Neue Energieausweise

Ab sofort, also ab Mai 2026, gelten in der EU neue Regeln für Energieausweise, die durch die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD) eingeführt werden. Die bisherige Skala (A+ bis H) wird durch eine einheitliche Skala von A (Nullemissions­gebäude) bis G (die energetisch schlechtesten 15 Prozent) ersetzt. Bestehende Energieausweise bleiben in der Regel bis zum Ende ihrer 10-jährigen Gültigkeitsdauer nutzbar, müssen aber bei Neuvermietung, Verkauf oder größeren Sanierungen durch das neue Modell ersetzt werden. Ab sofort wird ein Energieausweis auch bei Mietvertragsverlängerungen oder größeren Renovierungen (>25 Prozent der Gebäudehülle) fällig. Er muss konkrete Maßnahmen zur energetischen Optimierung enthalten und wird künftig zentral gespeichert, um die Kontrolle zu erleichtern. Bei Fehlen oder falschen Angaben drohen Bußgelder von bis zu 10 000 €. Die Neuregelung zielt darauf ab, den Gebäudebestand bis 2030 deutlich ­klimafreundlicher zu machen und Immobilien­besitzer zu Sanierungen zu bewegen.

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