Bund darf Ländern Geld fürs Bauen geben

Ende Februar 2019 hatte sich dann doch noch der Vermittlungsausschuss von Bund und Ländern über eine Änderung des Grundgesetzes geeinigt (Vorlage: Drucksache 19/7940). Ziel: die Entscheidungshoheit der Länder über Investionen von Bundesmitteln zu beschneiden. Mit der Einigung über die Grundgesetzänderung kann der Bund nun Länder beim sozialen Wohnungsbau finan-ziell unterstützen, vorausgesetzt, der Bundesrat  stimmt noch zu.

Die ehemalige SPD-Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks hatte bereits 2016 eine Änderung des Grundgesetzes erwogen, um „dort helfen zu können, wo die Wohnungsnot am größten ist.“

Die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten in Großstädten und Ballungsräumen beschreibt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V.  damit, dass jährlich rund 80 000 neue Sozialwohnungen fehlen. Um diese bauen zu können müssten mindestens 5 Mrd. € investiert werden.

Kritik kommt von Verfassungsexperten, die das föderale Gefüge in Gefahr sehen. Sie sehen in der Mitbestimmung des Bundes eine zu große Einflussnahme auf Themen wie Kultur- und Bildungspolitik, aber auch eben auf den Wohnungsbau, der in Zukunft möglicherweise tagespolitischen Erwägungen zu folgen habe.

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