»Die HOAI ist nach wie vor ein legitimes Mittel, die Qualität beim Bauen
zu sichern«

Am 4. Juli 2019 fiel das Urteil des EuGH, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit EU-Recht nicht vereinbar ist. Kammern und Verbände appellieren nun an die Politik zu einer leistungsorientierten Vergabe zu stehen, um einem möglichen Preisdumping entgegenzuwirken. Wir trafen uns zu einem Gespräch mit dem neuen Präsidenten des BDB, Christoph Schild, um über die Hintergründe und Auswirkungen des Urteils aus Sicht des Verbandes zu sprechen.

Haben Sie das Urteil erwartet?

In der Form hatte ich es nicht erwartet, da es trotz des Wegfalls der Höchst- und der Mindestsätze im Kern eine Bestätigung der HOAI beinhaltet. Das Urteil impliziert, dass das Preisrecht der HOAI ein legitimes Mittel ist, die Qualität beim Bauen zu sichern.

Welche Konsequenzen hat der Wegfall der Mindest- und Höchstsätze für die Berufs-
praxis der Architekten und Ingenieure?

Das Einschneidenste ist, dass es das verlässliche Preisrecht nicht mehr gibt. Im negativsten Fall wird dies zu einem Preiswettkampf für Planungsleistungen führen. Das war bisher nicht der Fall, da nur Honorare für sehr große Bauvorhaben ausgehandelt wurden, die über den Tafelwerten lagen. Für alle anderen Leistungen galt schlicht und ergreifend das Preisrecht der HOAI.

Wie groß schätzen Sie die Gefahr eines solchen Preisdumpings tatsächlich ein?

Die Gefahr sehe ich schon, denn bei Leistungen, die in der Vergangenheit bereits aus der HOAI rausgenommen wurden, wie z. B. die Brandschutzplanung, hat sich gezeigt, dass hier doch sehr unterschiedliche Angebote gemacht werden. Und dann ist zu differenzieren, ob es sich um öffentliche oder private Bauherren handelt. Das private Bauen macht zwar bei Weitem ein größeres Volumen als das öffentliche Bauen aus, aber dennoch hat das öffentliche Bauen einen großen Vorbildcharakter. Daher wird es sehr entscheidend werden, wie zukünftig die Auftragsvergabe von Bund, Ländern und Kommunen passieren wird – ob da nicht der Preis der Hauptgrund der Vergabe wird. Wir streiten dafür, dass auch weiterhin die Leis-tung entscheidend ist und nicht der Preis. Seit letzter Woche liegt der erste Erlass des BMI vor, der ebenfalls klar macht, dass es der Leistungswettbewerb ist, der künftig zählen muss. Man kennt das aus den sogenannten VgV-Verfahren für Bauleistungen, die über den Schwellenwerten lagen. Entscheidend wird aber nun sein, wie die Vergabe für Leistungen erfolgt, die unter den Schwellenwerten liegen und die für die Masse der Büros in Deutschland – kleine Ein- bis Fünf-Mann/Frau-Büros – im Wesentlichen relevant sind. Ob hier bei öffentlichen Bauten Leistungsparameter und nicht nur Preise abgefragt werden, was durchaus aufwendiger ist, wird entscheidend sein.

Welche Rolle kommt Ihnen als Verband dabei zu?

Gemeinsam mit anderen Verbänden möchten wir zwei Wege gehen: Zum einen betonen wir, die HOAI ist nach wie vor da und unsere Kolleginnen und Kollegen sollten sie weiter als Regelwerk benutzen,. Denn neben den Honorarsätzen regelt sie ja viele weitere Parameter, die immer noch gültig sind wie z. B. die Leistungsphasen. Wir möchten mit den
Ministerien dazu kommen, dass, ähnlich wie bei den Steuerberatern, die Honorare der HOAI gelten, wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde. Für eine solche Manifestierung wollen wir kämpfen. Gleichwohl gehört es auch zu den Aufgaben der Architekten und Ingenieure, den Bauherrn über die neue Situation aufzuklären und darzulegen, dass es berechtigt ist, sich an der HOAI zu orientieren, da dies ganz wesentlich zur Qualität des Bauens beiträgt. Hier ist ein größeres Maß an Überzeugungsarbeit notwendig, wo wir als Verband auch unterstützen müssen. Mit dem zweiten Weg wollen und müssen wir das Signal des EuGH aufnehmen und dafür kämpfen, dass HOAI Leistungen nur von entsprechend qualifizierten Kolleginnen und Kollegen erbracht werden können.

Wie kann die Unterstützung der Mitglieder konkret aussehen?

Wir müssen zunächst über die neue Situation weiter informieren und klar machen, dass der scheinbar schnelle Weg zum Auftrag über einen Dumpingpreis letztendlich nicht nur dem Einzelnen, sondern allen schadet. Daher setzen wir als Verband, wie die Kammern auch, auf Qualität und werden entsprechende Weiterbildungen im Bereich Präsentation, Analyse von Leistungen und Kosten sowie Akquisegespräche mit dem Bauherrn anbieten.

Besteht denn akuter Handlungsbedarf, etwa bei bestehenden Verträgen?

Das Urteil gilt direkt, aber bestehende Verträge sind nicht unmittelbar betroffen, diese werden abgewickelt wie vereinbart. Wenn man etwas von der HOAI Abweichendes vereinbart hatte, kann man sich im Nachhinein nun nicht mehr auf das Preisrecht der HOAI berufen.

Wie stellt sich die Situation in den anderen europäischen Ländern dar?

Das ist schwer zu vergleichen, da die Rollen der Akteure ganz verschieden sind. Oft ist der Architekt nicht mehr der zentrale Maestro, der Koordinierende von allem, sondern eher derjenige, der die künstlerische Oberleitung hat. Obwohl die Berufe gleich klingen, ist das Leistungsspektrum oft ein ganz anderes. Dazu kommt, dass wir in Deutschland eine enorme Kleinteiligkeit an Büros haben, – was wir auch als unbedingt schützenswert ansehen, – die mit ein bis fünf Personen ein komplettes Aufgabenvolumen nach der HOAI erbringen. In anderen europäischen Ländern ist die Entwicklung hin zu größeren Büros in den letzten Jahren schon sehr deutlich gewesen. So befürchten wir schon, dass die Situation auch in den kleineren Büros eine stärkere Professionalisierung hinsichtlich Akquise, Controlling oder Qualitätsstandards bedeutet, der sie eventuell nicht gewachsen und so gegenüber größeren Büros im Nachteil sind. Es besteht die Gefahr, dass auch wir zu größeren Bürostrukturen kommen. Wir sehen hier einen Verlust für die Baukultur in Deutschland, gerade auch im ländlichen Raum.

Ist das Bauen in Deutschland zu teuer? Welchen Anteil haben die Honorare der Architekten und Ingenieure daran?

Nein, im europäischen Vergleich ist das Bauen in Deutschland nicht zu teuer. Der Hauptkostenfaktor ist ja auch nicht das Honorar der Architekten und Ingenieure. Hier spielt vieles zusammen: Baumaterialien, die Löhne und Gehälter der Baufirmen etc. Die Preise orientieren sich zudem an Angebot und Nachfrage sowie an den in den letzten Jahren wesentlich erhöhten Anforderungen an die Erstellung von Gebäuden, zum Beispiel durch neue Umweltschutzauflagen, deren Notwendigkeit ich aber auch nicht in Frage stellen möchte.

Hat das Urteil Einfluss auf die Monetarisierung digitaler Planungsmethoden?

Wir waren auch bisher schon der Meinung, dass sich eine BIM-Planung im Rahmen der HOAI abbilden lässt. Die HOAI war sicher nicht der Grund, warum sich eine BIM-Planung nicht realisieren lassen sollte. Durch diese Planungsmethode entsteht bereits in der Entwurfsphase ein viel höherer Detaillierungsgrad. Bausteine aus der Ausführungsplanung wandern also in eine frühere Leis-tungsphase. Die HOAI bietet dafür aber ausreichende Flexibilität. Die Problematik liegt eher darin, dass wir momentan in Deutschland einen sehr unterschiedlichen Arbeitsstand haben. Es gibt Protagonisten, die hier schon sehr weit sind, aber auf der Nachfrageseite passiert noch zu wenig. Ich bin ganz sicher, wir kommen an BIM nicht vorbei und müssen vor allem auch bei den Bauherren noch Überzeugungsarbeit leisten, dass das digitale Gebäudemodell für viele Bauvorhaben große Mehrwerte ermöglicht. Hier sehe ich aber nicht nur die Architekten in der Pflicht, sondern auch alle übrigen Akteure über die gesamte Nutzungsphase eines Gebäudes hinweg.

Abschließende Frage: Was sind die nächsten Schritte in Bezug auf die HOAI?

Wir müssen an die Länder und Kommunen appellieren, dass der Erlass bezüglich einer leistungsorientierten Vergabe ernst genommen wird, egal ob über oder unter den Schwellenwerten, um der Gefahr eines Preisdumpings möglichst frühzeitig zu begegnen. Denn geistig schöpferische Leistungen von Freiberuflern gehören nicht in den Preiswettkampf. Daraus resultierende Qualitätseinbußen, nicht nur gestalterisch, sondern auch was die Ingenieurleistungen betrifft, sind für unsere gebaute Umwelt nicht akzeptabel. In diesem Kontext ist es auch nochmal wichtig zu betonen, dass die Architekten und Ingenieure darauf achten sollten, dass die nach HOAI vorgesehenen Leistungen auch tatsächlich nur von ihren Berufsgruppen erbracht werden dürfen.

Das Interview führte DBZ Chefredakteurin Katja Reich am 27. August in der Geschäftsstelle des BDB in Berlin.

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