Neuer Energieausweis

Im Energieausweis gibt es ab dem 1. Januar 2016 eine Neuskalierung des Bandtachos für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a). Die Modernisierungsempfehlungen werden gestärkt und die Energieeffizienzklassen A+ bis H ergänzt. Somit macht der Ausweis zukünftig differenziertere Angaben als bisher. Eingestuft wird nach dem primärenergetischen Bedarf des Gebäudes. Dabei kann es vorkommen, dass je nach Anlagenkonfiguration der Primärenergiebedarf sehr gut, der

Endenergiebedarf und damit die Nebenkosten jedoch relativ ungünstig ausfallen. Eine gute Beurteilung ist also nur nach genauer Sichtung der Unterlagen möglich. Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter bei der Gebäudebesichtigung vorgelegt werden. Kennwerte zur Endenergie und Energieeffizienzklasse müssen kün-ftig bei Verkauf oder Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Die Aushangpflicht für Energieausweise wird auf öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 250 m² Nutzfläche und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche erweitert. Stich-probenkontrollen für Energieausweise werden eingeführt.

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