Bauaufsichtliche Zulassung für nicht rostende Stähle überarbeitet und verlängert

Mit Datum 20. April 2009 wurde die Neufassung der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nicht rostenden Stählen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) verabschiedet und bis 2014 verlängert.

Sie schafft für weitere 5 Jahre für Architekten, Planer und Metallbauer die Voraussetzungen, in statisch beanspruchten Komponenten eine große Bandbreite von Edelstahlgüten einzusetzen, und zwar ohne aufwendige Zustimmungen im Einzelfall.

Neu hinzugefügt wurde bei den bereits zu­gelassenen Edelstahlgüten die Duplex-Edelstahlgüte 1.4362 in der Korrosionswiderstands­klasse III. Ein wichtiges Konstruktionsmerkmal dieser Qualität besteht in deren höherer Streck­grenze sowie ihrer Einordnung in die Festigkeitsklasse S460 im lösungsgeglühten Zustand. Dies ermöglicht eine Verringerung von tragenden Querschnitten und damit den Bau mit schlankeren Bauteilen.

Die nun insgesamt erfassten 18 Edelstahlgüten sind weiterhin vier Korrosionswiderstandsklassen zugeordnet. In diesen werden verschiedene Legierungen, die unter gleichen Korrosionsbelastungen eine vergleichbare Korrosionsbeständigkeit zeigen, zusammengefasst. Zur Ermittlung der erforderlichen Korrosionswiderstandsklasse bei atmosphärischer Exposition wurde eine neue Tabelle 1a aufgenommen, die in Anlehnung an die DIN 1045 fünf relevante Einwirkungen auflistet und die Werkstoffauswahl daran orientiert. Zu den Einwirkungsarten gehören Feuchte, Chloridgehalt der Umgebung, Belastung durch redox­wirksame Stoffe, pH-Werte an der Oberfläche und die Lage der Bauteile. Durch die praxisnähere Interpretation der Korrosionswiderstandsklassen ist dafür gesorgt, dass nicht rostende Stähle unter Berücksichtigung der jeweiligen Anforderungen im Bauwesen wirtschaftlich optimal eingesetzt werden können.


Verbindungen

Die Zuordnung zu Korrosionswiderstandsklassen gilt jedoch nur für metallisch blanke Oberflächen. Im Falle geschweißter oder ther­misch geschnittener Bauteile ist zur Sicherstellung der Korrosionsbeständigkeit in den Korrosionswiderstandsklassen III und IV stets eine Nachbehandlung der Schnittkanten und Schweißnähte zum Entfernen von Anlauffarben erforderlich. Bei dieser Maßnahme dürfen keine Fremdrost erzeugenden Partikel in die Oberfläche gelangen. Unzugängliche Bereiche, z. B. Überlappungen punktgeschweißter Teile, sind durch geeignete Dichtungsmassen oder durch Überschweißen dauerhaft zu verschließen. Bei den Korrosionswiderstands­klassen I und II müssen dunklere Anlauffarben als strohgelb entfernt werden. Ergänzend wurden erweiterte Hinweise zu optischen Anforderungen hinzugefügt, wobei der Wahl der Ausführungsart und der Oberflächenbeschaffenheit der Bauteile eine besondere Bedeutung zukommt. Dabei sind fein bearbeitete, glatte und fehlerfreie Oberflächen sicherzustellen. Die Wahl einer höheren Korrosionswiderstandsklasse bietet dafür keinen Ersatz.

Zur Bemessung nicht rostender Stähle im Bauwesen erfolgte eine Änderung bei den charakteristischen Werten, wo der E-Modul der Edelstahlgüten 1.4362 und 1.4462 im lösungsgeglühten Zustand auf 200 GPa heraufgesetzt wurde. Bei den Verfahren für den Trag­fähigkeits- und Verformungsnachweis können sowohl nichtlineare als auch linearelastisch-idealplastische Spannungs-Dehnungs-Beziehungen bis zur Festigkeitsklasse S 690 angesetzt werden. Bei der Beanspruchbarkeit von Schrauben der Festigkeitsklassen 70 und 80 wurde der Beiwert α für das Abscheren im Schraubenschaft auf 0,68 erhöht.

Zur Herstellerqualifikation der Schweißbetriebe wurden die Ausführungsbestimmungen an die aktuellen Normen und Regelwerke angepasst. Die maximal ansetzbare Einschweiß­tiefe beim Laserschweißen wurde von 6 auf 12 mm erhöht. Bei Schweißverbindungen aus austenitischen Stählen mit solchen aus ferritischen Stählen sind Nahtdicken größer 16 mm durch eine vorgezogene Arbeitsprüfung nach DIN EN ISO 15  613 möglich.


Wartung

Besondere Bestimmungen betreffen den Planer bezüglich Unterhalt und Wartung. Falls bei der Werkstoffauswahl hinsichtlich Korrosion eine regelmäßige Kontrolle und Reinigung vorgesehen wurde, hat das der Planer dem Nutzer schriftlich mitzuteilen. Die durchgeführten Kontrollen und Reinigungen sind zu dokumentieren. Insbesondere in Schwimmhallen sind kurze Reinigungsintervalle zur Vermeidung von Korrosionsschäden immer erforderlich. Die Neufassung der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 steht zum Download unterwww.edelstahl-rostfrei.de in der Rubrik „Publikationen“ zur Verfügung oder kann als Sonderdruck 862 bei der Informationsstelle kostenfrei angefordert werden.

 
INFORMATION:
www.wzv.de
 
 
KLASSIFIZIERUNG:
040
 
 
 
 

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