Deceuninck schlägt mit der Marken-Kampagne „Jedes Fenster zählt“ einen neuen Weg in der Kommunikation ein, seine Nachhaltigkeitsstrategie breiter bekannt zu machen. Der Slogan „Jedes Fenster zählt“...
Die nominierten Gebäude für den Internationalen Hochhaus Preis 2024/25 stehen fest: Sie wurden aus über 1.000 neuen Hochhäusern der beiden vergangenen Jahre weltweit ausgewählt. Aus diesem Kreis...
Eine Ausstellung im Strandbad Wannsee, Berlin, weist auf den desolaten Zustand eines Denkmals hin und bietet Lösungsvorschläge
Wer mit dem Zug von Berlin nach Potsdam reist, hält meist auch am Bahnhof Wannsee. Und wundert sich über die dort noch immer anzutreffende Frakturschrift, die den „Wannsee“ dort verortet, wo vor bald...
Produktphilosophie und technologischer Innovationsanspruch von Apple und Graphisoft sind schon immer eng verwoben. Bereits seit der ersten Version, die 1984 auf einem Macintosh programmiert wurde,...
Eröffnung der Freiluftausstellung mit Symposium am 5. September 2024 in Berlin
AIV: Pressekonferenz und Symposium zur Eröffnung der Freiluft-Ausstellung „Immer modern! Berlin und seine Straßen“ am 5. SeptemberBerlin, 22. Juli 2024 – Aus Anlass seines 200. Geburtstags realisiert...
OLG Koblenz, Urteil vom 07.07.2022 - 1 U 1473/20; BGH, Beschluss vom 24.05.2023 - VII ZR 139/22 (Anhörungsrüge zurückgewiesen)
Die Regelung des § 16 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 VOB/B, wonach sich die Frist für die Fälligkeit des Anspruchs auf Schlusszahlung auf bis zu 60 Tage verlängert, wenn dies vereinbart wurde und aufgrund der besonderen Merkmale der Vereinbarung sachlich gerechtfertigt ist, ist unwirksam, wenn keine die Fristverlängerung rechtfertigenden Umstände (z. B. die besondere Komplexität des Bauvorhabens) vorliegen.
Politische Prominenz, Kulturvermittlerinnen, Museumsdirektoren und Architektinnen waren am 3. Juli nach Detmold gereist um u. a. die größte tragende Stampflehmwand Europas in Augenschein zu nehmen.
Ob es immer die Superlative sein müssen - größte tragende Stampflehmwand Europas - oder ob nicht einfach ein Richtfest in der Kulturdiaspora Anlass einer weiten Reise sein kann soll hier gar nicht in ...
Kuratorium des Deutschen Pavillons auf der 19. Architekturbiennale Venedig 2025 ausgewählt
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz, hat heute die Kuratorinnen und Kuratoren für den deutschen Beitrag auf der 19. Architekturbiennale in Venedig bekannt...
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 24.01.2024 – 21 O 380/17
Üblicherweise fallen die von einem Architekten zu erbringenden Leistungen unter das Werkvertragsrecht, bei dem der Architekt ein mangelfreies Werk, einen vorher definierten Erfolg schuldet. Gelingt ihm das nicht, hat der Auftraggeber einige Rechte an der Hand, wie z.B. nach der Abnahme die Gewährleistungsrechte, mit dem er sich gegen eine Honorarforderung durch Aufrechnung wehren kann. Im folgenden Fall aber war das Gericht der Ansicht, dass die vom Architekten geschuldeten Leistungen nicht unter das Werkvertragsrecht fallen, sondern Dienstleistungen darstellen und dem Auftraggeber die entsprechenden Gegenrechte aus dem Werkvertragsrecht nicht zustehen.
Team der TU Berlin schafft Datenbasis für Instandhaltungs- und Sanierungsplanung von Sakralbauten
„Instandhaltungsplanung für Kirchengebäude“ – so lautete das Forschungsprojekt, in dem Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Studierende unter Leitung von Prof. Dr. Kristin Wellner gemeinsam...