Förderprogramme verlangen Eintrag in Expertenliste
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Seit dem 1. Juni 2013 müssen Experten, die eine geförderte Baubegleitung anbieten, höhere Qualifikationsanforderungen erfüllen. Für Sanierungsvorhaben sind nur noch Experten zugelassen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Expertenliste) eingetragen sind. Experten, die noch nicht in der Expertenliste eingetragen sind, können auch nach dem 1. Juni 2013 eine Baubegleitung für neue Vorhaben durchführen, wenn sie spätestens zum Zeitpunkt der Beantragung des Zuschusses für die Baubegleitung in der Expertenliste eingetragen sind. Diese Regelung betrifft alle Vorhaben aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung“ (Programm 431). Für die Energieeffizienz-Expertenliste muss eine Weiterbildung gemäß den Anforderungen des Regelheftes der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes absolviert worden sein. Fachleute, die diese Weiterbildung zum Energieberater bereits absolviert haben, können sich in der Regel bis Ende 2013 noch mit dem Nachweis von 16 Unterrichtseinheiten Fortbildung in die Liste eintragen. Danach müssen die fehlenden Inhalte über 80 Stunden Fortbildung nachgewiesen werden. Voraussichtlich ab 1. Februar 2014 wird die Verbindlichkeit der Expertenliste einheitlich für die Programme „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ angewendet.