Schotten dicht?
Wassereintritt trotz eines mobilen Hochwasserschutzsystems

Zusammenfassung

Die Kellerfenster eines Gebäudes waren mit einem mobilen Hochwasserschutzsystem
aus­gerüstet worden. Dennoch kam es bei einem Hochwasserfall zu einem begrenzten Wassereintritt über einige der geschützten Fenster.

Bei einem der betroffenen Fenster wurde exemplarisch eine Flutung vorgenommen, um das Hochwasserschutzsystem im eingebauten Zustand zu prüfen. Dabei ergab sich, dass Wasser insbesondere über den Abschluss des Laibungsputzes im Bereich der Fensterbrüstung eintrat. Die Dichtung des Hochwasserschutzsystems an den Baukörper war auf­grund des Putzabschlusses dort nicht durchgängig gegeben und konnte daher vom Wasser umgangen werden. Insofern lag ein technischer Mangel hinsichtlich der Montage des Hochwasserschutzsystems vor.

Sachverhalt

Bei einem Gebäude in einem Hochwasserrisikogebiet war im Bereich der Kellerfenster ein mobiles Hochwasserschutzsystem eingebaut worden. Während eines Hochwassers stellte sich dann heraus, dass bei mehreren Kellerfenstern Wasser in das Gebäude eindrang. Im Rahmen einer Begutachtung sollte daraufhin geklärt werden, inwieweit es sich dabei um Mängel am Hochwasserschutzsystem handelte bzw. inwieweit Mängel der Baukonstruktion ursächlich für den Wassereintritt waren.

Im Einzelnen sollten in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen beantwortet werden:

– Auf welchem Weg dringt bei einem exemplarisch untersuchten Fenster gegebenenfalls Wasser in das Gebäude ein?

– Hätte das Vorhandensein einer Undichtigkeit zum Zeitpunkt des Einbaus des mobilen Hochwasserschutzsystems erkannt werden können bzw. müssen?

Feststellungen

Das Gebäude war voll unterkellert, wobei der Keller als weiße Wanne ausgebildet war. Die Kellerfenster befanden sich unterhalb des Geländeniveaus. Einige Fenster waren außenseitig mit einem Lichtschacht versehen. Bei weiteren Fenstern war das Gelände abgeböscht. Nach Auskunft der Eigentümer war bei diesen Fenstern während des Hochwassers Wasser in das Gebäude eingetreten.

Das mobile Hochwasserschutzsystem bestand aus fest montierten Metallrahmen, auf die mittels Magnethalterung Verschlüsse aufgesetzt wurden. Die Metallrahmen waren in den Fensterlaibungen dicht vor den Blendrahmen der Fenster angeordnet (Bilder 1 und 3). Zwischen dem Metallrahmen des Hochwasserschutzes und dem Baukörper befand sich jeweils eine umlaufende Dichtstoff-Fuge. Diese schloss bei der Brüstung unmittelbar an den Beton der Außenwand an (Bild 4).
Die seitlichen Laibungen sowie die obere Laibung waren bei den betroffenen Fenstern verputzt. Die Dichtstoff-Fuge schloss dort jeweils an den Putz an (Bild 5).

In den Kellerräumen waren seitens der Eigentümer nach dem Hochwasser „Metallwannen“ mit Ablaufrohr auf den Brüstungen der betroffenen Fenster montiert worden, um das in das Gebäude eindringende Wasser gezielt auffangen zu können (Bild 6).

Zur Überprüfung der Dichtigkeit des Hochwasserschutzsystems wurde bei einem Fenster exemplarisch eine Probeflutung vorgenommen. Dazu wurde zunächst bei diesem Fenster der Verschluss des Hochwasserschutzsystems auf den Metallrahmen aufgesetzt (Bild 7). Daraufhin wurde die Fenster­öffnung durch Flutung der davor liegenden Böschung bis zu etwa 2/3 ihrer Höhe mit Wasser eingestaut (Bild 8).

Wenige Minuten nach Beginn der Flutung war raumseitig ein geringfügiger Wassereintritt festzustellen. Im Bereich der Fuge zwischen dem Verschluss und dem Metallrahmen des Hochwasserschutzsystems trat in einer Ecke in geringem Umfang Wasser ein (Bild 9).

Kurze Zeit später war zusätzlich ein deutlich größerer Wassereintritt feststellbar. Bei der unteren Laibung trat Wasser in den Bereich zwischen Blendrahmen des Fensters und Metallrahmen des Hochwasserschutzsys­tems ein. Der Eintritt erfolgte hier ausgehend von der Ecke angrenzend an die seitliche Laibung (Bild 10).

Nach erfolgter Dokumentation des Wassereintritts wurde die Probeflutung nach einer Dauer von etwa 15 Minuten beendet.

Bei der seitlichen Laibung eines weiteren betroffenen Fensters war der Putz kleinflächig beschädigt. Dort wurde eine Öffnungsstelle im Putz angelegt. Es handelte sich um einen armierten, mineralischen Putz, der auf die Betonlaibung aufgebracht war (Bild 11). Dieser Putz endete bei der unteren Laibung auf dem Beton der Fensterbrüstung.

Bewertung

Im Rahmen der Probeflutung wurde ein Wassereintritt auf die Innenseite des Hochwasser­schutzsystems auf zwei Wegen festgestellt:

Es trat in geringem Umfang Wasser durch die Fuge zwischen dem Verschluss und dem Rahmen des Hochwasserschutzsystems. Diese Undichtigkeit wird hier nicht weiter bewertet, da nur eine sehr geringe Wassermenge auf diesem Weg eintrat. Zudem wurde ein Prüfbericht für das vorhandene Hochwasserschutzsystem vorgelegt. Insofern ist aufgrund der vor Ort getroffenen Feststellungen und unter Berücksichtigung des vorgelegten Prüfberichts davon auszugehen, dass eine grundsätzliche Funktionsfähigkeit des Hochwasserschutzsystems als einzelne Komponente gegeben ist.

In größerem Umfang trat Wasser – ausgehend von der seitlichen Laibung – in den Bereich zwischen Blendrahmen des Fensters und Metallrahmen des Hochwasserschutzsys­tems ein. Als Ursache für diesen Wassereintritt ist der Abschluss des Putzes im Bereich der seitlichen Laibungen auf der unverputzten Betonbrüstung anzusehen. Die Dichtstoff-Fuge zwischen dem Metallrahmen des Hochwasserschutzsystems und den Laibungen band unten unmittelbar an den Beton und seitlich an den dort befindlichen Putz an. Die Fuge zwischen Putz und Beton wird durch die Dichtstoff-Fuge somit nicht erfasst und bildet eine nicht abgedichtete Verbindung zwischen dem Außenbereich und der Innenseite des Hochwasserschutzsystems.

Dass der beobachtete Wassereintritt ausgehend von dieser Fuge erfolgte, bestätigt die vorgenommene Bewertung. Darüber hinaus trat das Problem ausschließlich bei den Fenstern im Bereich des abgeböschten Geländes auf, bei denen die Laibungen dreiseitig verputzt waren. Bei den Fenstern mit Lichtschächten schloss das Hochwasserschutzsystem umlaufend an den Beton-Baukörper an; dort war kein Wasser in das Gebäude eingetreten.

Zur Verdeutlichung ist die vorgefundene Situation im Bild 2a skizziert. In einem Quer-und zwei Längsschnitten sind dort die Position des Hochwasserschutzsystems sowie der dreiseitig in der Laibung vorhandene Putz ersichtlich.

Der detaillierte Weg des Wassereintritts ist mithilfe eines blauen Pfeils skizziert. Insbesondere aus Schnitt C-C ist ersichtlich, dass beim unteren Abschluss des Laibungsputzes das Hochwasserschutzsystem vom Wasser umgangen werden kann.

Ist der dreiseitig in der Laibung vorgefundene Putz nicht vorhanden, ergibt sich eine technisch nicht zu beanstandende Situation. Aus Bild 2b geht hervor, dass dann eine vollständig umlaufende Dichtung zwischen dem Rahmen des Hochwasserschutzsystems und dem Baukörper existiert. Daher war bei den entsprechenden Fenstern im Bereich der Lichtschächte auch kein Wasser in die Kellerräume eingetreten.

Es ist im Nachhinein nicht rekonstruierbar, auf welchem Weg das Wasser während des Hochwassers in das Gebäude eindrang. Im Rahmen der Probeflutung sowie anhand der vorgenommenen Prüfungen wurde jedoch aufgezeigt, dass die Fuge zwischen dem Putz im Bereich der seitlichen Laibung und dem Baukörper aus Beton bei der Fensterbrüstung einen Wassereintritt grundsätzlich ermöglicht. Insoweit liegt ein technischer Mangel hinsicht­lich des Anschlusses des Hochwasserschutzsystems an den Baukörper vor.

Die Metallrahmen des Hochwasserschutzsystems wurden bei den betroffenen Fenstern im Bereich der oberen und seitlichen Laibungen jeweils an den dort befindlichen Putz angedichtet. Die als ursächlich für den Wassereintritt bewertete Putz-Anschlussfuge war insofern bei der Montage der Metallrahmen bereits ersichtlich. Daher hätte aus technischer Sicht das Vorhandensein einer Undichtigkeit auch bereits zum Zeitpunkt der Montage erkannt werden können bzw. müssen. Die Verursachung für die Undichtigkeit ist daher aus technischer Sicht bei der Firma zu sehen, die die Montage des Hochwasserschutzsystems vorgenommen hat.

Instandsetzung

Zur Vermeidung eines Wassereintritts sollten kurzfristig zunächst die Dichtungen und Magnethalterungen der Verschlüsse des Hochwasserschutzsystems geprüft und bei Bedarf getauscht werden. Damit kann ein – wenn auch geringer – Wassereintritt im Bereich des Hochwasserschutzsystems selbst vermieden werden.

Hinsichtlich des Wassereintritts über die Putz-Anschlussfuge ist eine Nachbesserung durch Herstellung einer weiteren Dichtstoff-Fuge nicht fachgerecht, da ein Wassertransport zwischen Putz und Beton auch dann nicht sicher ausgeschlossen werden kann. Die Dichtigkeit sollte zudem einheitlich in der Ebene des Hochwasserschutzsystems hergestellt werden. Nachfolgend werden zwei alternative Möglichkeiten zur Instandsetzung empfohlen:

Demontage der vorhandenen Metallrahmen und Montage neuer Rahmen mit Herstellung eines umlaufenden Anschlusses an den Baukörper aus Beton: Diese Empfehlung greift das vorliegende Konzept auf. Dazu ist die Demontage der Metallrahmen erforderlich, was gegebenenfalls Beschädigungen des Baukörpers im Bereich der Laibungen nach sich zieht. Anschließend sollten neue Metallrahmen umlaufend unmittelbar an den Baukörper aus Beton angedichtet werden, wozu in der Laibung partiell der Putz entfernt werden muss.

Montage hochwasserbeständiger Fenster (Hochwasserschutz-Fenster): Die Blendrahmen der vorhandenen Fenster aus Holz waren durch Feuchtigkeit bereits partiell geschädigt. Daher stellt die Montage hochwasserbeständiger Fenster anstelle der vorhandenen Fenster eine zweckmäßige Alternative dar. Das vorhandene Hochwasserschutzsystem kann bei dieser Alternative gegebenenfalls erhalten bleiben und somit als eine zusätzliche Sicherheit gegen einen Wassereintritt bei Hochwasser dienen. Diese Alternative erfordert grundsätzlich keinen Eingriff des Nutzers im Falle eines Hochwassers. Damit ist sie höherwertiger als die bestehende Lösung. Sie verursacht jedoch auch höhere Kosten.

Generell sollte vor dem Einbau mobiler Hochwasserschutzsysteme oder hochwasserbeständiger Fenster eine Festlegung erfolgen, inwieweit das Schutzsystem vollständig dicht sein soll oder ein begrenzter Wassereintritt zulässig sein soll. In diesem Zusammenhang spielt natürlich die Raumnutzung eine wesentliche Rolle, die daher ebenfalls vorab vereinbart werden sollte. Bei der Planung hochwasserbeständiger Gebäudeabschlüsse muss beachtet werden, dass hochwasserbeständige Fenster und Türen nur dann zweckmäßig sind, wenn gleichzeitig Sicherheit gegenüber einem Rückstau aus der Kanalisation besteht. Weiterführende Hinweise hierzu sind in der „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung [1] enthalten.


Literatur

[1] Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: „Hochwasserschutzfibel – Objektschutz und bauliche Vorsorge“, Fassung 07/2013

[2] ift Rosenheim – Institut für Fenstertechnik e.V.: „ift-Richtlinie FE-07/1 – Hochwasserbeständige Fenster  und Türen – Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung“, Fassung 10/2005

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