Passivhaustauglichkeit von Fenstern
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Das energetische Anforderungsniveau an Gebäude entwickelt sich stetig weiter in Richtung Passiv- bzw. Nullenergiehaus. Für den Nachweis der geforderten Werte hat das ift Rosenheim die Richtlinie WA-15/2 erarbeitet, in der die Vorgehensweise zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren, Fassaden und Isoliergläsern auf der Grundlage von EN-Normen festgelegt wird. Planer haben damit die Sicherheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung nach der jeweiligen Produktnorm verwendet werden können. Zudem werden weitere Leistungseigenschaften sowie Baukörperanschlüsse hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit gemäß RAL-Montage bewertet. Die gemeinsam mit der Branche entwickelte ift-Richtlinie WA-15/2 Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren und Fassaden definiert Anforderungen an die Wärmeverluste von Fenstern, Außentüren und Fassaden sowie von Baukörperanschlüssen für übliche Wandaufbauten von Passivhäusern.

Die Richtlinie kann als Download oder als Druckfassung unter www.ift-rosenheim.de/Literaturverkauf bezogen werden.

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