Brüssel: Mindest- und Höchststätze der HOAI rechtswidrig

Im Klageverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte Generalanwalt Maciej
Szpunar in seinen Schlussanträgen deutlich gemacht, dass er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für nicht vereinbar mit EU-Recht hält. Aus seiner Sicht würden diese Verbindlichkeiten die Niederlassungsfreiheit behindern.

Nun ist am 4. Juli 2019 der EuGH in Brüssel dem Schlussantrag Szpunars gefolgt. Auch wenn damit die HOAI selbst nicht beanstandet wird, hat Deutschland nun die Aufgabe zugewiesen bekommen, das Verbot der Unterschreitung der Mindestsätze beziehungsweise Überschreitung der Höchstsätze schnellstens aufzuheben.

Wichtig für Ingenieure und Architekten: Vereinbaren Sie umfänglich Ihre Honorarforderungen, Sie können sich nun ja nicht mehr auf § 7 Abs. 5 HOAI berufen, der den Mindestsatz vereinbart. Und schließen Sie so frühzeitig wie möglich Verträge ab, in denen die Vergütungshöhe eindeutig geregelt ist.

Wie geht es weiter mit der HOAI? Die Bundesarchitektenkammer schlägt vor: „Als wesentliche Elemente einer modifizierten HOAI schlagen BAK, BIngK und AHO vor: Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird, wird vermutet, dass die Mittelsätze vereinbart sind. Sofern eine andere Vereinbarung getroffen wird, muss die Höhe der Vergütung nach Art und Umfang der Aufgabe sowie nach Leistung des Architekten angemessen sein. Damit wird einerseits der Verhandlungsspielraum der Vertragsparteien im Sinne des EU-Rechts vergrößert, zum anderen aber gewährleistet, dass in der Regel weiterhin ausgewogene, qualitätssichernde Honorargestaltungen erfolgen.“

Der Bund Deutscher Baumeister BDB, ergänzt: „Für das Honorar kann und sollte weiterhin die HOAI als Orientierung dienen. Der Austausch und das Netzwerk unter Kollegen könnte nun an
Bedeutung gewinnen. Letztendlich muss jeder Planende entscheiden, wie er oder sie wirtschaftlich arbeiten kann, um den Bürobetrieb aufrecht zu erhalten.“ Der BDB fordert die Bundesregierung auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten. Der Appell ist klar: „Die Regierung“, so BDB-Präsident, Christoph Schild, „soll ihr Wort halten und sich für Architekten und Ingenieure auf europäischer Ebene einsetzen, so dass die Honorare und die Qualität im Bauwesen gesichert werden.“

www.baumeister-online.de, www.bak.de
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