Vor 30 Jahren stürzte die Berliner Kongresshalle ein

Mit einfachen Mitteln hätte die Katastrophe verhindert werden können

Der 30. Jahrestag des teilweisen Einsturzes der Berliner Kongresshalle am 21. Mai 1980 ist ein mahnender Gedenktag für die Folgen ausbleibender Wartung. Regelmäßige Kontrolle und qualifizierte Instandsetzung des heutigen Hauses der Kulturen der Welt hätten die Katastrophe verhindern können. Für die nötigen Qualitäts- und Ausführungsstandards bei der Betoninstandhaltung sorgt heute die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. (ib).

Mit lautem Donnerbeben brach am 21. Mai 1980 ein Teil der Berliner Kongresshalle ein. Einer der beiden Randbögen, die das doppelt gebogene Dach hielten, stürzte auf Erdgeschoss, Terrasse und Eingang. Die 120 Besucher gerieten in Panik, die Feuerwehr musste Verletzte unter dem Schutt mit Schneidbrennern befreien, Autos wurden von Bruchstücken zerquetscht, ein Mensch starb unter den Trümmern.

Die nachfolgende Untersuchung ergab, dass Konstruktionsfehler und Korrosionsschäden für das Unglück verantwortlich waren. „Diese Katastrophe hätte verhindert werden können“, sagt Hans Joachim Rosenwald, Geschäftsführer der Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e.V. (ib). „Spannkanäle waren nicht vollständig verpresst und dem Dach und den Bögen aus Stahlbeton an den Rändern des Daches fehlte die Abdichtung. Der Verzicht auf eine Abdichtung ist zwar technisch möglich, bedingt aber eine deutlich höhere Verantwortung für den Gebäudeeigner, während die unsachgemäße Verpressung der

Spannkanäle unter ‚Pfusch am Bau‘ zu verbuchen ist. Zusätzlich wurde die Dachkonstruktion nicht regelmäßig auf Korrosionserscheinungen hin kontrolliert, wie es beispielweise im Brückenbau selbstverständlich ist. Wasser und Frost sprengten über die Jahre etliche Spannstähle, die das flügelhaft gespannte Betondach in der Schwebe hielten – bis schließlich auch die restlichen rissen. Solche Bauten aus Spannbeton müssen regelmäßig gewartet und fachgerecht instandgehalten werden.“

Die damalige Kongresshalle entstand als Beitrag der USA zur internationalen Bauausstellung Interbau 1957. Architekt Hugh Stubbins entwarf die kühne Konstruktion aus zwei auseinander driftenden und sich wieder vereinenden Stahlbetonbögen. Dazwischen hängt das doppelt gewölbte Betondach. Im Baustil der Zeit und entsprechend der neuen technischen Möglichkeiten entstand ein besonders dünnes Dach mit gerade mal 8 cm Stärke. Spannbeton erlaubte erstmals solche schlanken und anmutigen Konstruktionen. Doch die Leistungsfähigkeit des Baustoffs bleibt nur durch regelmäßige Wartung erhalten: Mit der Zeit dringt Feuchtigkeit in ungeschützte Betonkonstruktionen und die Spannstähle im Innern können korrodieren – so wie an der Kongresshalle.

Der teilweise Einsturz dieses Symbols der deutsch-amerikanischen Freundschaft löste eine intensive Debatte über die Standsicherheit der Betonbauwerke aus. „Dabei wurden bereits seit den 70er Jahren immer wirksamere Schutz- und Instandsetzungsverfahren entwickelt, mit denen man Betonbauwerke wieder ertüchtigen und vor solchen Folgen bewahren kann“, unterstreicht ib-Geschäftsführer Rosenwald. Um Qualitäts- und Ausführungsstandards bundesweit einzuführen und weiterzuentwickeln, gründeten Bauunternehmer in den 1980er Jahren die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken. Deren Fachplaner begutachten seither Betonbauwerke und planen Instandhaltungsmaßnahmen. Fachbetriebe der Gemeinschaft setzen die Schutz- und Instandsetzungsarbeiten mit hohen Qualitätsmaßstäben entsprechend den geltenden Regelwerken um.

„Durch regelmäßige Kontrolle der Betonflächen hätte man die Schäden rechtzeitig erkennen und beheben können. So wäre der Teileinsturz der Kongresshalle verhindern worden“, sagt Rosenwald. „Die Kongresshalle ist ein mahnendes Beispiel: Eigentümer sollten ihre Bauvorhaben regelmäßig fachkundig überprüfen lassen und frühzeitig Schäden von qualifizierten Fachbetrieben instand setzen lassen.“

Internet: www.betonerhaltung.com

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