Zur Fenster-Kunst

Velux stiftet fünf Reisen für je 2 Personen mit Kunstgenuss, Übernachtung und Kulinarischem in Düsseldorf; teilnehmen!

„Statt als Maler angesehen zu werden, würde ich lieber als Fensterbauer gelten wollen“, sagte der 1920 geborene Künstler Marcel Duchamp in Bezug auf seine Fensterobjekte. Eines seiner bekanntesten Werke der Reihe heißt „Fresh Widow“ – ein Wortspiel mit French Window. Der Künstler ließ von einem Schreiner ein französisches Holzfenster en miniature bauen, malte es grün an und klebte auf die Scheiben poliertes schwarzes Leder. „Fresh Widow“ ist zugleich der Titel der Ausstellung und eines der mehr als 100 Kunstwerke, welche die Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen im K20 Grabbeplatz in Düsseldorf noch bis zum 12. August zeigt.

Einer von drei Sponsoren der Ausstellung ist die Firma Velux, Deutschlands marktführender Anbieter von Dachfenstern – und dies obwohl in der Ausstellung kein einziges Werk mit einem Dachfenster gezeigt wird. Stattdessen erwartet den Besucher in der Ausstellung mit dem Untertitel „Fenster-Bilder seit Matisse und Duchamp“ eine faszinierende Mischung aus Bildern, Objekten und Installationen von Künstlern wie Matisse und Magritte bis Christo, Eliasson und Richter. Es wird ein Zeitraum von gut 100 Jahren mit Werken von 18 Künstlern abgedeckt, bei denen das Fenster zentrales Thema ist – eine Ausstellung, die den Besuch wirklich lohnt.

Daher freuen wir uns, dass die Firma Velux gemeinsam mit uns, der DBZ, und der Schwesterzeitschrift bauhandwerk insgesamt fünf Ausstellungsbesuche für je zwei Personen verlost, bei denen die Kosten für Eintritt, Hotelübernachtung und ein Dinner für zwei in Düsseldorf übernommen werden. Wenn Sie an der Verlosung teilnehmen möchten, so schicken Sie Ihre Adresse und Telefonnummer bis zum 4. Juni unter dem Stichwort „Fresh Widow“ an die Fax-Nummer 05241/809650 oder per E-Mail an thomas.wieckhorst@bauverlag.de. Alles Weitere übernehmen wir – wenn Sie zu den Gewinnern gehören, versteht sich.

Angehörige der beteiligten Firmen sind von der Verlosung selbstverständlich ausgeschlossen; wie auch der Rechtsweg.

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