Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Mit dem neuen „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kältebereitstellung in Gebäuden“ soll das Energiesparrecht für ­Gebäude neu strukturiert und vereinheitlicht werden. Damit sollen das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem einheitli­chen Regelwerk, dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), zusammengeführt und ein einheitliches Anforderungssystem geschaffen werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet u. a. die Einführung einer Neufassung der DIN V 18599 für die Bilanzierung aller Gebäude, erweiterte Möglichkeiten zur Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien, eine Neujustierung der
Primärenergiefaktoren sowie die Einführung eines Erfüllungsnachweises für Neubauten. Energieausweise sollen zukünftig CO2-Kennwerte enthalten und die Effizienzklassen sollen sich an den Werten für die Primärenergie orientieren. Der Anforderungskatalog der EnEV 2016 zum baulichen Wärmeschutz soll erhalten bleiben. Der Energiestandard für Niedrigstenergiegebäude wird sich für öffentliche Bauten am derzeitigen KfW 55-
Niveau orientieren, für private Neubauten ist eine Festlegung bis 2021 geplant.

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