Bauprodukte: Bundesregierung klagt gegen EU-Kommission

Eine Retourkutsche? Nachdem die Europäische Kommission im November 2016 angekündigt hatte, beim Gerichtshof der Europäischen Union EuGH Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zu erheben (wir haben zum Thema HOAI berichtet), hat nun die Bundesregierung Klage gegen die EU-Kommission eingereicht; beim EuGH.

Schaut man genauer hin, ist die Klage der Bundesrepublik – verhandlungstaktisch gesehen – jedoch keine beleidigte Reaktion auf die Klageandrohung in Sachen HOAI, sondern eine direkte Reaktion auf – ja schon wieder – eine vor dem besagten Gericht erfolgreiche Klage der EU-Kommission in Sachen Bauproduktenverordnung im letzten Jahr.

Hintergrund: Die EU-Kommission hatte mit der EG-Bauproduktenrichtlinie – ab 2013 die EU-Bauproduktenverordnung – Voraussetzungen für einen harmonisierten Markt für Bauprodukte in Europa geschaffen. Grundlage des damit angestrebten freien Bauproduktenverkehrs sind die von der Kommission mandatierten und in der europäischen Normenorganisation CEN definierten „harmonisierten europäischen Bauproduktnormen“. Diese Normen unterschritten aus deutscher Sicht den inländischen Standard, man sah sich genötigt, in der Musterbauordnung und in den Landesbauordnungen die Anforderungen an Bauprodukte extra noch einmal so festzuschreiben, dass sie über die Anforderungen der mit CE gekennzeichneten Bauprodukte hinausgehen. Bei sicherheitsrelevanten Produkten war weiterhin eine Kontrolle der Produktqualität durch unabhängige Prüfstellen in Form von Materialprüfungen gebräuchlich.

Die Kommission setzte eine Frist (16. Oktober 2016), ab welcher diese Ergänzungen und zusätzlichen Prüfverfahren zu revidieren beziehungsweise einzustellen sind. Aus Sicht der Bundesregierung würde das im Ergebnis dazu führen, dass „die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet“ ist.

Konkret geht es hier um die EU-Normen zu den Bauteilgruppen Holzfußböden und Sportböden, Bauteile, die für einen besonders hohen Anspruch an technische wie gesundheitliche Aspekte stehen. 2015 hatte Deutschland gegen sechs unvollständig harmonisierte Bauproduktnormen Einwände vorgebracht, um die Lücken in den Normen zu schließen. Die Einwände gegen die genannten Bauteilgruppen wurden seitens der EU-Kommission zurückgewiesen, dagegen wird nun Klage vor dem EuGH erhoben. Klageausgang? Ungewiss. Allerdings: In der andauernden Übergangsphase gelten die bisherigen Anforderungen an Bauprodukte fort, die in den bauordnungsrechtlichen Regelungen der Bundesländer festgelegt sind. Damit ist, so das Ministerium, „sicheres Bauen weiterhin möglich“. Be. K.

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