Urteil hilft keinem

Wann ist ein Architekt ein Architekt?

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in erster Instanz ein Urteil gefällt, wonach ein dreijähriges Bachelor-Studium zum Erwerb der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt. Die Architektenkammer kündigte bereits an, umgehend in Berufung zu gehen. Professor Arno Sighart Schmid, Präsident der Bundesarchitektenkammer: „Mit dem Urteil wurde dem klagenden Architekten-Anwärter ein Bärendienst erwiesen. Selbst wenn die Entscheidung Bestand haben sollte, wird ihm die europäische sowie die internationale Bühne versperrt bleiben. Gleichzeitig untergraben die Richter damit den bisher gültigen Ausbildungsstandard von deutschen Architekten und gefährden so die Anerkennung der Eintragung in die Architektenlisten der deutschen Architektenkammern auf der europäischen und internationalen Ebene.“

Diese auf einem veralteten Gesetz basierende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes macht deutlich, dass eine Reform der Bachelor-/Masterstudiengänge dringend geboten ist, denn mit einem dreijährigen Studium ist absehbar keinem Architekturstudenten geholfen. Die Idee des Bologna-Prozesses, nämlich eine europaweite Vereinheitlichung von Studienabschlüssen, wird hier jedenfalls ad absurdum geführt. Denn dem klagenden Architekten-Anwärter wird in Zukunft der europäische sowie internationale Markt versperrt bleiben, da hier Ausbildungszeiten von vier bzw. fünf Studienjahren vorgeschrieben sind. „Es kann nicht sein“, so Wolfgang Riehle, Präsident der Architektenkammer Baden Württemberg, „dass wir in Baden-Württemberg künftig Architekten eintragen sollen, die im Elsass oder in Vorarlberg nicht tätig werden dürfen.“

Klar ist aber auch, dass dieser Konflikt nicht auf dem Rücken der Studierenden ausgetragen werden darf. Gefragt sind jetzt Politik, Hochschulen und Verbände, um endlich nachzusteuern. Die Architektenkammern in Bund und Ländern stehen dafür bereit.

 

Internet: www.bak.de

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