Hamburger Speicherstadt ist Weltkulturerbe

Dem Unesco-Weltkulturerbe geht es in Syrien oder auch im Irak gerade an den Kragen. Aber auch in Deutschland war Weltkulturerbe schon bedroht, so zuletzt in Köln oder Dresden. Man kann fragen, welchen Stellenwert also die Unterschutzstellung hat und was haben die Unterschutzgestellten beziehungsweise deren Vertreter davon?

Im Juli 2015 hatte das Welterbekomitee der Unesco auf seiner 39. Tagung in Bonn insgesamt 24 Stätten neu in die Welterbeliste aufgenommen. Der Naumburger Dom hat es nicht geschafft, hier ging die Rechnung, also – zumindest vorläufig – mehr Übernachtun-gen in der Stadt zu generieren, nicht auf.

Ob das bei der Hamburger Speicherstadt zusammen mit dem Hamburger Kontorhausviertel und dem dortigen Chilehaus zutrifft, mag bezweifelt werden, das Ensemble ist international bekannt und in jeder Hamburg-Führung Pflichtteil. Allerdings war die Hansestadt bis dato noch nicht in der Welterbeliste vertreten. Bürgermeister Olaf Scholz: Die Stadt wolle nun „gern die Verantwortung für den Schutz und die Vermittlung dieses Erbes wahr[nehmen]“. Wollte sie das vorher etwa nicht? Die Unesco schreibt unter „FAQ zum Welterbe“: „Die Welterbeliste ist vorrangig ein Instrument der Völkerverständigung und der internationalen Zusammenarbeit.“ Und danach: „Für die Tourismuswerbung hat der Welterbetitel damit eine wichtige Bedeutung.“ Und: „Um die deutschen Welterbestätten auch im Ausland bekannter zu machen, kooperieren die DUK [Deutsche Unesco Kommission] und der Welterbeverein mit der Deutschen Zentrale für Tourismus.“

1978 war der Antrag für den Aachener Dom drei Seiten lang, heute baut sich eine Nominierung auf rund 1 500 Seiten mit Dokumentationen, Gutachten und Vergleichen auf. Mit Völkerverständigung hat das nichts zu tun. Es sei denn, Hamburg würde die Speicher für die Menschen öffnen, die gerade zu uns fliehen. Aus Syrien, dem Irak und von Sonstwo aus der Welt. Be. K.

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