Wie können BIM-orientierte Leistungsbilder in einer überarbeiteten HOAI aussehen?
Um als ArchitektIn oder IngeneurIn BIM-Leistungen abrechnen zu können, sollte die HOAI BIM-Leistungen eindeutig benennen. Die AutorInnen von der Bauhaus-Universität Weimar sprechen basierend auf Ihren Forschungsergebnissen Empfehlungen aus.
Ein weiterer Aspekt der Integration der BIM-Methode stellt die Verlagerung von bestimmten „besonderen Leistungen“ in den Bereich der „Grundleistungen“ dar. Dadurch soll der tatsächliche Aufwand von ArchitektInnen und IngenieurInnen widergespiegelt und die Anwendung der BIM-Methode im Pflichtbereich des Leistungskatalogs verankert werden. Vor diesem Hintergrund wurde eine Vorlage geschaffen, wie ein solches BIM-Leistungsbild aussehen könnte. Der dargestellte Vorschlag basiert auf der Analyse von Forschungsaktivitäten sowie Interviews mit Stakeholdern aus den Bereichen Planung, Recht und Management.
Ob und in welche Richtung sich der Gesamtaufwand des Planens durch die Integration der BIM-Methode verändert, ist abschließend noch nicht erkennbar. Bereits Liebich et al. haben sich 2011 sehr vorsichtig dazu geäußert, auch wenn sie die Position eines separaten BIM-Managers skizzieren und auf dessen Kosten hinweisen. Andere Stimmen deuten an, dass der Mehraufwand mit zunehmender BIM-Kompetenz sogar unter den Aufwand traditionell geplanter Projekte fallen könnte. Hingegen sind bei BIM-basierter Planung zusätzliche Serviceleistungen aus dem Modell abrufbar, die die Qualität der Planung deutlich verbessern können.
Integration der BIM-Methodik in die Leistungsphasen
Die Anwendung der BIM-Methodik ist bereits in den ersten Leistungsphasen ausschlaggebend für die Effizienzsteigerung aller folgenden Leistungsphasen. Somit besteht die erste Veränderung in der Aufnahme einer Leistungsphase (LPH) 0 zur Bedarfsplanung. Diese wird beispielsweise im „Stufenplan Digitales Planen und Bauen“ gefordert und wird in der HOAI unter den besonderen Leistungen der LPH 1 erwähnt. Kern der LPH 0 sind die Erstellung von Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA), die Vorbereitung des BIM-Abwicklungsplans (BAP) sowie eine Rechtematrix der Projektbeteiligten.
In der LPH 2 (Vorplanung) sollte die „Bereitstellung der Arbeitsergebnisse“ um den Zusatz „auf einer Kollaborationsplattform“ ergänzt werden. Dabei müssen die Grundleistungen zukünftig auch die „nD“ Modellierung erfassen. In der LPH 3 (Entwurfsplanung) werden die Ergebnisse der Vorplanung konkretisiert und für die Genehmigungsphase vorbereitet. Der mit dem „frontloading“ verbundene vorgezogene Aufwand sollte auch zusätzlich vergütet werden. Des Weiteren kann es bei Anwendung der BIM-Methode sinnvoll sein, externe Stakeholder, Fachplaner und Betreiber wesentlich früher einzubinden.
Diese transparente Erfassung gibt die Grundlage für die LPH 9 (Objektbetreuung) sowie für zukünftige Maßnahmen, was dem Gedanken der Lebenszyklusbetrachtung entspricht.
Die Erarbeitung eines BIM-kompatiblen Leistungsbildes verdeutlicht den bisherigen Digitalisierungsrückstau im Bauwesen. Zu den notwendigen wegweisenden Anpassungen zählt die Schnittstelle zur digitalen Baugenehmigung, die Weiterbildung aller am Projekt Beteiligten in der BIM-Methodik und die mustermäßige BIM-gerechte Anpassung der HOAI.
Das vorgeschlagene BIM-Leistungsbild soll kein finales Ergebnis darstellen, sondern zur Diskussion über die notwendige Aktualisierung der HOAI beitragen, um die Entwicklung und Einführung der BIM-Methode in Deutschland voranzutreiben und somit die deutsche Bauindustrie ins 21. Jahrhundert und aus dem Schatten internationaler Vorreiter auf diesem Gebiet zu führen.
Das vollständige und kommentierte BIM-Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ der Objektplanung wird als Tabelle zum Download auf DBZ.de zur Verfügung gestellt.