Vielschichtig falsch − Mängel in mehreren Funktionsschichten einer Dachterrasse
Zusammenfassung
Die Fußbodenkonstruktion einer Dachterrasse wies in mehreren Funktionsschichten technische Mängel auf. Der als Nutzschicht vorhandene Fliesenbelag war weder weitgehend vollflächig gebettet, noch planmäßig vollständig entwässert; er wies beginnende Schadensbilder auf. Unter dem als Schutz- bzw. Lastverteilungsschicht dienenden Estrich war keine Dränschicht vorhanden. Der Abdichtungsanschluss war nicht regensicher ausgeführt. Die Dicke der Wärmedämmschicht war im Verhältnis zu vergleichbaren Konstruktionen auffallend gering. In der Konstruktion wurde eine bedeutsame Menge Wasser festgestellt.
Sachverhalt
Der Eigentümer einer Wohnung im Staffelgeschoss eines Neubaus hatte innerhalb der Gewährleistungsfrist Verfärbungen der Fliesenfugen im Bereich der Dachterrasse bemerkt. Dies war Anlass für Untersuchungen, inwieweit die Konstruktion der Dachterrasse technische Mängel aufwies.
Feststellungen
Auf dem Bodenbelag waren insbesondere in dem an die Brüstung angrenzenden Bereich Ablagerungen vorhanden, die auf zeitweise dort bestehende Pfützen hinwiesen (Bild 2). Die Fliesenfugen waren mit einem starren Fugenmörtel versehen. Partiell hatte sich der Mörtel in den mit Ablagerungen versehenen Bereichen aus den Fugen gelöst bzw. konnte dort ohne Hilfsmittel gelöst werden (Bild 3).
Die Oberfläche des Fliesenbelags wies ein eindimensionales Quergefälle zur Brüstung hin auf. Ein Längsgefälle war durchgehend nicht vorhanden – insbesondere auch nicht im Bereich der Brüstung, wo sich punktuell die Abläufe befanden (Bild 4).
Bei den aufgehenden Bauteilen waren Wandanschlussprofile als Klemmprofile mit
Zur Prüfung des Wandanschlusses der Ab
Zur weiteren Prüfung der Konstruktion wurde dann durch einen Handwerker eine Öffnungsstelle nahe bei einem der Bodenabläufe bzw. der Brüstung angelegt. Bei der Entfernung der Bodenfliesen ergab sich, dass der Fliesenkleber eine geringe Adhäsion sowohl zur Fliese wie auch zum Untergrund aufwies. Bereichsweise konnte er per Hand vom Estrich gelöst werden. Die Fliesen waren nicht vollflächig in den Kleber gebettet. Dies betraf insbesondere auch den Bereich angrenzend an die Brüstung (Bild 7). Das heißt, es waren Hohllagen unterhalb der Fliesen vorhanden.
Unterhalb der Fliesen befand sich ein Zementestrich. Darunter war die Abdichtung aus Kunststoffbahnen verlegt. Beim Bodenablauf war ein Flansch ersichtlich, mittels dessen der Ablauf in der Abdichtungsebene an die Abdichtung angeschlossen war. Eine
fixiert. Das Putzsystem wies eine raue Oberfläche auf (Bild 9).
Unterhalb der Abdichtung befand sich im Bereich der Bodenkonstruktion eine Polystyroldämmung (EPS) mit einer Dicke von 2 cm. Darunter war als Gefälledämmung eine gebundene Perlitedämmung vorhanden, die bei der Öffnungsstelle ebenfalls eine Dicke von etwa 2 cm aufwies. Die Gesamtdicke der Wärmedämmschicht betrug somit bei der untersuchten Stelle ca. 4 cm. Unterhalb der Dämmebene war auf der Rohdecke eine folienkaschierte Bitumenbahn als Dampfsperre vorhanden. Auf dieser Bahn – also im unteren Bereich der Wärmedämmschicht – wurde ein Wasserstand in der Dachkonstruktion von etwa 4 mm festgestellt (Bild 10).
Bewertung
Bei der Öffnungsstelle wurde eine bedeutsame Menge Wasser (Wasserstand ca. 4 mm) unterhalb der Abdichtung festgestellt. Dieses Wasser kann entweder bei der Herstellung der Fußbodenkonstruktion dort eingeschlossen worden sein oder es ist nach der Herstellung in die Konstruktion eingetreten. So oder so liegt ein Bauschaden vor. Darüber hinaus weist die Fußbodenkonstruktion der Dachterrasse in mehreren Funktionsschichten technische Mängel auf.
Nach der DIN 18531-1 [1] „sollte“ die Abdichtung ein Mindestgefälle von 2 % aufweisen. Hinsichtlich des Belags wird dort weiter gefordert [1]: „Kann das in Pfützen stehende Wasser Schäden an Schutz- und Belagsschichten […] verursachen […], ist durch ein planmäßiges Gefälle oder andere Maßnahmen für die Wasserableitung zu sorgen.“ Ein planmäßiges Gefälle ist hier zwar in Querrichtung, nicht aber in Längsrichtung vorhanden. Pfützen sind daher längs der Brüstung in dem Bereich zwischen den punktuellen Abläufen zu erwarten (vgl. hierzu auch den Beitrag in der DBZ 2 | 2017 [5]).
Außenbeläge aus Fliesen im Dünnbett sind kritisch und bedürfen – wenn sie denn ausgeführt werden – einer besonderen Sorgfalt. Die Risiken sind bereits länger bekannt [6]. Zur Vermeidung von Frostschäden wird in der DIN 18157-1 [7] die Verlegung der Fliesen in einer „weitgehend vollflächigen Bettung“ gefordert. Diese kann durch sorgfältiges, beidseitiges Auftragen des Mörtels auf den Untergrund und die Rückseite der Fliese erreicht werden (Buttering-Floating-Verfahren). Nach [8] können z. B. auch Fließbettmörtel verwendet werden.
In dem Bereich parallel zur Brüstung zwischen den Abläufen war bei der Dachterrasse weder ein planmäßiges Gefälle vorhanden, noch waren die Fliesen bei der untersuchten Stelle weitgehend vollflächig gebettet. Die Ausführung ist somit technisch mangelhaft. Ein Schadensbild in Form sich vom Untergrund ablösender Fliesen ist erfahrungsgemäß zeitnah – das heißt, witterungsabhängig nach voraussichtlich einem oder zwei weiteren Wintern – zu erwarten.
Der
Hinsichtlich der Ausführung des Abdichtungsanschlusses bei aufgehenden Bauteilen mit Wassereinwirkung for
Zur Erzielung der Regensicherheit des Anschlusses, und damit der Funktionalität der gesamten Abdichtung, dient hier also letztlich die – partiell gerissene – Dichtstofffase. Eine Dichtstofffase zur Herstellung der Re
Letztlich ist ein fachgerechter Anschluss der Abdichtung auf dem rauen Putz allein mittels eines Klemmprofils nicht herstellbar. Darüber hinaus weisen die Schrauben hier Abstände von 40 cm anstelle von maximal 20 cm auf. Es liegt in dieser Hinsicht ein technischer Mangel vor. Darüber hinaus ist die vorhandene Konstruktion mit dem Abdichtungsanschluss vor dem WDVS allgemein nachteilig bzw. schadensträchtig. Bei einer gering modifizierten Planung in Verbindung mit einer entsprechenden Taktung der Gewerke kann der Abdichtungsanschluss hier günstig und ohne Wassereinwirkung hinter der Dämmung der Brüstung vorgenommen werden.
Instandsetzung
Die Bewertung hat ergeben, dass die vorgefundene Fußbodenkonstruktion in mehrfa-cher Hinsicht technisch mangelhaft ist. Darüber hinaus liegt ein Schaden in Form des unterhalb der Abdichtung vorhandenen Wassers vor. Zur dauerhaften Beseitigung des Schadens sowie der technischen Mängel ist es erforderlich, die Fußbodenkonstruktion neu zu erstellen. In diesem Zusammenhang muss auch eine Prüfung bzw. Klärung hinsichtlich der erforderlichen Dicke der Wärmedämmschicht erfolgen.
– Abbruch der vorhandenen Fußbodenkonstruktion bis zur Bitumenbahn (Dampfsperre),
– Abbruch des WDVS im Sockelbereich,
– Herstellung einer Gefälledämmung mit ausreichendem Gefälle und ausreichender Druckfestigkeit, so dass im Endzustand das anfallende Wasser vollständig abgeleitet wird,
– Herstellung einer Abdichtung inkl. Herstellung der Anschlüsse an den aufgehenden Bauteilen; die Anschlüsse werden später durch das WDVS
– Herstellung einer Dränschicht sowie einer an die Abläufe angeschlossenen Ablaufrinne,
– Herstellung eines Estrichs,
– Herstellung eines Fliesenbelags z. B. im Buttering-Floating-Verfahren mit weitgehend vollflächiger Bettung,
– Herstellung des WDVS bzw. einer Dämmung mit Blechen im Sockelbereich.
Eine sorgfältige Planung vorab ist unerlässlich, wobei insbesondere auch die zur Verfügung stehende, sehr geringe Konstruktionshöhe zu beachten ist.
Literatur
[1] DIN 18531-1:2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer – An-
forderungen, Planungs- und Ausführungsgrund- sätze
[2] DIN 18531-2:2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
[3] DIN 18531-3:2017-07: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen – Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer – Auswahl, Ausführung und Details
[4] Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhand-
werks, Fachverband Dach-, Wand- und Abdich- tungstechnik: „Fachregel für Abdichtungen – Flachdachrichtlinie“, Ausgabe 12/2016 mit Ände-
rungen 11/2017
neu aufgelegt – Gefälle und Türanschlüsse“, DBZ 2 | 2017, S. 70-73
[6] Puche, M., Gräfe, C. „Regelmäßig überfordert“, Deutsches Ingenieurblatt, Jg. 16, Nr. 3, 2009, S. 27-31
[7] DIN 18157-1:2017-04: Ausführung von Bekleidun- gen und Belägen im Dünnbettverfahren – Teil 1: Zementhaltige Mörtel
[8] Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), Fachverband Fliesen und Naturstein: Merkblatt „Außenbeläge – Belagskonstruktionen mit Fliesen und Platten außerhalb von Gebäuden“, Ausgabe 07/2008 mit Ergänzung 08/2012
[9] Ibold, S.: „Flachdachrichtlinie – Kommentar eines Sachverständigen“, 2. Auflage, Rudolf-Müller- Verlag, 2017
[10] DIN 4108-2:2013-02: Wärmeschutz und Energie- Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforde- rungen an den Wärmeschutz
[11] Herold, C.: „Die neue DIN 18531 „Abdichtung von Dächern“ und die neue Flachdachrichtlinie des ZVDH – anerkannte Regeln der Technik?“, Der Bausachverständige, Heft 4/2017, S. 39-45
Außenbeläge aus Fliesen sind wegen der Gefahr des Auffrierens kritisch. Sollen dennoch Fliesen verlegt werden, ist deren möglichst vollflächige und hohlraumfreie Bettung erforderlich. Pfützenbildung auf dem Fliesenbelag muss durch ein ausreichendes, erforderlichenfalls zweidimensionales Gefälle sicher vermieden werden.
Abdichtungsanschlüsse auf rauen Putzen mit Klemmprofilen und Dichtstofffase sind ebenfalls sehr kritisch zu bewerten. An aufgehenden Bauteilen mit Wärmedämmverbundsystem kann der Anschluss bei entsprechender Taktung der Gewerke zuverlässig und regensicher hinter der Wärmedämmung ausgeführt werden.
Es kann aus technischer Sicht nicht die Aufgabe eines Planers sein, bei zwei konkurrierenden Regelwerken eine Abwägung vorzunehmen, welche konkreten Regelungen im Einzelfall als anerkannte Regeln der Technik anzuwenden sind. Dies insbesondere auch deshalb, weil Vertreter des ZVDH am Normenausschuss beteiligt waren [11] und dennoch im Ergebnis die Norm und die Flachdachrichtlinie teilweise voneinander abweichen. Nach [11] besteht „die begründete Vermutung, dass die neue DIN 18531 in den wesentlichen Punkten die anerkannte Regel der Technik darstellt“. Weiter wird dort empfohlen, Planung und Ausführung auf der Grundlage der neuen DIN 18531 vorzunehmen und die Flachdachrichtlinie „nur in den Punkten zu berücksichtigen, die nicht in der Norm behandelt werden oder dort nicht anders geregelt sind“. Diesseits wird darüber hinaus empfohlen, den Bauherrn bzw. Auftraggeber über die voneinander abweichenden Regelungen aufzuklären.