Wie 2026 mit Asbest umgehen?
Asbest wirkt – hier insbesondere lungengängige Fasern – stark krebserregend. Asbestose ist eine unheilbare Lungenerkrankung, die zum Tode führt. Aus diesem Grund ist eine Asbestdiagnose bei einem Gebäude häufig dessen Ende: Eine Sanierung ist aufwändig und daher teuer.
In Deutschland wurde Asbest seit den 1930er-Jahren bis zum Einbauverbot 1993 verbaut, mit einer Hochphase in den 1960er- bis 1980er-Jahren. Da wurden die größten Mengen insbesondere in öffentlichen Gebäuden, aber auch in Wohnbauten als günstiges wie gut brandhemmend wirksames Material eingesetzt (Platten oder Anstriche). Gefährlich wird Asbest bei der Fertigung, vor allem aber beim Sägen, Fräsen, Schleifen, Bohren u. a.. Dabei werden die karzinogenen Fasern freigesetzt, Staub der mineralischen Armierungsfasern im Asbestzement. Aber auch die sogenannten „passive Exposition“ stellt eine Gefährdung dar für Menschen, die sich in Räumen aufhalten, in denen asbesthaltige Materialien in der Gebäudestruktur zerfallen.
Als größere Asbestsanierungen sind bekannt die der UNO-City in Wien (2004 bis 2013, s. Foto), die des Pariser Tour Montparnasse (im Gange) oder die des Internationalen Congress-Centrums ICC, Berlin (on hold, da der Umfang des Asbest-Verbaus bis heute nicht klar ist). Prominente Verlierer der Sanierung sind der Palast der Republik, der asbestbefreit und dann abgerissen wurde wie auch das Funkhaus der Deutschen Welle in Köln. Dramatische Auswirkungen hat immer noch die Zerstörung des World Trade Center in New York City am 11. September 2001, dessen furchtbarer Zusammenbruch mit knapp 3 000 Toten auch Asbest in die Straßenschluchten freisetzte. Mittlerweile geht man davon aus, dass die Zahl der Toten, die u. a. Asbeststaub einatmeten, die 3 000 überschritten hat (Max Rivera, DOGE Restores 9/11 Survivor … In: bloomberg.com, 21. Februar 2025).
Vielleicht ist das auch der Grund dafür, dass es in Deutschland ab sofort neue, verschärfte Regeln bei Asbestarbeiten gibt. Diese resultieren aus der EU-Richtlinie 2023/2668. So müssen nun Betriebe in der Anzeige für Asbestarbeiten namentlich alle Mitarbeiter nennen, die an den Arbeiten beteiligt sind, sowie deren Fachkunde- und arbeitsmedizinische Vorsorgenachweise beifügen. Zusätzlich zur Anzeige wird eine behördliche Genehmigung für Abbrucharbeiten mit niedrigem und mittlerem Asbestrisiko eingeführt (bisher nur Hochrisiko). Die ursprüngliche Pflicht zur umfassenden technischen Erkundung durch die Bauherren wurde gelockert; sie müssen nur Informationen zur Bauhistorie bereitstellen, wenn diese zumutbar beschaffbar sind, um die energetische Sanierung nicht zu blockieren.
Die Änderungen treten schrittweise in Kraft, die verschärften Anforderungen der EU-Asbestrichtlinie werden durch Anpassungen der Gefahrstoffverordnung umgesetzt, was eine höhere Dokumentationspflicht bedeutet. Eine Neufassung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 „Asbest“ wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet.
Entbürokratisierung? Wohl eher nicht, weitere Änderungen der TRGS bezogen auf andere Gefahrstoffe kommen noch hinzu. Asbest einzupacken, wie es viele vorschlagen, ist mit der neuen 519er definitiv vorbei. Der Gesetzgeber sieht hierin kein sicheres Verfahren. Be. K.
