Bewährungsstrafe für Bauingenieur

Prozess um Eissporthallen-Einsturz in Bad Reichenhall entschieden

Im Prozess um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall ist der Konstrukteur zu einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein hielt ihn der fahrlässigen Tötung in 15 Fällen für schuldig. Zwei weitere Angeklagte, ein Architekt, der zeitweise die Bauaufsicht führte sowie ein Gutachter wurden freigesprochen. Bei dem Einsturz des Hallendaches waren im Januar 2006 15 Menschen ums Leben gekommen, darunter zwölf Kinder.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergaben, dass Luftfeuchtigkeit und eindringendes Regenwasser die fehlerhaft geplante Dachkonstruktion aus geleimtem Holz marode machten. Die ohnehin zu geringe Tragfähigkeit reduzierte sich deshalb laut Anklage mit den Jahren immer weiter. Und noch ein Vorwurf: Die zunehmende Schädigung des Daches sei trotz einer Begutachtung im Jahr 2003 unbemerkt geblieben.


Das Dach der Halle war am 2. Januar 2006 ohne Vorwarnung unter der hohen Schneelast zusammengebrochen. Die für die Konstruktion des Flachdaches verwendeten Kämpf-Stegträger wurden, wenn auch meist in geringeren Dimensionen als in Bad Reichenhall, in den 1950er und 1960er Jahren vielfach eingesetzt. Manche dieser Konstruktionen wurden nach der Katastrophe auf aktuelle Tragfähigkeit überprüft; es kam zu zeitweiligen Schließungen.


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