Kommunale Wärmeplanung

Es ist wie so oft: Das gab es längst, wurde aber nicht gemacht. Manche Projekte der Politik, die uns als zukunftsweisend angepriesen werden, sind älter schon, einige ein paar hundert Jahre (Stichwort „Nachhaltigkeit“). Bei der „Kommunalen Wärmeplanung“ reichen die Vorläufer nicht gerade ins Mittelalter, doch schauen wir auf diesen Kontinent, dann ist das, was gerade als neuerfundene und gesetzgeberisch notierte „Transformation Wärmeplanung“ bekannt gemacht wird, nicht das Neueste. In Dänemark gibt es eine gesetzlich verpflichtende Wärmeplanung seit 1979 für jede Kommune, auch wurden in dem Nachbarland bereits vor zehn Jahren Öl- und Gasheizungen im Neubau verboten und fossile Energieträger werden höher besteuert als bei uns. Und, ein sehr effizienter Kniff: Die Wärmenetze sind fest in der Hand von Genossenschaften, die schon aus eigener Nutzervorsorge für den Erhalt sorgen und die Modernisierung und den Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze vorantreiben.

In Deutschland ist Baden-Württemberg seit 2021 das erste Bundesland, das die kommunale Wärmeplanung für Kreisstädte und Stadtkreise ab 20 000 Einwohner im Zuge der Novelle des Klimaschutzgesetzes vorschreibt. Für alle, die hier mitmachen wollen, gibt es Landesfördermittel. Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen folgten, in Berlin müssen die Wärmeversorger Pläne aufstellen und Nachweise erbringen, in NRW werden die Pläne für die Kommunale Wärmeplanung gerade erstellt. Einzelne Kommunen im Bund haben bereits eine Wärmeplanung vorgenommen bzw. geplant.

Neu? Hinweisen könnte man auf das Wohnneubauprojekt „Schottenhöfe“ in Erfurt (2010–2012) von Osterwold°Schmidt. Hier wurde – erstmals! – eine energetische Sanierung eines ganzen Quartiers geplant und realisiert, indem man auf einen Leistungsmix setzte und damit dem Sanierungsgehabe „Alles oder nichts“ einen konstruktiven Gegenvorschlag machte. Leider gab es außer viel Aufmerksamkeit und Preisen in der Folge wenig Nachfolge. Massenhafter Neubau ist politisch und wirtschaftlich gewollt, meist hochgedämmte, ­energieeffiziente Hinzufügungen, die das Ziel des Bundes, bis 2045 klimaneutral zu sein, immer wieder infrage stellen und den Limes gegen Unendlich markieren.

Nun soll das „Wärmeplanungsgesetz“ gemeinsam mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes, die beide zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten sind, den Endenergieverbrauch und damit die CO2-Emissio­nen verringern helfen. Der Bund fördert die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Mio. €.

Der Aufbau einer zentralen Energieversorgung soll die lokale Kreislaufwirtschaft stärken. Energiepreise sind so weniger von internationalen Börsen bestimmt, es werden tatsächlich Ressourcen am Ende der Wärmekette gespart (Lagerung oder Heizkessel entfallen), zugleich erlauben einmal erstellte Versorgernetze eine bessere Integration verschiedener Erneuerbarer-Wärme-Technologien. Biomasse-Heizkraftwerke lassen sich mit Solarthermie, Wärmepumpen, Geothermie und anderen Technologien wie Power-to-Heat kombinieren usw. Außerdem lassen sich Großabnehmer mit Einzelverbrauchern zusammenbinden. Die Integration ganzer Siedlungen an ein Wärmenetz beschleunigt den Umbau der Energielandschaft effektiv und vor allem: schnell.

Und wie immer am Ende die Frage: Erlaubt eine effizientere Energieversorung nicht auch ein Mehr an Endverbrauchern? Soll der Umbau der Energieversorgung mit all seinen Vorteilen auch dazu herhalten, das eigentlich ineffiziente Neubauprogramm der Bundesregierung dann doch möglicher zu machen? Wenn wir nicht die Endverbraucher reduzieren, bleiben wir bei aller Effizienzsteigerung dort stehen, wo wir stehen: zu weit weg vom Ziel. Be. K.

www.bmwsb.bund.de
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