Bauaufsichtliche Zulassung für nicht rostende Stähle überarbeitet und verlängert
Mit Datum 20. April 2009 wurde die Neufassung der Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Verbindungsmittel und Bauteile aus nicht rostenden Stählen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) verabschiedet und bis 2014 verlängert.
Sie schafft für weitere 5 Jahre für Architekten, Planer und Metallbauer die Voraussetzungen, in statisch beanspruchten Komponenten eine große Bandbreite von Edelstahlgüten einzusetzen, und zwar ohne aufwendige Zustimmungen im Einzelfall.
Neu hinzugefügt wurde bei den bereits zugelassenen Edelstahlgüten die Duplex-Edelstahlgüte 1.4362 in der Korrosionswiderstandsklasse III. Ein wichtiges Konstruktionsmerkmal dieser Qualität besteht in deren höherer Streckgrenze sowie ihrer Einordnung in die Festigkeitsklasse S460 im lösungsgeglühten Zustand. Dies ermöglicht eine Verringerung von tragenden...
Dr. Hans-Peter Wilbert, Düsseldorf
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