Vakuum-Isolierglas ohne Zulassungsbeschränkung
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat Anfang 2025 die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) mit der Nummer Z-70.4-304 für das Vakuum-Isolierglas Fineo erteilt. Konkret erlaubt dies den Einsatz für linienförmig gelagerte Vertikalverglasungen bei Bauvorhaben in Deutschland ohne Zustimmungen im Einzelfall. Damit können die Genehmigungsverfahren für Glasfassadenprojekte mit Fineo in vielen Fällen vereinfacht und beschleunigt werden. Die Bemessung linienförmig gelagerter Verglasungen wird in Deutschland nach den Vorgaben der DIN 18008-2 ausgeführt. Da sie keine Regelungen für die vergleichsweise junge Technologie der Vakuumisolierverglasung enthält, erteilte das DiBt eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) für die Fineo Produktreihe. In einer aBG werden Aspekte der Planung, Bemessung, und Ausführung sowie Betrieb und Wartung geregelt. Eine aBG ergänzt nationale oder europäische Regelungen, wie zum Beispiel eine Europäische Technische Bewertung (ETA 20/0048). Da für Fineo eine Europäische Technische Bewertung (ETA 20/0048) auf Grundlage eines Europäischen Bewertungsdokuments (EAD) vorliegt, ist der Einbau in linienförmig gelagerte Verglasungen ohne zusätzliche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) zulässig. Ende 2024 erhielt Fineo by AGC als erster und einziger europäischer Hersteller von Vakuum-Isolierglas die Zulassung für die CE-Kennzeichnung.