Verbraucherschutz im Baurecht
Dritter Deutscher Baugerichtstag am 7./8. Mai 2010, Hamm 22.01.2018Mehr als 600 Teilnehmer werden auf dem diesjährigen Baugerichtstag in Hamm/Westfalen Reformvorschläge zu zentralen Themen des deutschen Baurechts diskutieren und erarbeiten. Im Zentrum wird die Frage stehen, ob das Bauvertragsrecht und ebenso das Architekten- und Ingenieurvertragsrecht gesetzlich geregelt werden soll. Das betrifft auch die für die Verbraucher so wichtigen Verträge über den Erwerb von Eigentumswohnungen bzw. Wohnhäusern vom Bauträger.
Hier steht ein Modell zur Diskussion und Abstimmung, bei dem der Erwerber die gesamte Vergütung erst nach Bezugsfertigkeit des Bauwerks zu bezahlen hat – also nicht wie bisher in Form von Ratenzahlungen nach Baufortschritt – und im Gegenzug dem Bauträger eine Bürgschaft zur Absicherung der Vergütungsansprüche stellt. Mit diesem Modell soll nicht nur eine erhebliche Vereinfachung der Rechtsbeziehungen zwischen dem Erwerber und Bauträger, sondern auch eine bessere Sicherung des Erwerbers im Falle der Bauträgerinsolvenz erreicht werden.
Weiter wird darüber diskutiert werden, wie Verbraucher davor geschützt werden können, einen Vertrag aufgrund unzureichender Informationen übereilt abgeschlossen zu haben. Die Verbraucherverbände beklagen unübersichtliche Vertragswerke, die die Risiken des Erwerbs und der Errichtung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen verschleiern, mangelnde Vergleichbarkeit der Vertragsangebote und unangemessenen Druck auf den Verbraucher zum Abschluss des Vertrages. Gedacht wird an die Formulierung von Informationspflichten des Unternehmers oder an ein zeitlich beschränktes Widerrufsrecht des Verbrauchers. Der Deutsche Baugerichtstag ist interessenunabhängig. Ihm gehören Persönlichkeiten aus Richterschaft, Anwaltschaft, Hochschulen und Politik ebenso an wie Vertreter der Bauwirtschaft, der Bauherrenverbände und der öffentlichen Hand.
Internet: www.baugerichtstag.de
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