Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Zu viele Gesetze. Zu wenig Überblick für Planer, aber auch Auftraggeber. So erscheint die Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) sinnvoll. Zukünftig soll damit das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden – kurz das Gebäudeenergiegesetz (GEG) –, wie bereits in §1 der EnEV 2014 angekündigt, die drei Gesetze zusammenführen.

Darüber hinaus schafft das GEG eine Definition für das Niedrigst-energiegebäude, allerdings zunächst nur für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand. Hier kommt man einer der letzten verbliebenen Verpflichtungen der EU Gebäuderichtlinie 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) nach.

Wie aus der EnEV gewohnt, sieht der derzeitige Referentenentwurf des BMWi und des BMUB mit 115 Paragraphen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude vor. Eine entscheidende Änderung ergibt sich für die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Nichtwohngebäude. Dem Entwurf nach könnten sich auch Handwerker und staatliche geprüfte Techniker zur Ausstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude qualifizieren. Die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs für Neubauten erfolgt weiterhin nach dem Referenzgebäudeverfahren. Zur „EnEV easy“ und vieles Weitere finden Sie jetzt schon detailliertes Material im Netz.

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