohnbauland zu vertretbaren Preisen ist eine entscheidende Stellschraube für mehr bezahlbaren Wohnungsneubau. Grundstücke müssen in größerer Menge und preisreduziert für bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für Bund, Länder und Kommunen natürlich in gleicher Weise. Aber am meisten gefordert sind die Kommunen, das ist gar nicht zu bestreiten. Einmal, weil die Kommunen häufig durchaus noch über respektablen Grundstücksbesitz verfügen, das gilt natürlich nicht für alle, zum anderen, weil sie die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen schaffen müssen. Aber, was den Bund anbelangt, sind wir durchaus schon tätig geworden und haben konkrete Maßnahmen eingeleitet.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stellt den Kommunen seit Mai 2015 und mit nochmals deutlich verbesserten Konditionen seit November letzten Jahres Grundstücke und Liegenschaften mit ordentlichen Preisabschlägen für öffentliche Aufgaben, die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern sowie für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Kaufpreisabschläge bis 80 % sind möglich. Das ist in der Tat schon ein riesiger Fortschritt, den wir auf Bundesebene eingeleitet haben. Es wäre jetzt natürlich gut, wenn auch die Länder und Kommunen nachziehen und zügig Bauland bereitstellen und nicht nach Höchstgebot, sondern nach Konzeptqualität vergeben würden.

Mit den Sozialwohnungen haben wir das Problem, dass jedes Jahr ca. 60.000 bis 80.000 Sozialwohnungen aus der Bindung fallen. Das heißt, zu den 350.000 Wohnungen kommt diese Menge noch dazu. Sind die Zahlen eigentlich realistisch?

Ich habe davon gesprochen, dass mindestens 350.000 Wohnungen fehlen, die Wohnungswirtschaft spricht ja von den genannten 400.000. Dabei bin ich bewusst bei der Formulierung von 350 000 geblieben, denn ich möchte da nicht in einen Überbietungswettbewerb einsteigen. Letztes Jahr haben wir etwa 270.000 Wohneinheiten fertiggestellt, das war sehr gut. Im Tiefpunkt 2009 waren es 160.000 Wohneinheiten. Die Steigerung um gut zwei Drittel bis heute ist schon richtig viel, reicht natürlich noch nicht aus. Die Präsidenten der Bauindustrie und Bauwirtschaft haben mir aber versichert, dass sie in der Lage sind, die Kapazitäten durch ihre Mitgliedsunternehmen nach oben anzupassen. Da sind wir wieder an dem Punkt, dass eines der großen Hemmnisse die Grundstücke bzw. das fehlende Bauland sind. Aber die Ausweisung von Bauland geschieht in den Kommunen verhältnismäßig zögerlich und dauert bis zu zwei Jahre. Ich weiß nicht, wie man das beschleunigen kann, jedenfalls nicht mit irgendwelchen bundesrechtlichen Regelungen. An der Stelle habe ich aber auch Verständnis für die Kommunen, denn es gibt in dem Zusammenhang sehr viel verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzungen, und die Kommunen wollen einfach auf der sicheren Seite sein, was natürlich zu Verzögerungen führt.

Zur Bündnisforderung „Wohnsiedlungen nachverdichten, Brachflächen und Baulücken schließen“: Das sind Bereiche und Maßnahmen, die im Wesentlichen innerstädtisch erfolgen können. Was meinen Sie damit?

Wir werden eine neue Baugebietskategorie vorschlagen und zwar das „Urbane Gebiet“. Das ist im Prinzip das Mischgebiet, was wir schon kennen. Aber in dem soll dann noch abgewichen werden dürfen. Und zwar sowohl was Verdichtung anbelangt als auch zum Beispiel beim Lärm. Das wollen wir noch dieses Jahr auf den Weg bringen. In der Verantwortung der jeweiligen Kommune soll dann in den von uns gesetzten Grenzen abgewichen werden dürfen. Das bedeutet, dass entweder in einem bestehendem oder auch in einem neu ausgewiesenen Baugebiet, das zu einem „Urbanen Gebiet“ erklärt wird, mehr Verdichtung möglich sein wird. Das heißt nicht nur eine engere Bebauung, sondern auch mehr oder andere Geschosshöhen.

Wir sind aus meiner Sicht dabei, ein neues Idealbild von Stadt zu schaffen. Nicht mehr die Idealstadt der 1930er-Jahre mit der Trennung von Wohnen und Arbeiten und von guter und schlechter Luft. Wir glauben, dass wir mit dem „Urbanen Gebiet“ das Lebensgefühl gerade von jungen Menschen treffen, ohne damit bestehende Strukturen mit ihren langjährigen Bewohnern in Frage zu stellen. Diese Entwicklung kommt aus meiner Sicht nicht nur großen Städten zugute, sondern auch den kleinen Städten bis hin zum ländlichen Umfeld. Aber auch die Schaffung zielgenauer steuerlicher Anreize für mehr bezahlbaren Wohnraum spielt natürlich im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nachverdichtung eine Rolle. Die Bundesregierung hat hierzu jüngst eine zeitlich befristete Einführung einer Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten beschlossen. Damit können zusammen mit der linearen AfA in den ersten drei Jahren bis zu 35 Prozent der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.

Zur Bündnisforderung „Soziale Wohnraumförderung und genossenschaftliches Wohnen stärken“: Stärken soll sicher bedeuten, beides zu fördern oder auch zu fordern. Wie kann so eine Förderung aussehen?

Wir haben ja die Situation, dass derzeit Zinsverbilligungen für Investoren nicht interessant sind. Daher begrüße ich es sehr, dass Länder, wie Nordrhein Westfalen zu anderen Fördermodalitäten übergegangen sind, etwa Tilgungszuschüsse zu geben. Ich glaube, dass die Länder in der Tat aufgrund der Zinssituation mit Zuschussförderung arbeiten müssen. Wir machen das bei dem von uns aufgelegten Wohnungsbauforschungsprogramm „Variowohnungen“ auch. Wir fördern hier bis zu 500 € je errichtetem Quadratmeter und erwarten dafür innovative Konzepte und eine Begrenzung der Warmmiete auf 260 €. Es handelt sich hierbei zunächst um Wohnungen für Studierende und Auszubildende, die nach zehn Jahren umgewandelt werden können, etwa in Wohnungen für Senioren oder Familien.

Bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen mit 2 Mrd. € Bundesmitteln zusätzlich. Bislang waren es schon 518 Mio. € jährlich, von 2016 bis 2019 sind es jetzt über 1 Mrd. € pro Jahr. Die Länder haben ihrerseits zugesagt, diese Mittel zweckgebunden zu Gunsten der sozialen Wohnraumförderung einzusetzen und dem Bund auch über das Jahr 2019 hinaus regelmäßig über die Wohnraumförderung zu berichten.

Nun sind die Länder gefordert, die Bundesmittel und zusätzliche eigene Mittel gezielt für die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum einzusetzen. Ich bin sicher, dass die Wohnungswirtschaft, die sich aktiv als Bündnispartner für bezahlbares Wohnen einsetzt, diese Fördermittel nutzt und deutlich mehr sozialen Wohnraum schafft.

Zur Bündnisforderung: „Übernahme einer einheitlichen Musterbauordnung in den Ländern anstreben“: Die Forderung dazu besteht schon lange. Wie realistisch ist die Übernahme? Können Sie das zeitlich eingrenzen und was sind die nächsten Schritte dazu?

Zwingen kann man die Länder natürlich nicht – die Verantwortung liegt allein bei ihnen. Wir schlagen aber vor, dass sich die Länder auf eine gemeinsame Musterbauordnung verständigen und – dies ist entscheidend – sie auch in ihr jeweiliges Landesrecht übernehmen. Ich sehe schon die Notwendigkeit, mit Nachdruck auf die Chancen und Vorteile einer Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts hinzuweisen. Ich sehe mich in dieser Haltung auch durch die Baukostensenkungskommission bestärkt. Diese hat sich für ein möglichst einheitliches Bauordnungsrecht ausgesprochen.

Auch die Länder wollen das Bauen beschleunigen und möglichst viel bezahlbaren Wohnraum ermöglichen. Deshalb bin ich optimistisch, dass in den Ländern das Bewusstsein für die Vorteile gemeinsamer, einheitlicher baurechtlicher Standards und Verfahren weiter zunimmt.

Zur Bündnisforderung: „Normungswesen auf den Prüfstand stellen“: Normen, Verordnungen und Richtlinien gibt es nach Aussagen von Fachleuten in der Tat viel zu viele. Wer überprüft und beurteilt das?

Normen definieren den Stand der Technik und dienen häufig dazu, ein gesetzliches Schutzniveau zu definieren. Bauwerkssicherheit, Gesundheit und Umweltschutz sind wichtige politische Schutzziele. Derzeit existieren mehr als 3.000 relevante Normen, die häufig sehr komplex sind und teilweise Mängel aufweisen.

Deshalb wurde auf die Anregung meines Hauses hin beim Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) ein Sonder-Präsidialausschuss eingerichtet. Er hat das Ziel, Kosten- und Praxis-Aspekte stärker in die Struktur der Normungserarbeitung einzubeziehen und weitere Reformvorschläge zu erarbeiten. Wir werden diesen Ausschuss aktiv begleiten. Das ist aber eine riesige Herausforderung und wird nicht von heute auf morgen zu Ergebnissen führen.

Zur Bündnisforderung „Serielles Bauen für ansprechenden und günstigen Wohnraum forcieren“: Was heißt das für Sie, das serielle Bauen oder die Vorfertigung zu forcieren und wie stellt man sicher, dass die Baukultur bewahrt bleibt?

Die Baukostensenkungskommission hat in ihrem Bericht festgestellt, dass Modularisierung, Standardisierung und industrielle, serielle Vorfertigung Kosteneinsparpotentiale insbesondere mit Blick auf die Optimierung von Bauprozessen bergen. Industrielle Bauweisen kommen bislang noch zu wenig zum Zuge, weil häufig die Voraussetzungen einer wirtschaftlichen Losgröße nicht erfüllt sind.

Wir haben eine Arbeitsgruppe Serielles Bauen eingerichtet, wo wir über Fragen der Unterstützung des seriellen Wohnungsbaus reden wollen. Dabei geht es z. B. um Typengenehmigungen, die Kapazitäten der Bauindustrie, Losgrößen der Wohnungswirtschaft, flexible Bausysteme, die bei verschiedenen Bauaufgaben zu ansprechenden architektonischen Lösungen führen. Wir werden einen Wettbewerb ausschreiben, bei dem es um das standardisierte Bauen geht und zu dem sich immer nur ein „Pärchen“ bewerben kann: Ein Architekturbüro zusammen mit einem Unternehmen, das seriell bauen will.

Wir wollen, dass das standardisierte Bauen den Rohbau und möglicherweise auch Ausbaukomponenten schnell und preiswert macht und dass die Baukultur dabei nicht verloren geht. Es geht dabei aber auch um vernünftige Grundrisse, selbstverständlich auch variabel, mit wenig Verkehrsfläche. Wir wollen nicht an Qualität verlieren und unsere Städte sollen deswegen auch nicht uniform aussehen. Ich will weder Abstriche bei der Baukultur machen noch bei den energetischen Voraussetzungen.

Zur Bündnisforderung: „Stellplatzverordnungen flexibilisieren“: In einigen Ländern wird das schon flexibel gehandhabt bzw. es gibt wie in Berlin keine Stellplatzverordnung mehr. Was spricht für Sie dafür bzw. welche Auswirkungen kann das auf das innerstädtische Wohnen haben?

Zunächst sind das Landesrecht oder kommunales Satzungsrecht mal mehr, mal weniger fordernd. Meine feste Überzeugung ist, dass wir nicht für jede neu errichtete Wohneinheit einen Stellplatz brauchen, sondern dass es abhängig ist zum Beispiel vom Angebot des ÖPNV. Man muss eben zwischen dem verdichteten städtischen Raum oder dem kleinstädtischen und ländlichen Raum unterscheiden. Das Mobilitätsverhalten ändert sich zunehmend. Es ist die Aufgabe der verantwortlichen Länder und Kommunen, ihre Stellplatzsatzungen dahingehend zu flexibilisieren.

Zur Bündnisforderung: „Energie-Einsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz strukturell neu konzipieren“. Die EnEV 2016 ist nun gerade in Kraft getreten, unsere Klimaschutzziele 2020/2050 sind klar festgelegt. Was bedeutet „strukturell neu konzipieren“?

Zur Erreichung des festgelegten Ziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes im Jahre 2050 liegt noch ein weiter Weg vor uns. Im Kern geht es jetzt erst einmal um eine Optimierung der beiden ordnungsrechtlichen Instrumente im Zuge der Einführung des Niedrigstenergiegebäudestandards. Das Zusammenspiel zwischen der EnEV und dem EEWärmeG muss so verbessert werden, dass beide Materien spannungsfrei miteinander verzahnt sind. Wir sind jetzt gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium dabei, die beiden zusammenzuführen und neu zu denken, natürlich mit derselben Zielrichtung. Ich bin zuversichtlich, dass wir in einem offenen Diskussionsprozess mit den Ländern und Verbänden zu guten Ergebnissen kommen werden.

Zur Bündnisforderung: „Gemeinsam für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung für Neubauvorhaben werben“: Das hört sich so an, als wenn es allerorten Widerstand gegen Neubauvorhaben gibt. Was meinen Sie damit?

Wir erleben das oft, nicht nur bei Großprojekten. Neubau ja – aber bitte nicht bei mir. Hier muss sich in den Köpfen etwas ändern. Daran wollen die Bündnispartner arbeiten. Wie genau eine solche Bewusstseinskampagne aussehen soll, darüber werden wir in Kürze reden. Es ist ein sensibles Thema, aber auch ein dringendes. Neubau braucht die Unterstützung der Gesellschaft.

Erhalten Sie Resonanzen oder Kommentare zu der Wohnungsbau-Offensive? Gibt es Kritik, Lob, Empfehlungen?

Die Arbeit des Bündnisses hat eine sehr positive Resonanz gefunden. Das gab es bislang so nicht – weder in dieser Themenbreite, noch getragen von den wichtigen Akteuren. Insofern haben wir viel Lob gehört und gelesen, aber natürlich schwingt die Erwartung mit, dass nun auch viel passiert. Die Bewährungsprobe für uns alle liegt in der konkreten Umsetzung, die wir alle mit großem Schwung angehen.

Jeder in unserem Land – Familie, Paar, Single, Wohngemeinschaft, hier geboren oder zu uns gekommen – soll anständig leben. Dazu gehört eine gute, bezahlbare Wohnung und ein gutes Wohnumfeld. Für alle. Daran arbeiten wir und dafür hat das Bündnis die Voraussetzungen geschaffen.

Mal angenommen, Sie hätten ein Architekturbüro mit fünf bis zehn Mitarbeitern. Was wären für Sie die nächsten Schritte, um als Architektin beispielhaft die Wohnungsbau-Offensive umzusetzen?

Bei den Architekten und Planern fällt mir als erstes ein, dass wir es erreichen müssen, zur viel beschworenen integralen Planung zu finden. Deshalb würde ich mich mit meinem Planungsbüro mit Partnerbüros für Tragwerksplanung, Energieeffizienz, Schallschutz und Akus-tik usw. zusammentun oder eine Arbeitsgemeinschaft gründen.

Weiterhin gehören zu den Aufgaben eines Planungsbüros, dass man sich mit den Wünschen der Investoren und Nutzer intensiv auseinandersetzt. Wir bauen keine Denkmäler, sondern die dritte Haut für Menschen, die konkrete Bedürfnisse und Möglichkeiten haben. Dazu zählt auch, dass man weiß, was Mieter für Wohnen und Heizung ausgeben können.

Die Prozesse im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen haben gezeigt, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten müssen. Der Erfolg hängt vom Zusammenwirken aller ab.

Frau Ministerin, herzlichen Dank für das Gespräch.

Das Interview mit der Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks führte Burkhard Fröhlich, Chefredakteur der DBZ, am 26. Januar 2016 in Berlin.

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