Umweltverträgliche Beschaffung

Weil das Land Berlin nach eigener Auskunft für ca. 4 bis 5 Mrd. Euro jedes Jahr Liefer-, Bau- und Dienstleistungen bestellt, habe die öffentliche Hand „eine große Marktmacht“ und „hohe Verantwortung“. Grund genug also, ein besonderes Augenmerk auf eine umweltverträgliche Beschaffung zu legen und mit der Neufassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU), im Oktober letzten Jahres im Senat beschlossen, ein deutliches Zeichen zu setzen.

Mit der Neufassung der VwVBU – die auch eine Reaktion auf europarechtliche Vorgaben und die Anpassung an das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz ist – werden für öffentliche Bauvorhaben weitere ambitionierte Umweltschutzanforderungen in Form von Leistungsblättern für ressourcenschonendes Bauen verbindlich vorgegeben. Dazu zählen etwa der selektive Rückbau von öffentlichen Gebäuden zur Wiederverwendung und zum Recycling von Baumaterialien sowie der Einsatz von ressourcenschonenden Sekundärbaustoffen beim Neubau von Rad- und Radschnellwegen und im Straßenbau. Zudem werden die derzeit geltenden Umweltschutzanforderungen für Hochbaumaßnahmen entfristet und das erfolgreich erprobte Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) in Berlin nun dauerhaft eingeführt.

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Ausgabe 02/2013

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