Zweischalig gegen Nachbarlärm

Damit ein gereihtes Stadthaus ruhig ist, benötigt es eine bessere schalldämmende Trennwand als der Gesetz­geber fordert. Das ist mit einer massiven doppelten Trennwand problemlos möglich. Hauserwerber sollten deshalb immer so hohen Schallschutz vertraglich vereinbaren, dass sie nicht mehr mit nachbarlichem Lärmstress rechnen müssen. Die in der Schallschutznorm DIN 4109 gesetzlich vorgeschrie­benen 57dB reichen bei weitem nicht aus. Besitzer eines Eigenheimes können mehr erwarten. Damit es ruhig ist, sollte der Schallschutz zwischen Stadthäusern mindestens 62dB betragen. Diese Schalldämmung wirkt etwa viermal besser als die vorgeschriebenen 57dB. Erst dann schirmt die Trennwand auch laute Geräusche der Nachbarn ausreichend ab.  Eine massive doppelte Trennwand zwischen den Häusern bringt problemlos die notwendigen 62 dB und mehr, wenn beide Wandschalen aus schwerem Mauerwerk oder Beton bestehen und keinen Kontakt untereinander haben. Leichte Holz­konstruktionen sind da weniger geeignet. Sie erfüllen nicht einmal den aktuellen Standard, stellte die Stiftung Warentest in ihrem Bericht von Mai 2010 fest. Weitere Bautipps und kosten­lose Informationsbroschüren unter www.bautipps.org .

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