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Technische Hilfe zur Raumakustik – ein entscheidender Beitrag!

Akustikdesign in Büros

Nicht nur Großraumbüros stellen besondere Ansprüche an die Akustik. In der akustischen Planung von Bürogebäuden gilt es genauso, Einzelbüros, Besprechungsräume, Bereiche für informelle Meetings sowie Kantinen und Pausenbereiche mit ihren unterschiedlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Dieser Artikel soll darüber aufklären, wie Sie hier am besten mit der Raumakustik umgehen und welche Stolpersteine und Gefahren auf dem Weg liegen.

Das Ziel von Akustik-Regelwerken ist im Allgemeinen, dass der Schalldruckpegel gesenkt und konzentriertes Arbeiten bzw. verständliche Kommunikation ermöglicht wird. Dies kann nur gelingen, wenn auch die unterschiedlichen Nutzungen schon bei der akustischen Planung berücksichtigt und darauf abgestimmt werden.


Einzelbüros – In Einzelbüros ist ein ungestörtes Arbeiten besonders wichtig. Das akustische Ziel ist es, konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. Dafür gilt es vor allem, die Grundbedämpfung sicherzustellen. Hierzu gibt es Vorgaben in der Arbeitsstättenrichtlinie Lärm ASR A3.7, der DIN 18041:2016-03 und der VDI 2569:2016-02.


Besprechungsräume – Besprechungsräume sollen durch eine sehr gute Sprachverständlichkeit, ungestörte Kommunikation ermöglichen. Zielwerte definieren die DIN18041:2016-03 und die ASR A3.7. Vor allem bei Videokonferenzen und nicht-muttersprachlicher Kommunikation ist die Sprachverständlichkeit besonders wichtig. Bereiche für informelle Meetings im Open-Space sind akustisch besonders zu beachten, da angrenzende Arbeitsbereiche gestört werden können. Hier sollte mit einem besonderen Augenmerk auf eine hohe Grundbedämpfung sowie einem durchdachten Zonierungskonzept geplant werden, um störende Sprachschallausbreitung zu reduzieren.


Kantinen – Kantinen und Pausenbereiche sollen für entspannte Erholungsphasen sorgen. Hierfür gibt es Zielwerte in der DIN18041 und ASR A3.7. Gerade in Kantinen kann es zu hohen Schallpegeln kommen, was den eigentlichen Zweck der Erholung konterkariert. Umfangreiche akustische Maßnahmen zur Lärmminderung sind daher unverzichtbar, was auch die Beschäftigung mit typischen Geräuschquellen, wie z.B. Geschirrklappern oder Stühlerücken, miteinbezieht, welche es zu reduzieren gilt.  
Während die DIN 18041 die Grundkonditionierung von Büroräumen beschreibt, enthält die ASR eine Unterteilung der Anforderungen nach Tätigkeitskategorien. Der Entwurf der VDI beschreibt detailliert, wie in Abhängigkeit von Tätigkeit und Grundbedämpfung auch die Sprachschallausbreitung kontrolliert werden soll. Zudem werden Empfehlungen zu flankierenden Maßnahmen (z. B. Höhe und Qualität von Schirmungen) gegeben.


Zur Betrachtung und Analyse der gesamtheitlichen Raumakustik reichen meist einfache theoretische Berechnungen von raumakustischen Parametern (z. B. der Nachhallzeit) nicht mehr aus. Häufig ist durch das „Activity Based Design“ eine räumliche und auch örtliche Aussage (z. B. zur Schallausbreitung) notwendig. Hier kann durch schalltechnische Berechnungen in 3D-Modellen sichergestellt werden, dass die akustische Planung den Vorgaben entspricht.
 
Fakten: Akustik in Bürogebäuden
·      ASR A3.7: Verpflichtende Vorgaben für den Arbeitgeber in Bezug auf maximal
       zulässige Beurteilungspegel und zur Bedämpfung von Arbeitsräumen.
·     DIN 18041: Allgemein anerkannte Regel der Technik, welche in Abhängigkeit der
      Raumnutzung und Raumvolumen eine einzubringende akustische wirksame
      Mindestfläche definiert. Beachtung der Zielwerte:


- Raumgruppe A4 (Besprechungs- und Videokonferenzräume)
- Raumgruppe B4 (Mehrpersonenbüros)
- Raumgruppe B3 (Einzelbüros, Speiseräume und Pausenbereiche)


·       VDI 2569: Richtlinie, die Vorgaben zur Raumbedämpfung in Einzelbüros definiert.
·       Activity Based Acoustic Design: Berücksichtigung von unterschiedlichen
        Tätigkeiten im Büro als Grundlage für eine daraufhin optimierte Akustikplanung
        (der richtige Raum/Bereich für die jeweilige Tätigkeit).
·      Visualisierungen (durch schalltechnische Berechnung im 3D-Modell) kann im
        Planungsfall helfen. Besonders wenn unterschiedlich genutzte Räume
        nebeneinanderliegen und sich akustisch beeinflussen.

Ganzheitliches Akustikdesign
Die Kunst ist es, die Anforderungen der Bauherren bzw. Betreiber sowie die Anforderungen der verschiedenen Regelwerke deckungsgleich übereinander zu bringen. Für eine funktionierende Nutzung der Büroräume sowie die Gesundheit der Mitarbeiter ist eine angenehme Raumakustik einer der entscheidenden Faktoren. Dennoch ist deutlich darauf hinzuweisen, dass neben der physikalischen Betrachtung, die Beschäftigung mit der Raumakustik im Rahmen des Changemanagements, einen erheblichen Beitrag zur Akzeptanz der Mitarbeiter leisten kann.

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