Allgemeine Bauartgenehmigungen
Austrotherm bietet energiesparende Wärmedämmung vom Keller bis zum Dach. Überall dort, wo Druck- und Feuchtigkeitsbeanspruchungen besonders hohe Anforderungen an das Dämmmaterial stellen, kommt der rosa Baustoff aus extrudiertem Polystyrol zum Einsatz. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vergab jetzt an Austrotherm zwei weitere allgemeine Bauartgenehmigungen und bescheinigte damit die Eignung der XPS-Dämmplatten für den Perimeterbereich bzw. für das Umkehrdach. Die allgemeine Bauartgenehmigung Z-23.33-1293 regelt die Anwendung im Perimeterbereich bei langanhaltendem oder ständig drückendem Wasser sowie bei aufstauendem Sickerwasser und gibt Auskunft über Planung, Bemessung und Ausführung. Sie erstreckt sich auf die Produkte Austrotherm XPS TOP 30 und XPS TOP 50 in einer Nenndicke von 50 – 200 mm sowie auf Austrotherm XPS TOP 70 in einer Nenndicke von 80 – 200 mm. Gleichzeitig wurde durch das DIBt die allgemeine Bauartgenehmigung Z-23.31-1292 für das Wärmedämmsystem Umkehrdach unter Verwendung der extrudierten Polystyrol-Hartschaumplatten erteilt. Für die Erstellung eines bekiesten, begrünten oder befahrbaren Umkehrdachs sind die Platten in den Nenndicken 50 – 200 mm (Austrotherm XPS TOP 30 und XPS TOP 50) sowie 80 – 200 mm (Austrotherm XPS TOP 70) zugelassen.
Informationen unter: www.austrotherm.de/downloads/zulassungen