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NEUE MUSTERBAUORDNUNG (MBO)

Brandwände im Fokus: Nichtbrennbare Dämmstoffe gefordert

In Anlehnung an die geltende Musterbauordnung wurden jetzt die Formulierungen zu Brandwänden in den aktuellen Fassungen vieler Landesbauordnungen angepasst. Die aktuellen Fassungen der LBO´s, die sich an der geltenden Musterbauordnung (MBO) anlehnt, spezifiziert im Paragraph 30 die Anforderungen an Brandwände. Für Dämmstoffe der Außenwandbekleidung von Raumabschlusswänden sind ab sofort nichtbrennbare Lösungen gefordert, um das Risiko eines Brandüberschlags zu reduzieren. Eine Ausnahme für den Gebäudesockel sieht die neue Fassung nicht vor. Als mineralische und brandsichere Alternative zur klassischen Sockelausbildung herkömmlichen Dämmstoffen eignen sich hier besonders Systeme auf Basis von Schaumglas. Das hochwertige Material ist nichtbrennbar, dampf- und diffusionsdicht und nimmt keine Feuchtigkeit auf. Schaumglas wird damit sowohl den aktuellen Anforderungen an den Brandschutz gerecht und bietet gleichzeitig effizienten Feuchteschutz.
 
Brandwand: Änderung im Paragraph 30
Dieser befasst sich mit den Anforderungen von Brandwänden. Darunter fallen Gebäudeabschlusswände als raumabschließende Bauteile zum Abschluss von Gebäuden sowie innere Brandwände, die zur Unterteilung von Gebäuden in Brandabschnitte dienen Im Gegensatz zur alten Fassung aus dem Jahr 2000 wird jetzt ausdrücklich die Anforderung „nichtbrennbar“ für Dämmstoffe der Außenwandbekleidung erwähnt. In Paragraph 30 Absatz 7 heißt es dazu: „Außenwandbekleidungen von Gebäudeabschlusswänden müssen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar sein“. Dieser Zusatz lehnt sich an Änderungen in der Musterbauordnung an, die mit dem Beschluss der Bauministerkonferenz vom 21.09.2012 einhergehen und nun in die Landesbauordnung adaptiert wurde. Neben NRW haben bereits weitere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Bremen, Berlin, Hessen und Hamburg die Regelung übernommen.
 
Vorbeugender Brandschutz mit Schaumglas
Eine mineralische und nichtbrennbare Alternative zu Polystyrol im Bereich des Gebäudesockels stellt FOAMGLAS® dar. Letzteres zeichnet sich durch eine hermetisch geschlossene Zellstruktur aus und bietet eine hohe Wärmedämmleistung. Schaumglas ist zugleich hochdruckfest sowie wasser- und dampfdiffusionsdicht und nimmt keine Feuchtigkeit auf. Der Baustoff ist nach EN 13501-1 als nichtbrennbar A1 klassifiziert. Im Brandfall übernimmt Schaumglas eine Schutzwirkung gegenüber der tragenden Konstruktion. Der Baustoff ist gasdicht und verhindert damit den Durchtritt heißer Brandgase oder deren Weiterleitung im Dämmstoff. Gleichzeitig entwickelt Schaumglas im Brandfall keine toxischen Gase oder Rauch. Damit wird Schaumglas sowohl den Anforderungen des Feuchte- als auch des vorbeugenden Brandschutzes im Sockelbereich vollumfänglich gerecht. Eine mineralische, nichtbrennbare Gesamtlösung für den Gebäudesockel bieten unter anderem die Deutsche FOAMGLAS® GmbH und Saint-Gobain Weber GmbH an. Das System kombiniert dem Dämmstoff FOAMGLAS® W+F mit einem speziellen Armierungssystem von Weber. In Verbindung mit dem mineralischen Fassadendämmsystem weber.therm A 100 bestehend aus Mineralwolle-Dämmplatten und mineralischen Edelputzen lässt sich das gesamte Gebäude vom Sockel bis zum Dach brandsicher ausführen. Dies stellt die fachgerechte Ausführung sicher und minimiert das Risiko für einen gefährlichen Brandüberschlag. Zugleich gibt der Zusatz in Paragraph 30 Architekten und Planern noch mehr Planungssicherheit.
 
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Wenden Sie sich gerne an info@foamglas.de.
 
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