Konzepte zur Sicherung von Verkehrswegen und Arbeitsplätzen auf dem Flachdach

Knapp 30 % aller tödlichen Arbeitsunfälle sind auf Abstürze zurückzuführen. Das belegt eine Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) aus dem Januar 2017 für den Zeitraum 2009 − 2016. Auch nichttödliche Abstürze haben für die Verletzten langfristige Folgen bis hin zur Erwerbsunfähigkeit; rechtliche Konsequenzen für Bauherren, Planer und Gebäudebetreiber sind dann nicht auszuschließen. Mit Neufassung der DIN 4426: 2017-01 wird die Grundlage für eine auf dem Stand der Technik basierende Planung projektbezogener Sicherungssys-teme für die Instandhaltung baulicher Anlagen und die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen konkretisiert. Bei der Planung ist daher besondere Sorgfalt nötigt.

Die größte Gefahr beim Aufenthalt auf einem Dach besteht im Absturz. Zwischen 2009 und 2016 stürzten 136-mal Personen von Bauwerksdächern, wobei der Durchsturz zu beinahe 80 % durch nicht tragfähige Bauteile, wie Lichtbänder oder Dachplatten, erfolgte. Eine konsequente Planung und Installation permanenter und kollektiver Sicherungssys-teme hätte diese 107  Todesfälle mit großer Wahrscheinlichkeit verhindern können. Zwar gehört der Einsatz solcher Sicherungssys-teme zwar häufig schon zur Standardausstattung bei der Ausführung durch Bauunternehmungen, ist aber andererseits immer noch viel zu selten Bestandteil eines ganzheitlichen Gebäude-(Sicherheits-)Konzepts. Bei Bauherren, Planern und Gebäudebetreibern ist daher das Bewusstsein für die Wichtigkeit dieser Planungsthematik zu schärfen. Denn mit relativ wenig Aufwand könnte die Anzahl tödlicher Arbeitsunfälle durch Abstürze von Dachflächen um 80 % reduziert werden. Gerade im Industrie-, Gewerbe- und Kommunalbereich, wo Gebäude häufig durch Lichtplatten, Lichtkuppeln und Lichtbänder mit dem nötigen Tageslicht versorgt werden und häufig Arbeiten auf dem Dach anfallen, sind entsprechende Sicherheitssysteme daher unerlässlich. So bietet bspw. die JET-Gruppe eine umfassende Beratung zu Sicherheitskonzepten für das Flach­dach an, um Planer, Bauherren und Gebäudebetreiber an dieser Stelle zu unterstützen.

Rechtliche Relevanz

Beim Einsatz von nicht durchsturzsicheren Tageslichtelementen – etwa weil die Verglasung aufgrund von Witterungseinflüssen spröde geworden oder wegen ihrer physikalischen Eigenschaften generell nicht betretbar ist – ist die Umsetzung eines passenden Sicherheitskonzepts von höchster Wichtigkeit.
Gefordert wird dies u. a. durch das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung bzw. die Baustellenverordnung, die eine „Unterlage für spätere Arbeiten“ vorsieht. Damit soll sichergestellt werden, dass bereits während der Planungsphase ein passendes Konzept zum sicheren Begehen von Dachflächen im Zuge der Gebäudeunterhaltung umgesetzt wird. Untermauert wird dies durch die DIN 4426, die entsprechende sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege formuliert und sich als Grundlage für eine auf dem Stand der Technik basierende Planung projektbezogener
Sicherungssysteme für die Instandhaltung baulicher Anlagen und für die Ausschreibung und Ausführung von Bauleistungen versteht. Damit sind bereits in früher Phase Bauherren und Planer in der Pflicht. Auf die 2017 in Kraft getretenen diesbezüglichen Neuerungen wird im Folgenden näher eingegangen.

Übergangsfrist abgelaufen: Neuerung der DIN 4426

Mit Inkrafttreten der aktualisierten DIN 4426 zum 1. Juni 2017 stellt diese nun eindeutige Planungsanforderungen zu Sicherheitsmaßnahmen für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf dem Dach fest. Der Anwendungsbereich der Norm bleibt dabei unverändert zur Vorgängerversion von 2013: Für die Planung und Ausführung von Verkehrswegen auf Dächern und Glasflächen baulicher Anlagen,
die für Inspektions- und Wartungsarbeiten genutzt werden, ist sie klar definiert. Zu den Wartungsarbeiten zählen dabei alle in regelmäßigen Abständen – d. h. in einem Rhythmus von weniger als drei Jahren – durchzuführenden Aufgaben. Neben bspw. Reini-
gungsarbeiten an Glasflächen oder Instandhaltungen an Anlagentechnik und Dach selbst gehört hierzu auch die jährliche Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen). Nach der Arbeitsstättenverordnung und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) müssen die hier entstehenden Arbeitsplätze und Verkehrswege sicher geplant und ausgeführt sein. Das schließt auch die Planung von Einrichtungen zum Schutz vor Ab- und Durchsturz von Personen im Bereich nicht durchtrittsicherer Dächer bzw. nicht durchsturzsicherer Dachteil-flächen, wie Oberlichtern oder Lichtkuppeln, ein.

Eine wesentliche Neuerung in der DIN 4426: 2017-01 ist die explizite Streichung der Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen aus dem Katalog der sogenannten kurzfristigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten (nach Abs. 4.2.4 der DIN 4426-2013). Da eine RWA-Wartung vom Servicetechniker immer den Einsatz im Bereich des geöffneten Rauchabzugsgerätes verlangt, wird sie nun auch normativ als ein Arbeitsplatz auf dem Dach betrachtet und ist grundsätzlich gegen Durchsturz zu sichern. Die Planung und Ausführung entsprechender Verkehrswege sowie Arbeitsplätze selbst sind damit ein Muss. Nach Absatz 5.1 ist diese Anforderung konstruktiv vorrangig durch kollektive Schutzmaßnahmen zu lösen. Das kann in Form von geeigneten Umwehrungen, Überdeckungen, Unterspannungen oder durch zusätzliche Gitter, die den Durch-sturz von Personen verhindern, umgesetzt werden. Die zu planende Schutzmaßnahme ist damit in der Norm eindeutig formuliert. Auf die ver­schiedenen Konzepte und Systeme, die gerade Tageslichtlösungen auf dem Flachdach bedarfsgerecht gegen Durchsturz absichern können, wird im Folgenden detailliert eingegangen.

Verschiedene Schutzklassen gegen Absturz

Sowohl durch die ASR A2.1 (Technische Regeln für Arbeitsstätten) als auch durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) werden die Forderungen der DIN 4426 noch konkretisiert. Hier wird eine definierte Rangfolge der Schutzmaßnahmen gegen Absturz beschrieben. Aus dieser er-
geben sich – absteigend nach der jeweiligen Sicherungsqualität – drei Schutzklassen: die Absturzsicherung, die Auffangeinrichtung und die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Für jede dieser Sicherheitsklassen gibt es passende Konzepte.

Rundum sicher – die erste Schutzklasse

Den besten Schutz bietet die Absturzsicherung im Sinne der o. g. technischen Regeln (ASR A2.1, TRBS 2121). Ihr Ziel ist, den Gefahrenbereich bspw. durch Umwehrungen oder Überdeckungen zu sichern, so dass der Zugang zu einer potentiellen Unfallstelle grundsätzlich verhindert wird. Neben umlaufenden Geländern, die geprüft und zertifiziert sein müssen, z. B. als temporäre Seitenschutzsysteme nach DIN EN 13374:2013, können lediglich permanent durchsturzsichere Systeme eine vergleichbare Schutzwirkung erreichen. Eine
solche Konstruktion bieten z. B. Verglasungs-
systeme, wie das System JET-Grillodur, das aus mehreren semitransparenten Fiberglasplatten besteht. Diese werden mittels eines patentierten Klebeverfahrens auf einen Aluminiumgitterrahmen aufgebracht. Das Ergebnis ist ein permanent durchsturz­sicher wirkendes System (gemäß GS-BAU-18 und BG-Prüfbescheinigung-Nr.Bau/ TB 08134), das für den Einbau in Dach- oder Fassadenflächen geeignet ist.

Sicher aufgefangen – die zweite Schutzklasse

Eine weitere Möglichkeit, Lichtkuppeln und Lichtbänder dauerhaft und kollektiv zu sichern, bieten die sog. Auffangeinrichtungen. Damit sind i. d. R. Maßnahmen gemeint, die unterhalb der Verglasung von Lichtkuppel oder Lichtbandkonstruktion ihre Schutzwirkung entfalten. Besonders bewährt hat sich der Einsatz von Durchsturzgittern, die an Aufsetzkränzen oder Zargen befestigt werden und nach GS-BAU-18 geprüft und zertifiziert sind. Großer Vorteil dieser Konstruktionen ist, dass das Sicherheitsniveau auch beim Einsatz von RWA-Geräten oder Lüftungsklappen – selbst in komplett geöffnetem Zustand – bestehen bleibt. Hier können Durchsturzgitter sogar Systeme der ersten Schutzklasse abrunden, denn auch eine durchsturzsichere Verglasung kann den Absturz durch ein geöffnetes Tageslichtelement nicht verhindern. Hier kommt die Auffangeinrichtung zum Tragen. So wirken bspw. Durchsturzgitter ebenfalls permanent und kollektiv, also jederzeit und für jedermann, weil sie auch ohne Anwenderschulung sicher sind. Damit sind sie ideal für den Einsatz im Industrie-, Gewerbe- und Kommunalbau geeignet und werden häufig zum Nachrüsten eingesetzt. Sicherheitsansätze, die direkt in oder auf der RWA-Lichtkuppel integriert bzw. appliziert werden, wie Netze oder Beschichtungen, sind dagegen an dieser Stelle nicht wirksam.

Der ganz persönliche Schutz – die dritte Schutzklasse

Eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird bspw. durch Einzelanschlagpunkte oder mobile Systeme möglich, in die ein Sicherungsgurt eingehakt werden kann. Bei dieser Schutzklasse handelt es sich also um Lösungen, die ein aktives Absichern durch die auf dem Dach befindlichen Perso-nen verlangen. Diese Systeme können damit nicht als permanent und kollektiv eingestuft werden. Sollte das Sicherungskonzept eines Flachdachs dennoch allein auf einer indivi-duellen Absicherung beruhen, so sind verschiedene Punkte, wie z. B. die notwendige, regelmäßige Wartung, zu bedenken.

Wartung von Einzelanschlagpunkten

Einzelanschlagpunkte sind elementarer Bestandteil bei der Anwendung persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Sie müssen die entstehenden Kräfte zuverlässig in den lastabtragenden Untergrund leiten. Doch gerade im Flachdachkontext mussten PSAgA-Anwender und Gebäudebetreiber in der
Vergangenheit massiv in blindes Vertrauen investieren, da die Befestigung dieser Systeme i. d. R. unterhalb der Dachabdichtung und Dämmung erfolgt. Sie bleibt dann über Jahre unsichtbar, was eine regelmäßige, objektive Überprüfung nahezu unmöglich macht. Ob die Ausführung der Verankerung qualitativ sowie quantitativ den Montagevorgaben
entspricht, ob eventuelle, feuchtigkeitsbedingte Korrosion am Befestigungsmaterial zu dessen Schwächung führt oder bereits eine schädigende Vorbelastung durch planmäßige Nutzung oder Fehlanwendung vorliegt, bleibt im Zweifelsfall unerkannt.

Fest mit dem Baukörper verbundene Anschlageinrichtungen müssen für die entsprechenden Untergründe, wie Beton oder  Trapezbleche der Stahlunterkonstruktionen, geprüft sein. Seit der 2012 erfolgten Aktualisierung der EN 795 ist z. B. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt, Berlin) erforderlich. Die Montage muss für spätere Überprüfungen als Gebrauchstauglichkeitsnachweis entsprechend dokumentiert werden. Dennoch ist eine objektive Überprüfung auch bei neu montierten Anschlageinrichtungen kaum durchführbar. Bei älteren Einrichtungen, für die keine Dokumentation verfügbar oder auffindbar ist, ist sie sogar un-
möglich. Laut DIN EN 795:2012-10, Anhang A.3 sind solche Einzelanschlagpunkte in diesem Fall zu ersetzen. Infolgedessen bleibt dem Sachverständigen bei der Überprüfung oftmals keine andere Wahl, als die Anschlageinrichtungen stillzulegen. Damit wird das Sicherungskonzept für Arbeiten auf dem Flachdach ausgehebelt und macht die Sicherheit selbst zum Sanierungsfall.

Der gebrauchsmustergeschützte JET-Revisions-AK bietet hier Abhilfe, in dem er sowohl die notwendige Dokumentation als auch die jährliche Überprüfung bis auf den Befestigungsgrund ermöglicht. Als Vorbild für die Entwicklung diente ein aus dem Bereich der Lichtkuppelanwendung bekannter Aufsetzkranz. Dieser wurde mit einer reversiblen Abdeckung aus Aluminiumblech versehen, deren abgekantete Ränder sowie verschweißte Ecken ein Eindringen von Feuchtigkeit verhindern. Das Deckelblech wird werkseitig in der Mitte ausgestanzt, eine EPDM-Manschette dichtet die Öffnung schließlich ab. Durch diese kann im Anschluss bei der Montage die Anschlageinrichtung geführt werden. Die Anpassung an den erforderlichen Durchmesser (10 – 80  mm) erfolgt direkt vor Ort. Eine Rohrschelle dichtet die EPDM-Manschette
am Einzelanschlagpunkt ab. Der Aufsetzkranz selbst wird wie üblich auf dem Dach befes-
tigt und eingedichtet. Der Revisions-AK ist thermisch entkoppelt und wird bauseitig entsprechend der geforderten Dämmqualität ge-
füllt. So entsteht ein abgedichteter und gedämmter Raum rund um die Anschlageinrichtung, der nicht unmittelbar mit der übrigen Dachabdichtung und -dämmung verbunden ist. Dank des abnehmbaren Deckelblechs ist der Blick bis auf die Befestigung der Anschlageinrichtung am tragenden Baukörper – und somit eine objektive und sichere Überprüfung durch Sachverständige – jederzeit möglich.

Das Rettungskonzept

Bei der Planung individueller Schutzmaßnahmen unter Anwendung von Einzelanschlagpunkten und PSAgA ist dem erforderlichen Rettungskonzept eine (lebens-)wichtige Bedeutung beizumessen. Denn im Falle des Falles stürzt eine Person zwar gesichert ab, doch der Blutkreislauf wird durch die einschnürende Wirkung des Gurts massiv gestört, so dass abhängig von der persönlichen Konstitution nach rund 15 − 20 Minuten ein sogenannter orthostatischer Schock zu Bewusstlosigkeit oder schlimmeren Folgen führen kann. Für die Rettung eines Verunfallten, von der Wahrnehmung des Unfalls über die Bereitstellung der Rettungsmittel bis hin zur eigentlichen Bergung und notärztlichen Versorgung, steht also nur ein begrenztes Zeitfenster zur Verfügung. Das Rettungskonzept benötigt daher eine organisatorische Komponente und ein geeignetes, schnell verfügbares und anwendbares Rettungsmittel. Maßnahmen wie das JET-Safety-Set, die einen mobilen Einzelanschlagpunkt (gem. EN 795 Typ-B) für den Gebrauch der PSAgA darstellen (inkl. einer BG-Baumusterprüfbescheinigung), können hier einen Lösungsansatz bieten. Das Konzept beinhaltet auch Equipment zum Bergen durch Abseilen, wodurch in der Regel ein einfacher Zugang zum Verunfallten ermöglicht wird.

Mit flexiblen Lösungen zur Rettung verunfallter Personen kann die Umsetzung eines Rettungskonzepts unabhängig von den eingesetzten Anschlagpunkten realisiert werden. Dennoch handelt es sich bei der dritten Schutzklasse um Lösungen, die ein aktives Absichern durch die auf dem Dach befindlichen Personen verlangen. Damit sind diese Systeme weder permanent, noch wirken sie kollektiv. Daher kommen persönliche Schutzausrüstungen i. d. R. nur zum Einsatz, wenn es keine technische Lösung bzw. keine Lösung mit angemessenem Nutzen-Leistungsverhältnis gibt. Kommt es zu einer vorhersehbaren Fehlanwendung, also verzichtet z. B. eine Person darauf, sich mit der PSAgA abzusichern, oder betreten Unbefugte das Dach, können tatsächlich nur umfassendere Lösungen aus den höheren Schutzklassen die geforderte Sicherheit gewährleisten. Sie schützen im Falle des Falles auch vor strafrechtlicher Verfolgung − dies betrifft nicht nur technische Dienstleister, sondern auch Gebäudebetreiber im Zuge
ihrer Kontrollverantwortung.

Fazit

Aus der DIN 4426-1-2017 sowie den Technischen Regeln für Arbeitsstätten und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit ergeben sich konkrete Planungsvorgaben zur Absicherung von Verkehrswegen und Arbeitsstätten auf dem Dach. Diese sind nach verschiedenen Schutzklassen gestaffelt, die einen klaren Maßnahmenkatalog zum Schutz gegen Ab- oder Durchsturz festlegen. Um hier Personenschäden zu vermeiden und als Planer oder Gebäudebetreiber rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen, sollten sie genaue Beachtung finden. So sind kollektive und permanente Sicherungssysteme – gerade auch im Bereich von nichtbegehbaren Tageslichtelementen oder Öffnungen wie Lüftungs- oder RWA-Klappen – individuellen Sicherun-gen stets vorzuziehen. Zum einen setzen diese keine persönliche Anwendung voraus und bergen nicht die Gefahr eines fehlerhaften Gebrauchs, zum anderen schützen sie auch unbefugt auf dem Dach befindliche Personen zuverlässig vor Schaden – eine rundum sichere Sache also.

Quellen:

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), Abstürze häufigster Unfallstod. Fassung vom 27.04.2017. Abrufbar im Internet: www.bgbau.de/presse/pressemeldungen/bg-bau-pressemeldungen-2017/abstuerze-haeufigster-unfalltod (06.09.2017)

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Tödliche Arbeitsunfälle. Abrufbar im Internet: /www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fakten/Absturzunfaelle.pdf?__blob=publicationFile&v=5
 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR). ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen. Abrufbar im Internet: www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A2-1-Aenderungen-3.pdf;jsessionid=A2E5B781870628A6133DF21B8E482B0D.s1t1?__blob=publicationFile&v=2 (06.09.2017).
 
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), Technische Regeln für Arbeitsstätten (TRBS). TRBS 2121 Gefährdung von Personen durch Absturz – Allgemeine Anforderungen. Abrufbar im Internet: www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/pdf/TRBS-2121.pdf?__blob=publicationFile&v=2 (06.09.2017).
 
DIN EN 795:2012-10, Persönliche Absturzschutzausrüstung – Anschlageinrichtungen. Deutsche Fassung EN 795:2012. Beuth Verlag GmbH, Berlin.
 
DIN 4426:2017-01, Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen – Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege – Planung und Ausführung. Fassung 2017-01. Beuth Verlag GmbH, Berlin.

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