BEG-Anpassung ab sofort

Die Energiekrise hat das Projekt aus der Taufe gehoben: die Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG. Das Programm, das es seit 2021 gibt, fasst mehrere Bundesförderprogramme der Vergangenheit zusammen. Auf die politischen Gegebenheiten, aber auch auf haus­gemachte Fehler reagierend, gab es erste Korrekturen im vergangenen August. Nun gelten seit dem Januar dieses Jahres wieder neue Regelungen.

Bereits im letzten Jahr wurde die langjährige Förderung gasverbrauchender Anlagen gestrichen, der Ersatz sind ein Heizungs-tausch- und der Wärmepumpen-Bonus. Aktuell wurden nun die Anforderungen an die Energie­effizienz der Neubauten deutlich angehoben. So muss, wer sich um Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen bewirbt, nachweisen, dass man seine Gesamtenergie (meist Wärme) zu wenigstens 65 % aus erneuerbaren Energien bezieht (bisher waren das 55 %). Biomasseheizungen (Holz- oder Strohpellets, Hackschnitzel etc.) sind nur noch in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpentechnik förderfähig.

Nach wie vor sind die BAFA sowie die KfW für die Antragsbewilligung im Rahmen der BEG zuständig, hier hat es allerdings Verschiebungen in den Zuständigkeiten ergeben. Weiterführende Informationen auf der prall gefüllten Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr BAFA unter dem Reiter „Energie“.

www.bafa.de

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