Schnittstellenkompetenz im Betonbau

Qualität, Nachhaltigkeit, Sicherheit: Beton muss heutzutage vielen Ansprüchen gerecht
werden – um diese sinnvoll zu koordinieren, schreibt die modernisierte DIN-1045-Reihe eine fachkundige Person als Koordinator auf dem Bau vor. Dieser Beitrag erklärt deren ­Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten.

Das Ziel der Normung im Betonbau war schon immer, eine hohe Qualität zu garantieren. In den letzten Jahren hat neben Sicherheit, Ökonomie und Ästhetik auch die Nachhaltigkeit an Bedeutung gewonnen. Dies bedeutet, weniger Material zu verbrauchen, Ressourcen zu schonen und CO₂-Emissionen zu reduzieren. Ein modernes Regelwerk für den Betonbau muss es ermöglichen, alle Ziele mit einer an den jeweiligen Einsatz angepassten Betonqualität zu erreichen. Mit der Neustrukturierung der DIN-1045-Reihe verfolgt der Normengeber ein zentrales Ziel: Qualitäts­sicherung als schnittstellenübergreifende Aufgabe systematisch zu organisieren. Ein wesentliches Instrument hierfür ist die Einführung der „Fachkundigen Person“ [1].

Aufbau des Regelwerks

Die neue Normengeneration der 1045-Reihe beinhaltet fünf Grundnormenteile. Der Normenteil zu den Betonfertigteilen wird in drei weitere Teile aufgegliedert. Die übergeordnete Norm und zentrales Element ist DIN 1045-1000 [2], auf die die anderen Normenteile Bezug nehmen. Dabei geht es um die Grundlagen und die Betonbauqualitätsklassen (BBQ). Diese werden in drei Anforderungsniveaus differenziert. Die Bewertung erfolgt aus technischer Sicht – hinsichtlich des Kommunikationsaufwands und der Komplexität in den Bereichen Planung, Beton und Bauausführung von Bauwerken oder Bauteilen.

Die BBQ ist abhängig von der vorgesehenen Nutzung und Nutzungsdauer, den Einwirkungen, den Bauwerks- bzw. Bauteilkonstruktionen. Hierzu zählen zum Beispiel die Bewehrungsgehalte sowie Einbauteile, Bauteilgeometrie und Oberflächenbeschaffenheit. Darüber hinaus sind die Art des Betons wie etwa Leichtbeton, Schwerbeton, Selbstverdichtender Beton oder Faserbeton zu nennen. Zusätzlich spielt auch das Bauverfahren eine maßgebende Rolle. Als Beispiel sei hier die Gleitbauweise zu erwähnen.

Die Motivation ist die Sicherstellung der Qualität im Betonbau als eine schnittstellenübergreifende Aufgabe von Planung, Baustofftechnik und Bauausführung. In der Planung werden Festlegungen getroffen zur Wahl der Baustoffe und Bauverfahren, die für die Baustofftechnik und Bauausführung von Bedeutung sind. Gerade in dieser Phase wird entschieden, wie komplex eine Bauaufgabe sein könnte und welche Schnittstellen zwingend im Bauprozess eingebunden werden müssen, um ein zügiges und mangelfreies Bauen zu gewährleisten. Darüber hinaus gibt es häufig Wechselwirkungen, die ein Interagieren der Bereiche Planung, Baustofftechnik und Bauausführung erfordern.

Das überarbeitete Regelwerk führt außerdem neue Vokabeln ein, die in den jeweiligen Normen von Bedeutung sind. Zunächst wird in drei Anforderungsniveaus hinsichtlich Kommunikation, Planung, Beton und Bauausführung eingestuft. Diese Anforderungsniveaus sind:

- BBQ-N für normale Anforderungen,

- BBQ-E für erhöhte Anforderungen und

- BBQ-S für speziell festzulegende Anforderungen.

Die Zuordnung erfolgt entweder bauteil- oder bauwerksbezogen. In der Praxis zeigt sich, welche Entscheidungen für den jeweiligen Bauablauf sinnvoll sind und welche eher nicht. In Bezug auf die Zuordnung ist es sehr wahrscheinlich, dass die meisten Bauteile oder Bauwerke in BBQ-N eingruppiert werden und sich damit am Bauen nichts Grundsätzliches ändert. In einigen wenigen Fällen jedoch ist ein Bauteil im Bauprozess einer höheren Einstufung wie bspw. BBQ-E zu unterziehen.

Um die resultierenden Anforderungsniveaus festzulegen, bedarf es der Einstufung in Planungsklassen (PK-N/E/S), Betonklassen (BK-N/E/S) und Ausführungsklassen (AK-N/E/S). Wird in allen Klassen jeweils eine „normale“ Einschätzung vorgenommen, ergibt sich daraus ein Anforderungsniveau von BBQ-N. Anders verhält es sich, wenn in einer Klasse eine höhere Einstufung festgelegt wird. Dies kann der Fall sein, wenn der Planungsaufwand als erhöht (PK-E) oder speziell (PK-S) eingeschätzt wird. Die Einstufung hat automatisch zur Folge, dass das höchste Kriterium maßgebend wird – konkret BBQ-E oder -S – obwohl in der Beton- als auch in der Ausführungsklasse eine normale Einstufung erfolgte.

Fachkundige Person nach DIN 1045-1000

In zahlreichen technischen Regelwerken existieren personenbezogene Qualifikationsanforderungen, etwa der Fachplaner nach AwSV [3], der sachkundige Planer in der Betoninstandsetzung [4] oder die AKR-fachkundige Person [5]. Daraus erwachsen mitunter unterschiedliche spezielle Fähigkeiten und Nachweise. Mit der Einführung der neuen Normenreihe der DIN 1045 wird die Fachkundige Person (FKP) im Teil 1000 erstmalig genannt. Diese soll eine in der Betonbautechnik erfahrene Person, die über schnittstellen­übergreifende Kenntnisse in den Bereichen Bemessung und Konstruktion, Beton sowie Bauausführung verfügt. Entgegen gelegentlich missverständlicher Darstellungen handelt es sich hier nicht um eine juristische Person, sondern um eine konkret verantwortliche natürliche Person. Je nach Komplexität der Aufgabenstellung ist es denkbar, mehrere Fachkundige Personen einzubeziehen und zu beauftragen.

Die Beauftragung der Fachkundigen Person erfolgt im Hochbau üblicherweise über den Bauherrn.[1] Normativ nicht genannt, aber möglich, wäre alternativ, dass der Bauherr dies auch über den BBQ-Koordinator veranlasst. Das besondere hierbei ist, dass die Beauftragung nicht zwangsläufig über alle Leistungsphasen nach HOAI [6] erfolgen muss. Wird die Fachkundige Person vom BBQ-Koordinator bestimmt, der im weiteren Verlauf auch durch das ausführende Unternehmen gestellt werden kann, besteht die Möglichkeit, dass auch die Fachkundige Person wechselt. Dabei kann es unter diesen Randbedingungen ebenfalls zu Informationsverlusten kommen. Das kann man durchaus kritisch bewerten.

Die Einführung der Fachkundigen Person ist Ausdruck der Erkenntnis, dass steigende Komplexität eine koordinierende Fachinstanz erforderlich macht – nicht als Entscheidungsträger, sondern als qualifizierte Schnittstelle.

Fachliche Qualifikationen

Der Normengeber ermöglicht bei komplexen Bauaufgaben das Beauftragen einer schnittstellen­übergreifenden fachkundigen Person.

Dabei sollen vorhanden sein:

- vertiefte Kenntnisse in Bemessung, Konstruktion und Bauverfahren,

- vertiefte Kenntnisse zur Beurteilung der Standsicherheit (einschließlich Bauphysik, Brandschutz und ggf. Verkehrssicherheit) und der Gebrauchstauglichkeit,

- Kenntnisse über Technische Baubestimmungen und die Grundanforderungen an Bauwerke und Bauteile sowie die daraus resultierenden Baustoffkenntnisse,

- nachweislich vertiefte Kenntnis und Erfahrung in der Betontechnik und in der Herstellung von Beton und Betonfertigteilen sowie in der Bauausführung und der Qualitätssicherung,

- vertiefte Kenntnisse zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit von Betonbau- und Fertigteilen

- vertiefte Kenntnisse der Werkplanung und der Herstellung. 

Bewertet man die Vielzahl an Kenntnissen wird klar, dass eine Person allein kaum in der Lage ist, alle Bereiche abzudecken. In Deutschland gibt es die Möglichkeit, die erweiterte betontechnologische Ausbildung zu absolvieren, kurz E-Schein. Personen mit diesem Ausbildungshintergrund sind sicher im Vorteil, wenn sie zusätzlich langjährige Berufserfahrung haben.

Aufgaben der Fachkundigen Person

Die Fachkundige Person muss in der Lage sein, in allen relevanten Bereichen Hinweise für die Ausschreibung und später bei der Bauausführung zu geben. Dabei trägt sie eine hohe fachliche Verantwortung, insbesondere für die Qualitätssicherung und die Einhaltung der technischen Anforderungen.

Die Fachkundige Person ist nicht weisungsbefugt, sondern arbeitet im Rahmen ihrer Expertise eng mit den federführenden und mitwirkenden Akteuren zusammen. Grundsätzlich hat sie nur beratende Tätigkeiten. Dennoch können einzelvertragliche Festlegungen getroffen werden.

Bereits bei der Grundlangenermittlung kann die Komplexität einer Bauaufgabe eingeschätzt werden und somit die Einbeziehung einer Fachkundigen Person sinnvoll sein.

Wenn das Team aus Bauherrschaft, Tragwerksplanung, Objektplanung, Fachkundiger Person und anderer vom Bauherrn beauftragter Vertreter zu der Einschätzung kommen, dass ein Anforderungsniveau höher als BBQ-N erforderlich ist, muss ein Betonbaukonzept erarbeitet werden.

Basierend auf dem Ausschreibungsgespräch erarbeitet das Projektteam das vorläufige Betonbaukonzept. Mit dem BBQ-Startgespräch wird dieses in das projektbezogene Betonbaukonzept überführt. Wenn sich die Randbedingungen nicht geändert haben, sind keine weiteren Anpassungen aus dem vorläufigen Betonbaukonzept erforderlich. Mit den BBQ-Bauverlaufsgesprächen werden etwaige Änderungen in das Betonbaukonzept eingebunden und fortgeschrieben. Dabei ist zu beachten, dass bei allen Gesprächen die Fachkundige Person zugegen sein soll.

Beitrag zur Qualitätssicherung im Betonbau

Mit der Einführung der Fachkundigen Person nach DIN 1045-1000 [1] reagiert der Normengeber auf die steigende Komplexität des modernen Betonbaus. Neue Baustoffe, erhöhte Nachhaltigkeitsanforderungen und anspruchsvolle Bauverfahren erfordern eine stärkere Verzahnung von Planung, Betontechnologie und Bauausführung.

Die Fachkundige Person ist dabei kein zusätzlicher formaler Akteur, sondern ein qualifiziertes Bindeglied zwischen den Schnittstellen. Sie trägt durch ihre fachliche Expertise dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen, Kommunikationsprozesse zu strukturieren und die Qualität des Betonbauwerks nachhaltig zu sichern. Gerade bei Vorhaben mit erhöhten oder speziellen Anforderungen (BBQ-E und BBQ-S) wird deutlich, dass Qualität das Ergebnis koordinierten Zusammenwirkens aller Beteiligten ist. Die Fachkundige Person ist hierfür wesentlich – nicht als Entscheider, sondern als fachlicher Impulsgeber und Garant für Systemverständnis im Betonbau.

Literatur

[1] Die neue Betonnorm 1045, R. Oesterheld, Betonbauteile 2023 Hintergründe, Auslegungen, Neue Tendenzen im Betonbau; Holschemacher, K., HTWK Leipzig; Beuth Verlag, ISBN 978-3-410-31562-9, Leipzig, 2023

[2] DIN 1045-1000: Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton – Teil 1000: Grundlagen und Betonbauqualitätsklassen (BBQ): 08/2023
[3] TRwS 779, Technische Regel wassergefährdender Stoffe – Allgemeine technische Regelungen, DWA, 06/2023
[4] Sachkundiger Planer, Ausbildungsbeirat Sachkundiger Planer (ABB SKP) für Instandhaltung von Betonbauteilen beim Deutschen Institut für Prüfung und Überwachung e.V.
[5] Informationsblatt Nr. 2 Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR), Landesstraßenbaubehörde (LSBB), 2025-06
[6] Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) – in der Fassung von 2021

Fortbildung

Das InformationsZentrum Beton bietet zu diesem Thema eine Weiterbildung an: Das dreitägige Intensiv-Seminar „Fachkundige Person nach DIN 1045“ schult Bauakteure gemäß der neuen Betonnormengeneration. Dabei befassen sich die Teilnehmenden intensiv mit den Themen Baubestimmungen, Bauausführung, Betontechnik, Qualitätssicherung und Bauverfahren sowie Bewertung der Dauerhaftigkeit. Eine abschließende Prüfung stellt sicher, dass die Teilnehmenden das notwendige Wissen erworben haben. Dies wird durch ein Zertifikat mit den definierten Lehrgangsinhalten bestätigt. Zusätzlich sind Kammer-Fortbildungspunkte beantragt. Das Seminar richtet sich an Fachkräfte aus Planungs- und Ingenieurbüros, Bauunternehmen, Prüfinstituten und der öffentlichen Bauverwaltung sowie Sachverständige. Termine unter: www.beton.org/kalender.

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