Alles Gute kommt von oben ... oder?

Entwurf einer Novelle von EnEG und EnEV durch die Bundesregierung; die neue EnEV kommt vielleicht 2014

Nachdem die Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) länger schon angekündigt und im Vorfeld von Verbänden wie auch Vertretern der Opposition teils scharf angegriffen worden war, könnte mit dem Beschluss der Novelle am 6. Februar 2013 auf der 132. Kabinettssitzung der Bundesregierung nun eine sachlichere Diskussion folgen; oder ganz schnell die dann rechtsverbindliche Novelle. Im Wesentlichen sollen mit der Kabinettsvorlage zur Novelle die „Mindesteffizienzstandards“ 2014 und 2016 angehoben werden. Und gleich die Entwarnung: allerdings nur bei Neubauten, beim Bestand wird es die vielkritisierte Sanierungspflicht nicht geben. Doch bevor die im Folgenden aufgelisteten Änderungen in Kraft treten, muss die Bundesregierung das EnEG ändern, weil erst dieses den Gesetzgeber dazu ermächtigt, Verordnungen wie die EnEV zu erlassen und/oder zu ändern. Zudem muss auch noch Brüssel gefragt werden.

1. Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) bei Neubau von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (um 12,5%, ab 2016 um 25%),

2. Verschärfung der Anforderungen an die Gebäudehülle über den spezifischen Transmissionswärmeverlust (H'T) und mittlere U-Werte,

3. Einführung des „Modellgebäudeverfahrens“ (auch bekannt als „EnEV easy“, einem Fraunhofer-Projekt),

4. Stufenweise Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,0 und ab 2016 auf 1,8,

5. Einführung einer Pflicht zur Nennung von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen,

6. Neuskalierung des so genannten Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen,

7. Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise,

8. Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen,

9. Streichung pauschaler Aufschläge bei gekühlten Wohngebäuden für End- und Primärenergiebedarf,

10. Keine Verschärfung der Anforderungen an den Gebäudebestand bei der Modernisierung der Außenbauteile bestehender Gebäude und keine neuen Nachrüstpflichten. Lediglich Änderungen bei Anforderungen von Außenbauteilen (Verschärfung bei Außentüren, Änderungen bei Erneuerung von Außenwänden), und

11. Neudefinition zur Einsichtnahme des Energieausweises (Übergabe und erweiterte Aushangpflicht).

Wann die neue EnEV also rechtsgültig wird, ist nicht bekannt gegeben worden, voraussichtlich 2014 könnte sie aber in Kraft treten; wenn Sie oder ich nicht noch Bedenken äußern vor irgendwelchen Petitionsausschüssen des Bundes! Be. K.


Die nichtamtliche Lesefassung zum EnEV-Entwurf finden Sie weiter unten (Lesefassung_Entw_2_VO_zur_Aenderung_EnEV.pdf)


www.bmwi.de

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