Das neue Forderungssicherungsgesetz
Die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen für ArchitektenSeit dem 01.01.2009 ist das Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur besseren Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz – FoSiG) in Kraft. Es gilt für sämtliche Architekten- und Bauverträge, die seit dem 01.01.2009 abgeschlossen wurden. Die Bezeichnung des Gesetzes lässt zunächst keine Vermutung dahin gehend aufkommen, dass seine Bestimmungen von nachhaltiger Bedeutung für den Architekten sind. Bei einer näheren Betrachtung wird allerdings sehr schnell erkennbar, dass die gesetzlichen Neuerungen für den Planer sowohl bezogen auf sein Vertragsverhältnis mit...
Friedrich-Karl Scholtissek, Hamburg
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