Baurecht

Rechtsprechung

Wer Neues will, muss auch bezahlen!

Nach dem neuen § 650q Abs.1 bzw. § 650b BGB hat der Auftraggeber das Recht auf Änderungen. Hier sind allerdings verschiedene Bedingungen Voraussetzung

Aufgrund des neuen § 650q Abs.1 bzw. § 650b BGB kann der Auftraggeber gegenüber dem Architekten bzw. Ingenieur zusätzliche oder geänderte Leistungen auch anordnen. Er muss dafür aber bezahlen! Zu...

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Ausgabe 7/8/2018 Rechtliche Aspekte von BIM in der Planung

BIM & HOAI

Für Architekten, Fachplaner, Bauherren und Bauproduktehersteller wird der digitale Planungs- und Bauprozess immer wichtiger. Gleichzeitig unterliegt die Entwicklung des Building Information Modeling...

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Rechtsprechung

Vorsicht bei risikoträchtigen Baumaßnahmen!

Das Landgericht Würzburg hat sich kürzlich mit den Anforderungen an die Ausführungsplanung und Bauüberwachung auseinandergesetzt, wenn eine mängelgefährdete Konstruktionsweise gewählt wird.

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Rechtsprechung

Ziele müssen gefunden werden! Der neue § 650p BGB

Mit der Einführung des § 650p BGB hat sich der Gesetzgeber dazu entschlossen, erstmals den Architekten- und Ingenieurvertrag im BGB zu regeln. Die Leistungspflichten, die in § 650p Abs.1 BGB geregelt...

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Rechtsprechung

Kein Rosinenpicken bei der Haftung - Die neue Regelung des § 650t BGB

Die gesamtschuldnerische Haftung des Architekten mit dem bauausführenden Unternehmer

Das Werkvertragsrecht des BGB wurde zum 1. Januar 2018 komplett reformiert. Im Zuge dieser Reform wurde auch der neue § 650t in das BGB aufgenommen. Die Situation die der neuen Bestimmung zugrunde...

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