Justizstandortstärkungsgesetz
Deutschland tut sich schwer, vielleicht auch, weil seine Sprache so wunderbar gestaltbar ist. Wörter wie Kindergarten oder Rucksack gehören längst zum englischsprachigen Vokabular wie auch Kanzlerin. Dagegen konnte es das „Rinderkennzeichnungs- und Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“ aus dem Jahr 1999 nirgends hin schaffen, es wurde nach 14 Jahren auch wieder kassiert.
Nun zum Justizstandortstärkungsgesetz, das auch für die Baubranche wesentliche Bedeutung haben wird. Als „Gesetz zur Stärkung des Justizstandortes Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit“ im Oktober 2024 im Bundesgesetztblatt verkündigt und am 1. April 2025 in Kraft getreten, können nun die Oberlandesgerichte in Deutschland sukzessive ihre Commercial Courts einrichten. Die neuen Spruchkammern sind für Streitigkeiten zwischen Unternehmern mit einem Streitwert ab 500 000 € zuständig.
Aktuell haben bereits die Oberlandesgerichte Düsseldorf, Hamburg und das Kammergericht Berlin diese Commercial Courts mit baurechtlichem Schwerpunkt eingerichtet. Dass hier Verfahren vollständig in englischer Sprache geführt werden (können), macht sie für international tätige Investoren und Unternehmen der Baubranche attraktiv. Sie ermöglichen die Eröffnung eines Bauprozesses direkt vor einem spezialisierten Senat, ohne einen zusätzlichen Weg durch die unteren Instanzen gehen zu müssen.
Dass solcherart Entwicklung seitens der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein begrüßt wird, kann man verstehen. Ob die Initiative zieht, die Verfahren an deutsche Gerichte zurückholen will und damit den Justizstandort Deutschland stärken möchte, wird die nächste Zukunft zeigen. Man wird davon aussgehen können, dass mit ihrer Einführung aber schnellere Entscheidungen im sich mehr und mehr internationalisierenden Baugeschäft herbeizuführen sind – zunächst einmal. Auf längere Sicht aber ist das infrage zu stellen, eine Straßenverbreiterung sorgt nur kurze Zeit für verkehrliche Entlastung, dann eher für mehr Verkehr und einen teuer eingekauften Status ante quo Ausbau. Noch scheuen internationale Investoren Deutschland wegen seines komplizierten Strafrechts mit starrer AGB-Kontrolle für den B2B-Bereich. Ob dieser Vorbehalt mit der Einrichtung (auch) englischsprachiger Commericial Courts beseitigt wird? Hier ist nach erster Arbeitsaufnahme und abschließenden Ergebnissen möglicherweise der Gesetztgeber noch einmal gefordert nachzuschärfen. Be. K.