Flüchtlinge auf Tempelhofer Feld

Das „Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-Gesetz)“ vom 14. Juni 2014, mit welchem „das Volk des Landes Berlin [...] die wertvollen Eigenschaften des Tempelhofer Feldes und die darauf beruhenden Funktionen dauerhaft [...] erhalten und vor Eingriffen, welche sie gefährden oder verändern können, [...] schützen“ wollte, ist aufgehoben, außer Kraft gesetzt. Man kann auch schreiben: zurückgezogen. Am 28. Januar 2016 änderte das Berliner Abgeordnetenhaus das durch einen Volksentscheid entstandene Gesetz mit Stimmen der SPD und CDU. Nun kann auf dem Flugvorfeld und möglicherweise auf dem Tempelhofer Feld selbst gebaut werden: Unterkünfte in den Hangars (in Nr. 2, 3, 4 und 7 schon vollzogen) und Großküche, Sporthallen, Jugendklub, Medizinische Betreuung und Lagerhallen vor den Hangars.Eine Machbarkeitsstudie gibt es laut Opposition nicht, ebenso wundert man sich, dass die als temporäre Bauten geplanten Gebäude auf dem Flugvorfeld einer Gesetzesänderung bedürfen. Berlin möchte auf der ehemaligen Flughafenanlage rund 7 000 Flüchtlinge in temporären Bauten unterbringen, 2019 sollen die Bauten verschwunden sein. Be. K.

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