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Akustikdesign in Bildungsstätten

Moderne Schulen fordern durch neue Lehr- und Lernmethoden auch neue Raumkonzepte – z.B. offene Lernbereiche und Teamräume. Die Etablierung des Ganztagbetriebs steigert zudem die Bedeutung von Speiseräumen und Regenerationsbereichen. Die Raumakustik muss die verschiedensten Anforderungen abdecken. Dieser Artikel soll aufzeigen, wie Sie diese Anforderungen erfüllen und welche Stolpersteine und Gefahren auf dem Weg liegen.
Das Ziel von Akustik-Regelwerken ist im Allgemeinen, dass der Schalldruckpegel gesenkt und konzentriertes Arbeiten bzw. verständliche Kommunikation ermöglicht wird. Dies kann nur gelingen, wenn auch die unterschiedlichen Nutzungen schon bei der akustischen Planung berücksichtigt und darauf abgestimmt werden.
In Bildungsstätten geht es nicht nur um Klassenräume, sondern auch um Flure, Sporthallen, Lehrerzimmer, Aulen und Speiseräume, die besonders laut sind. Gleiches gilt für Universitäten.
Lärm stellt einen hohen Belastungsfaktor für Lehrende und Schüler dar. Der Bildungserfolg sowie die Gesundheit von Mitarbeitern an Schulen sind von einer gesunden Umgebung abhängig, die entscheidend durch eine entsprechende Raumakustik sichergestellt wird.
Klassenräume und Lehrerzimmer sollen durch eine sehr gute Sprachverständlichkeit, ungestörte Kommunikation ermöglichen. Zielwerte definieren die DIN18041:2016-03 und die ASR A3.7. Vor allem bei nicht-muttersprachlicher Kommunikation und komplexen Inhalten ist die Sprachverständlichkeit besonders wichtig.
Offene Lernbereiche sind akustisch besonders zu beachten, da angrenzende Arbeitsbereiche gestört werden können. Dies wiederum kann zu einer Kettenreaktion führen, indem jede Gruppe diesen Störgeräuschpegel durch erhöhte Sprachlautstärke kompensiert und der allgemeine Geräuschpegel weiter steigt (Lombard-Effekt). Hier sollte mit einem besonderen Augenmerk auf eine hohe Grundbedämpfung sowie einem durchdachten Zonierungskonzept geplant werden, um störende Sprachschallausbreitung zu reduzieren.
Sporthallen – Die akustischen Bedingungen in Sporthallen führen zu einer hohen Lärmbelastung, erschweren die Kommunikation insbesondere mit Kindern und führen nachweislich zu Stimmproblemen der Lehrkräfte. Somit kann die Beschäftigung mit den raumakustischen Planungszielen der DIN18032-1 und DIN18041 für Sporthallen für Schüler und Lehrer in mehrfacher Hinsicht zu einem besseren Lehr- und Lernergebnis beitragen und mehr Spaß am Sport bringen.
Mensen und Pausenbereiche sollen für entspannte Erholungsphasen sorgen. Hierfür gibt es Zielwerte in der DIN18041 und ASR A3.7. Gerade in Mensen kann es zu hohen Schallpegeln kommen, was den eigentlichen Zweck der Erholung konterkariert. Umfangreiche akustische Maßnahmen zur Lärmminderung sind daher unverzichtbar, was auch die Beschäftigung mit typischen Geräuschquellen, wie z.B. Geschirrklappern oder Stühlerücken, miteinbezieht, welche es zu reduzieren gilt.
Inklusion ist Standard. Auf Akustik bezogen ist damit nicht nur die barrierefreie Kommunikation für hörgeschädigte Personen gemeint, sondern auch die nicht-muttersprachliche Kommunikation (z.B. Fremdsprachenunterricht) oder das erhöhte Bedürfnis nach guter Sprachverständlichkeit bei Personen mit z.B. Konzentrationsschwächen.
Zur Betrachtung und Analyse der gesamtheitlichen Raumakustik reichen meist einfache theoretische Berechnungen von raumakustischen Parametern (z.B. der Nachhallzeit) nicht mehr aus. Häufig ist durch das „Activity Based Design“ eine räumliche und auch örtliche Aussage (z.B. zur Schallausbreitung) notwendig. Hier kann durch schalltechnische Berechnungen in 3D-Model-len sichergestellt werden, dass die akustische Planung den Vorgaben entspricht.
Ganzheitliches Akustikdesign
Die Kunst ist es, die Anforderungen der Bauherren bzw. Betreiber sowie die Anforderungen der verschiedenen Regelwerke deckungsgleich übereinander zu bringen. Für eine funktionierende Lehr- und Lernumgebung sowie die Gesundheit der Mitarbeiter ist eine optimale Raumakustik einer der entscheidenden Faktoren.
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Fakten: Akustik in Bildungsstätten
  • ASR A3.7: Verpflichtende Vorgaben für den Arbeitgeber in Bezug auf maximal zulässige Beurteilungspegel und zur Bedämpfung von Arbeitsräumen.
  • DIN 18041: Allgemein anerkannte Regel der Technik, welche in Abhängigkeit der Raumnutzung und Raumvolumen eine einzubringende akustische wirksame Mindestfläche definiert. Beachtung der Zielwerte:
    – Raumgruppe A3 (z.B. Schulaula)
    – Raumgruppe A4 (z.B. Klassen- und Besprechungsräume)
    – Raumgruppe A5 (z.B. Sporthallen)
    – Raumgruppe B3 (z.B. Verkehrswege)
    – Raumgruppe B4 (z.B. Mehrpersonenbüros und Ausleihbereiche von Bibliotheken)
    – Raumgruppe B5 (z.B. Speiseräume und Pausenbereiche)
  • Activity Based Acoustic Design: Berücksichtigung von unterschiedlichen Tätigkeiten in der Schule als Grundlage für eine daraufhin optimierte Akustikplanung (der richtige Raum/Bereich für die jeweilige Tätigkeit).
  • Visualisierungen (durch schalltechnische Berechnung im 3D-Modell) können im Planungsfall helfen. Besonders wenn unterschiedlich genutzte Räume nebeneinander liegen und sich akustisch beeinflussen.
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