FAGSI als Vorreiter für Containerbauwerke mit vBG
Das Bauen mit Containern verspricht Tempo, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit. Doch wer in Deutschland ein Gebäude errichten will, stößt schnell auf Hürden – vor allem dann, wenn es um Containergebäude geht. Denn das Bauen mit Raumzellen gilt in Deutschland als nicht geregelte Bauweise, weil es – anders als z. B. der Massivbau – nicht vollständig durch spezifische technische Baubestimmungen oder anerkannte Regeln der Technik abgedeckt ist. Rechtssicherheit schafft hier eine sogenannte vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBG). Sie weist die Verwendbarkeit der Bauart für das konkrete Bauvorhaben individuell nach.
Im Jahr 2022 hat FAGSI die erste öffentlich in Deutschland bekannte vBG für ein Großprojekt in Containerbauweise erwirken können. Inzwischen wurde das Verfahren bereits mehrfach und in verschiedenen Bundesländern erfolgreich durchlaufen. Damit schafft FAGSI für Architekten wie Bauherren Planungssicherheit. Denn wer mit einem Anbieter arbeitet, der bereits eine vBG vorzuweisen hat, darf nahezu sicher gehen, dass auch für sein Bauvorhaben eine vBG erwirkt werden kann. Besonders bei Bauaufgaben wie Schulen, Kitas oder temporären Verwaltungsbauten ist dies ein strategischer Vorteil.
So erlangt man die vBG
Beim Bauen schaffen unterschiedliche Regelwerke verbindliche Standards für Sicherheit, Qualität und Rechtsklarheit. Sie sorgen dafür, dass Bauprodukte und -verfahren technisch geprüft, einheitlich bewertet und damit sowohl für Planer als auch für Bauherren verlässlich einsetzbar sind. Die allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) bescheinigt, dass eine Bauart unter festgelegten Bedingungen dauerhaft anwendbar ist. Die aBG stellt sehr hohe Anforderungen und ist für Containerlösungen nur schwer erreichbar. Daher bietet die vBG eine projektspezifische Alternative.
Im Planungsbüro beginnt der Weg zur Container-Architektur meist mit einem Bauentwurf und einem geeigneten Systemhersteller wie FAGSI. Auch für ein temporär genutztes Containergebäude muss ein Bauantrag gestellt werden. Somit wird eine vBG als Alternative zur aBG erforderlich. Um eine vBG für das konkrete Bauvorhaben zu erlangen, stellt der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter Planer, Architekt oder Fachplaner den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde. In der Regel ist das die oberste Bauaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem das Bauvorhaben realisiert werden soll. Diese erteilt die vBG nach Prüfung.
Der Antragsteller hat im Rahmen des Verfahrens eine Mitwirkungspflicht und muss alle erforderlichen Nachweise, wie z. B. Prüfberichte, Gutachten und technische Beschreibungen, beibringen. Die Aufgabe, diese Nachweise bereitzustellen, übernimmt FAGSI.
Ein wesentlicher Knackpunkt bei Containerbauten ist der Brandschutz. Die vBG prüft alle relevanten Aspekte des Brandschutzes und ermöglicht eine rechtssichere Genehmigung auf Basis genormter Prüfungen – im Gegensatz zu nicht anerkannten Naturbrandversuchen, wie sie andere Hersteller als Nachweis angeben.
Fazit
Die vBG bietet aktuell die einzige Möglichkeit, Containerbauwerke rechtssicher zu genehmigen. FAGSI hat mit der ersten öffentlich bekannten vBG in Sachsen Pionierarbeit geleistet und treibt die Standardisierung der Containerbauweise weiter voran. Ziel ist die Erlangung einer aBG für die Baureihe ProENERGY, deren Verfahren bereits läuft.
