Seit dem 1. Januar 2016 gelten die vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) angekündigten Änderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für schwerent-
flammbare Wärmedämm-Verbundsysteme (WDVS) mit EPS-Dämmstoffen.
Die Bauministerkonferenz hatte zwar grundsätzlich festgestellt, dass fachgerecht nach den bisherigen Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen verbaute WDVS gegenüber Raumbränden hinreichend sicher sind. Durch die neuen Änderungen soll jedoch auch der Schutz gegenüber Bränden unmittelbar vor der Fassade verbessert werden.
Für EPS-WDVS mit Putzschicht sind daher künftig folgende Brandriegel notwendig:
– Ein erster Brandriegel wird an der Unterkante des WDVS bzw. maximal 90 cm oberhalb der Geländeoberkante oder
genutzten angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen (z. B. Parkdächer) angebracht, d. h. oberhalb des Spritzwasserbereichs.
– Ein zweiter Brandriegel ist über Gelände-oberkante oder angrenzenden horizontalen Gebäudeteilen in Höhe der Decke des 1. OG vorzusehen. Dieser muss zum Sockelriegel einen Achsabstand von 3 m aufweisen. Kann das nicht eingehalten werden, müssen weitere Riegel auf dem EG angebracht werden.
– Ein dritter Brandriegel ist in Höhe der Decke des 3. OG einzubauen, jedoch zu dem darunter angeordneten EG-Brandriegel mit einem Achsabstand von ≤ 8 m. Bei größeren Abständen sind auch hier zusätzliche Brandriegel einzubauen.
– Weitere Brandriegel sind ggfs. vorzusehen an Übergängen der Außenwand zu horizontalen Flächen (z. B. Durchgängen, Durchfahrten, Arkaden), soweit diese in dem durch einen Brand von außen beanspruchten Bereich des 1. bis 3. OG liegen.
– Weiterhin ist ein Abschlussriegel in der Dämmebene des WDVS maximal 1 m unterhalb von angrenzenden brennbaren Bauprodukten (z. B. am oberen Abschluss des WDVS unterhalb eines Daches) anzuordnen.
– Oberhalb der ersten drei Stockwerke werden wie bisher die bekannten Maßnahmen gegen Raumbrände (Sturzschutz über jeder Öffnung bzw. umlaufende Brandriegel) umgesetzt.
Die unteren drei Brandriegel müssen aus nichtbrennbaren Mineralwolle-Lamellen bestehen und mindestens 200 mm hoch sein. Sie sind mit mineralischem Klebemörtel voll-
flächig auf mineralischen Untergrund zu kleben und zusätzlich zu dübeln. Dübel müssen für WDVS zugelassen sein und ein Spreizelement aus Stahl aufweisen. Der Fachverband WDVS empfiehlt den Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrags mit dem ausführenden Fachhandwerker. Dieser prüft u. a. regelmäßig, ob die schützende Putzschicht des Fassadensystems intakt ist. Beschädigungen sollten umgehend fachgerecht instandgesetzt werden, um die brandschutztechnische und feuchteschutztechnische Funktion des WDVS sicherzustellen. Alle Informationen und viele Details einschließlich der Schutzmaßnahmen für weitere Systemvarianten sowie zum Brandschutz im Zusammenhang mit WDVS allgemein hat der Fachverband WDVS in der neuen Technischen Systeminfo „WDVS und Brandschutz“ zusammengefasst.