Energieausweise verlieren Gültigkeit

In diesem Jahr verlieren die ersten Pflicht-Energieausweise für Altbauten ihre Gültigkeit. Hauseigentümer sollten daher prüfen, ob sie 2018 einen neuen Energieausweis für ihr Gebäude ausstellen lassen müssen. Werden vor 1966 errichtete Wohngebäude neu vermietet, verkauft oder verpachtet, benötigen sie seit Mitte 2008 einen Energieausweis. Da er nur zehn Jahre gültig ist, müssen die ers-ten obligatorischen Ausweise ab dem 1. Juli 2018 erneuert werden. „Der neue Ausweis ist erst nötig, wenn ein Nutzerwechsel ansteht“, sagt Petra Hegen von Zukunft Altbau. „Neuen Miet- und Kaufinteressenten muss der Ausweis aber bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.“ Gebäudeenergieberater und andere Fachleute können den Energieausweis ausstellen. Wer sein Gebäude selbst bewohnt, braucht keinen Ausweis.

Ab 1. Januar 2019 fallen auch die Energieausweise für nach 1966 gebaute Wohngebäude Schritt für Schritt unter das Verfallsdatum – für solche Gebäude wurde die Energieausweispflicht erst ein halbes Jahr später, zum 1. Januar 2009, eingeführt. Bei Neubauten und energetisch modernisierten Gebäuden wird der Energieausweis seit 1. Oktober 2007 benötigt. Bei diesen Gebäuden sind bereits die ersten Energieausweise ungültig geworden. Der Energieausweis zeigt auf einer Skala von grün bis rot, wie gut der Energiestandard ist. Gesetzliche Grundlage für den Energieausweis ist die EnEV.

Hauseigentümer können zwischen zwei Arten von Energieausweisen wählen: Der Energiebedarfsausweis zeigt den berechneten Energiebedarf des Gebäudes. Der Energieverbrauchsausweis dagegen wird auf Basis des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre gebildet. „Für Mieter und Käufer von Ein- oder Zweifamilienhäusern ist der Bedarfsenergieausweis besser geeignet, da er eine Analyse des baulichen Zustandes und der Heiztechnik wiedergibt“, sagt Meike Militz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Alternative ‚Verbrauchs-ausweis‘ misst dagegen, wie hoch der Verbrauch des Vornutzers gewesen ist und ist daher für die Nachnutzer meist weniger aussagekräftig“, so Militz.

Die EnEV gibt keine Kosten für den Energieausweis vor – die Preise sind Verhandlungssache. Da beim Bedarfsausweis eine Vorortbegehung des Gebäudes nötig ist, ist er teurer als die Alternative „Verbrauchsausweis“. In der Regel fällt ein mittlerer dreistelliger Betrag an. Das lohnt sich jedoch: Die Ausstellung eines Bedarfsausweises kann der Einstieg in eine Gebäudeenergieberatung sein. Die Beratung gibt eine Übersicht über mögliche Sanierungsmaßnahmen. Neben Energieeinsparung geht es dabei auch um die Verbesserung des Wohnkomforts und den Werterhalte des Gebäudes.

Verbrauchsausweise sind für einen deutlich niedrigeren Betrag zu haben. Sie werden bereits unter 100 € angeboten. Datengrundlage sind die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre.

Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen den beiden Ausweisarten wählen. Für Häuser mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag nach November 1977 eingereicht wurde, herrscht ebenfalls Wahlfreiheit. Nur Gebäude unter fünf Wohneinheiten und einem Baujahr vor November 1977 können ausschließlich einen Bedarfsausweis erhalten. Ausnahme: Erfüllt das Gebäude durch eine später erfolgte Sanierung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977, kann auch ein Verbrauchsausweis beantragt werden.

Paragraf 21 der EnEV regelt, welche Fachleute Energieausweise ausstellen dürfen. Ausstellungsberechtige sind unter anderem Architekten und Ingenieure mit Hochschulstudium sowie Handwerker mit spezieller Zusatzqualifikation. Erfahrene Gebäude­energieberater können ebenfalls Energieausweise ausstellen.

Eine Förderung ganz speziell für die Erstellung von Energieausweisen gibt es nicht. Petra Hegen von Zukunft Altbau hat hierzu einen Tipp: „Wer jedoch eine geförderte Gebäudeenergieberatung in Anspruch nimmt, der kann auf die dort erhobenen Daten zurückgreifen. Er hat zudem den ersten Schritt hin zu einer möglichen Sanierung gemacht.“ Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert eine Gebäudeenergieberatung, den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan iSFP, vor Ort finanziell mit bis zu 1 100 €.

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