Außenzimmer richtig sanieren

Bei der Ertüchtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen ergeben sich zahlreiche Fehlerquellen, die in der Konsequenz zu schwerwiegenden Schäden an der Gebäudehülle führen können. Worauf man achten sollte.

Balkone, Loggien und Dachterrassen ersetzen gerade in Ballungsgebieten zunehmend die Funktion des Gartens als nahgelegener Zugang zu Frischluft, Grün und Erholung. Doch welche Anforderungen müssen bei der Errichtung und insbesondere bei der Sanierung dieser außenliegenden Gebäudeteile berücksichtigt werden? Schließlich sind sie den Elementen weit stärker ausgesetzt als Küche, Bad oder Schlafzimmer. Jedoch sind sie mit diesen häufig direkt verbunden und damit ein Einfallstor für Kälte, Feuchtigkeit und Schimmel.

Grundsätzlich sind die Statik, der Wärmeschutz, der Feuchteschutz, die Entwässerung, der Brandschutz und die Absturzsicherung zu beachten. Doch auch die Wahl des Oberbelags ist von wesentlicher Bedeutung, da dieser nicht nur einen optischen Faktor zu erfüllen hat, sondern auch die Wartung und Instandhaltung der Balkone, Loggien und Dachterrassen wesentlich beeinflusst.

Probleme mit der Statik?

Bei der Statik ist zu beachten, dass die Nutzlast für Balkone, Loggien und Dachterrassen mit 4 kN/ m² und die Einzellast mit 2 kN angenommen und entsprechend geplant wird. Dies ist insbesondere bei der nachträglichen Errichtung einer Dachterrasse auf einem Flachdach zu beachten.

In der Regel sind die Dächer nicht ausreichend dimensioniert, da bei der Errichtung des Gebäudes das Dach eventuell nicht als Nutzfläche berechnet wurde. Ungenutzte Dächer sind lediglich mit einer Einzellast von 1 kN zu belasten. Daher ist vorab zu prüfen, ob eine statische Ertüchtigung des Dachs erforderlich ist,

Ferner ist heutzutage immer wieder erkennbar, dass den Nutzer:innen die maximale Belastung der Balkone, Loggien und Dachterrassen nicht bekannt ist. Die Nutzer:innen stellen große Pflanzkübel (Bild 1), Pools und Echtholzmöbel auf oder feiern Feste mit vielen Personen, ohne eine Überlastung der Flächen zu beachten. In der Presse ist immer häufiger zu lesen, dass es dadurch zu schweren und teils tödlichen Unfällen kommt. Daher sollten die Nutzer:innen schriftlich über die maximale Nutzlast der Balkone, Loggien und Dachterrassen informiert werden.

Probleme beim Wärmeschutz?

Der Wärmeschutz ist gemäß dem aktuell gültigen GEG (Gebäudeenergiegesetz) beim Neubau und der Sanierung zu erfüllen. Bei der Sanierung solcher Anlagen kann es jedoch schnell zu Schwierigkeiten in der Planung kommen, da die Bauhöhen bereits vorgegeben sind und die Anforderungen an den Wärmeschutz sich in den Jahren erhöht haben. So werden Planer:innen spätestens im Bereich der Balkontür feststellen, dass aufgrund des Wärmeschutzes eventuell geforderte Abdichtungshöhen an aufgehenden Bauteilen nicht mehr eingehalten werden können und eine Detailplanung erforderlich wird (Bild 2).

Ebenfalls stellen die Loggien und Dachterrassen in den Gründerzeithäusern Planer:innen vor Herausforderungen, da in der Regel ein Fußbodenaufbau mit einer Holzbalkendecke mit Zwischensparrendämmung oder Schüttung zwischen den Balken vorliegt. Es handelt sich also um ein unbelüftetes Flachdach in Holzbauweise.

Da sich in der Baupraxis bewiesen hat, dass diese Konstruktion ein sehr hohes Schadensrisiko in sich birgt, muss der Fußbodenaufbau in diesem Bereich verändert werden. Das hohe Schadensrisiko resultiert aus den in der Konstruktion vorhandenen Wärmebrücken, da die Schüttung/­Zwischensparrendämmung und die Holzbalken unterschiedliche Wärmedurchgangskoeffizienten aufweisen. Daher kann es in diesen Bereichen zu einer Kondenswasserbildung kommen, die zu erheblichen Pilzschäden und damit zum Verlust der Standsicherheit führen kann. Bei dieser Konstruktion sind die Holzbalken grundsätzlich auf einen bestehenden holzzerstörenden Befall zu untersuchen (Bild 3).

Ferner muss der Fußbodenaufbau bei einer solchen Konstruktion umgeplant werden. Dazu sind die Anforderungen aus der DIN 4108 „Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden“, sowie aus der DIN 68 800 „Holzschutz“ und der Flachdachrichtlinie zu beachten.

Die bauseits vorgegebenen Bauhöhen sind zu berücksichtigen. Es muss geprüft werden, ob es bauseits möglich ist, zum Beispiel eine Aufdachdämmung auf den Balken einzubauen und welches Dämmmaterial mit geeigneter Wärmeleitgruppe zu verwenden ist. Bei einer Aufdachdämmung sollte geprüft werden, ob der Einbau einer Gefälledämmung möglich ist. Zu berücksichtigen ist auch die Druckfestigkeit der Wärmedämmung, da nicht jedes Dämmmaterial begehbar ist. Bei Dachterrassen und Loggien ist mittels einer Simulationsberechnung (siehe DIN 68 800) die ggf. erforderliche Dampfsperre bzw. Dampfbremse im Innenbereich zu ermitteln. Außerdem sind angrenzende Bauteile in die wärmeschutztechnischen Maßnahmen einzubeziehen, um schadensentwickelnde Wärmebrücken zu verhindern.

Probleme beim Feuchteschutz?

Die Anforderungen an den Feuchteschutz sind in DIN 18 531 und 4108 geregelt. In der DIN 4108 geht es vor allem um die Verhinderung der Kondenswasserbildung in der Baukonstruktion bzw. um die Abführung der entstandenen Kondenswasserbildung. Der Feuchteschutz gemäß DIN 18 531 „Abdichten von Flachdächern, Balkonen, Loggien und Laubengängen“ ist bei der Errichtung, Sanierung und Instandsetzung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen zu beachten. Die Norm beinhaltet die verwendbaren Abdichtungsstoffe unter Beachtung der Nutzung, Wassereinwirkung und Beanspruchung. Ferner sind die Anforderungen an die Ausführung der Bauwerksabdichtung in der Norm geregelt.

Der DIN 18 531 kann entnommen werden, welche Abdichtungsmaterialien bei welchem Fußbodenaufbau, welcher Wassereinwirkung und Beanspruchung geeignet sind. Möglich sind bahnenförmige und flüssige Abdichtungsstoffe. Als Bahnen können Bitumen- und Polymerbitumenbahnen, sowie Kunststoff- und Elastomerbahnen zum Einsatz kommen. Flüssig zu verarbeitende Abdichtungsmaterialen sind Flüssigkunststoffe ohne und mit integrierter Nutzschicht.

Es ist zu beachten, dass die Abdichtungssysteme mit Flüssigkunststoff nicht mit den Oberflächenschutzsystemen zu verwechseln sind. Oberflächenschutzsysteme stellen keine Bauwerksabdichtung im Sinne der DIN 18 531 dar, sondern lediglich eine Nutz- und/oder Schutzschicht. Um die Aufbauhöhen bei Bestandsbalkonen, Loggien und Dachterrassen reduzieren zu können, haben sich die Flüssigkunststoffe mit integrierter Nutzschicht bewährt.

Wie bereits vorab angemerkt sieht die DIN 18 531 vor, dass die Abdichtung an aufgehenden Bauteilen bis +15 cm über den Fertigfußboden herzustellen ist. Eine Reduzierung der Abdichtungshöhe im Bereich der Terrassenfenster auf +5 cm über Fertigfußboden ist nur mit zusätzlichen Maßnahmen möglich. Diese beinhalten zum Beispiel den Einbau einer Entwässerungsrinne, welche die Wasserbelastung in diesem Bereich reduziert. Eine Möglichkeit der Verringerung der Aufbauhöhe an Balkonen und Loggien besteht darin, ein ausreichend dimenioniertes Vordach anzubringen, sofern dies von der Baubehörde genehmigt wird und das entstehende Gesamtbild aus architektonischer Sicht hinnehmbar erscheint.

Im Zusammenhang mit dem Feuchteschutz hat sich bewährt, die Dampfsperrebene auf der Deckenkonstruktion wannenartig als Not- und Behelfsabdichtung einzubauen. Sofern eine Aufdachdämmung geplant ist, muss die Dampfsperre bis in Höhe Oberkante der Wärmedämmung an den aufgehenden Bauteilen hochgeführt werden.

Probleme bei Entwässerung?

Die Entwässerung ist gemäß DIN 1986-100 zu planen und auszuführen. Die Entwässerung muss entsprechend der örtlichen Gegebenheiten berechnet und dimensioniert werden. Grundsätzlich ist in der Norm geregelt, dass die Entwässerung von Niederschlagswasser vom Gebäude weg zu planen ist. Eine Entwässerung, die in das Gebäude ge­leitet wird, ist zu vermeiden. Jedoch kann bei Bestandsgebäuden eine außenliegende Gebäudeentwässerung aufgrund von denkmalschutzrechtlichen Anordnungen untersagt werden. Wenn eine innenliegende Regenwasserentwässerung nicht umgangen werden kann, ist zu berücksichtigen, dass die Leitungen für Reinigungs-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten zugänglich sein müssen. Zudem sind die wärmetechnisch entstehenden Randbedingungen zu überprüfen.

Häufig sieht man in der Baupraxis, wenn Penthäuser im Neubau oder nachträglich auf Flachdächer bei Bestandsgebäuden aufgesetzt werden, dass Kaskadenentwässerungen geplant und ausgeführt werden. Diese Entwässerungen sind schadensanfällig und sollten vermieden werden. Die Balkone, Loggien und Dachterrassen sind mit einem Ablauf am Tiefpunkt der Fläche zu versehen. Ferner ist der Einbau eines Notüberlaufes zu berücksichtigen. Der Einbau des Ablaufs und des Notüberlaufs ist so zu planen, dass ein sach- und fachgerechter Anschluss an das Abdichtungssystem möglich ist. Bei Balkonen ist die Möglichkeit einer Entwässerung über Rinnen an den Außenseiten möglich, sofern es die Gefälleausbildung zulässt.

Probleme beim Brandschutz?

In der Musterbauordnung (MBO) sind keine besonderen brandschutztechnischen Anforderungen an Balkone gestellt, da sich diese außerhalb der Gebäude befinden. Es müssen weder Trennwände zwischen unterschiedlichen Wohneinheiten errichtet werden, noch müssen Brandwände ­an Balkonanlagen fortgeführt werden. Entsprechende Anforderungen aus den jeweiligen Landesbauordnungen sind zu beachten. Es ist jedoch zu prüfen, wie die Verankerungen der Balkone an der Außenwand brandschutztechnisch herzustellen sind, da die Außenwände in der gesamten Fläche die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen müssen.

Die tragenden und aussteifenden Bauteile von Balkonen können ohne nachgewiesene Feuerwiderstandsklasse hergestellt werden. Daher können Balkone sowohl aus Holz, Stahl, Mauerwerk und Beton hergestellt werden. Die Brandschutzanforderungen bei Dachterrassen und Loggien sind hingegen anders zu bewerten. Dabei sind die Anforderungen an Außenwände bzw. Dächer/Geschossdecken zu beachten.

Probleme bei der Absturzsicherung?

Die Absturzsicherung wird bei Balkonen, Loggien und Dachterrassen durch Geländer oder Brüstungen erreicht. Die Anforderungen an die Absturzsicherung im Wohnungsbau variieren in den einzelnen Bundesländern stark. Bundeseinheitlich ist jedoch geregelt, dass bis zu einer Absturzhöhe von 12 m die Höhe der Absturzsicherung 90 cm betragen muss. Ab einer Absturzhöhe von über 12 m muss eine Brüstungshöhe von 110 cm eingehalten werden. Gemäß der Arbeitsstättenverordnung muss bei einer Absturzhöhe bis zu 12 m eine Absturzsicherung mit einer Höhe von 100 cm verbaut sein. Bei der Planung der von Balkonen, Loggien und Dachterrassen ist der Soll-Zustand dahingehend zu prüfen, ob die erforderlichen Höhen der Absturzsicherung weiterhin eingehalten sind, sofern der Bodenaufbau sich in der Höhe verändert hat.

Probleme beim Bodenbelag?

Der Bodenbelag kann bei Dachterrassen, Balkonen und Loggien in einer großen Vielfalt gewählt werden. Es gibt Holz-, Stein- und Fliesenbeläge sowie Beschichtungssysteme. Fliesenbeläge, die auf einem Estrich verklebt werden, haben sich in der Baupraxis nicht bewährt, sofern die Abdichtungslage sich unterhalb des Estrichs befindet. Der Estrich befindet sich bei dieser Bauweise in der Entwässerungsebene, die dadurch nicht ungehindert funktioniert. Ferner ist zu beachten, welcher Fliesenkleber im Außenbereich zum Einsatz kommt, da Ablösungen und Ausseifungen des Klebers zu erwarten sind (Bild 4).

Des Weiteren ist zu beachten, dass ein Fliesenbelag eingebaut wird, der die geforderte Rutschhemmung für die geplante Nutzung erreicht. Ein weiterer Nachteil ist, dass eine Wartung und Instandhaltung der Abdichtungslage bei diesem Bodenbelag nicht ungehindert möglich ist. Bei Instandsetzungsarbeiten in der Abdichtungsebene ist immer ein Rückbau des Fliesenbelags und Estrichs erforderlich. Daher sollte bei der Wahl dieses Oberbelags die Abdichtungsebene auf der Ausgleichs- und Gefälleebene geplant werden. Ferner ist unterhalb des Fliesenbelags eine Drainagematte einzuplanen, um eine ausreichende Entwässerungsebene zu erreichen.

Holzbeläge sind aktuell ein sehr gefragter Oberbelag. Der Vorteil des Holzbelags ist, dass die Holzbohlen leicht verbauten werden können. Ferner kann eine Revisionsöffnung für Wartungs- und Reinigungsarbeiten berücksichtigt werden. Beim Verbau von Holzbelägen ist zu beachten, dass die Unterkonstruktion auf einer Bautenschutzmatte zu verlegen sind. Die Unterkonstruktion ist so einzubauen, dass die Entwässerung weiterhin ungehindert unter dem Bodenbelag erfolgen kann. Nachteil bei diesem Bodenbelag ist, dass die Einbauhöhe sehr hoch ist.

Steinbeläge können in einer Kiesschicht verlegt oder aufgeständert werden. Der Nachteil bei der Verlegung in einer Kiesschicht ist, dass sich über den Nutzungszeitraum Verschmutzungen ansammeln können und es dadurch zu Rückstau in der Entwässerungsebene kommen kann. Ferner kann es zu Unkrautwachstum kommen. Auch bei diesem Bodenbelag ist der Einbau einer Bautenschutzmatte zu berücksichtigen. Der Vorteil bei der Wahl dieses Belags ist, dass die Wartung und Instandsetzung der Abdichtungsebene in allen Bereichen immer gewährleistet ist.

Die flüssigen Abdichtungssysteme mit integrierter Nutzschicht haben den Vorteil, dass eine geringe Aufbauhöhe des Oberbelags erreicht wird, was bei der Sanierung von Balkonen, Dachterrassen und Loggien von wesentlicher Bedeutung ist. Die Beschichtung ist nur von Fachfirmen aufzubringen, da dies besondere Fachkenntnisse erfordert. Bei der Wahl dieses Oberbelags ist zu beachten, dass die Einhaltung der geforderten Rutschhemmung für die geplante Nutzung nur durch den sach- und fachgerechten Einbau von Kunststoffgranulaten oder Microchips erreicht wird. Vorteil dieser Beschichtungen ist, dass eine Wartung- und Instandsetzung jederzeit möglich ist.

Fazit:

Insgesamt muss festgestellt werden, dass vor der Sanierung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen umfangreiche Untersuchungen erforderlich sind. Welche Konstruktion mit welcher Aufbauhöhe vorhanden ist, spielt dabei eine wesentliche Rolle. Daher hat die Planung einer Sanierung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen immer durch eine/n Fachplaner:in zu erfolgen.

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